„Tausende Opfer von Genitalverstümmelung“: AfD-Politiker stellt Strafanzeige gegen NRW-Innenminister Reul

AfD-Politiker Röckemann hat Strafanzeige gegen den nordrhein-westfälischen Innenminister Reul gestellt. Grund: Verdacht auf Duldung von Genitalverstümmelungen an jungen Mädchen.
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Während in den Heimatländern je nach Ethnie Säuglinge und Kleinkinder, Präpubertäre, Postpubertäre oder Bräute besonders stark von Genitalverstümmelung gefährdet sind, wird in Deutschland der Zeitpunkt oft durch die Gelegenheit bestimmt.Foto: iStock
Epoch Times10. November 2018

AfD-Politiker Thomas Röckemann hat Strafanzeige gegen den nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul (CDU) wegen Körperverletzung im Amt erstattet und Strafantrag „wegen aller in Betracht kommenden Delikte“, gestellt.

Röckemann, Mitglied des Landestages in Nordrhein-Westfalen und Landessprecher der AfD-Fraktion, erklärt in einer Stellungnahme, dass in NRW nach Aussagen der Landesregierung schätzungsweise 10.000 Mädchen mit Migrationshintergrund leben deren Genitalien verstümmelt wurden. 2.000 weiteren Mädchen würde eine Genitalverstümmelung drohen. Wobei „die Folgen für ihr weiteres Leben unabsehbar sind“, betont Röckemann.

„Kein einziges Strafverfahren wegen Verdachts auf Genitalverstümmelung in NRW seit 2013“

Um den Opfern Genugtuung zu verschaffen und gerade auch, um gegen Nachahmung bzw. Wiederholung vorzugehen, sei 2013 der Straftatbestand des § 226 a StGB eingeführt worden, so Röckemann. „Danach wird als Verbrecher bestraft, wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt“, erklärt der AfD-Mann.

Doch trotz der bekannten Opfer gäbe es seit der Einführung des Straftatbestandes in NRW „kein einziges Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen dieses Gesetz“, wie aus einer Anfrage der AfD bei der Landesregierung hervorgeht. Für Röckemann liegt daher der Verdacht nahe, „dass infolge des Unterlassens geeigneter Maßnahmen durch den Minister des Inneren (…), Straftaten nach § 226 a StGB, zumindest geduldet werden“, heißt es in der Strafanzeige.

Im kleineren Bundesland Hessen hingegen, wären allein 2016 bereits 572 Verfahren eingeleitet worden, berichtet Röckemann.

NRW Innenminister Reul hat sich im März dieses Jahres zu dem Thema Genitalverstümmelung im Ärzteblatt geäußert. Für Reul selbst war es „schwer zu glauben“, dass es keinen einzigen derartigen Fall in NRW gegeben haben soll, wird er im Ärzteblatt zitiert.

Reul äußert im Artikel: „Genital­verstümmelung ist eine barbarische Praxis und schwere Menschenrechtsverletzung“. Er befürchte, dass viele Fälle nicht zur Anzeige kämen. „Diese Mauer des Schweigens müssen wir dringend durchbrechen“, heißt es im Ärzteblatt seitens des CDU-Mannes. Röckemann ist aber nicht bekannt das Reul tatsächlich gehandelt hätte.

Neben der Anzeige gegen den Innenminister stellte der AfD-Politiker zwei weitere Strafanzeigen. „Zum einen gegen eine mir unbekannte Anzahl von Ärzten, die nach menschlichem Ermessen und den Grundlagen der Logik mit solchen Opfern beruflich in Kontakt getreten sein müssen, z.B. bei verpflichtenden U-Vorsorgeuntersuchungen“, so Röckemann und: „Gegen eine mir unbekannte Anzahl von Mitarbeitern in Jugendämtern, die aufgrund der aktuellen Rechtslage von Ärzten über Genitalverstümmelungen hätten informiert werden müssen.“

Röckemann: „Akzeptiere nicht, dass den Mädchen nicht geholfen wird“

„Ich persönlich sehe mich einer Mauer des Schweigens gegenüberstehend und mag mir nicht ausmalen, was diese Mauer erst für die Betroffenen Frauen und Mädchen bedeutet“, erzählt der vierfache Familienvater. Röckemann macht deutlich: „Solange die betroffenen weiblichen Migranten bei uns sind, werde ich nicht akzeptieren, dass sie in unserem aufgeklärten, modernen Deutschland, etwa aus Gründen politischer Korrektheit, mit keiner Hilfe rechnen können“.

Weibliche Genitalverstümmelung wird traditionellerweise in 29 Ländern Afrikas, auf der Arabischen Halbinsel und in einigen Ländern Asiens ausgeübt. Dabei spielen religiöse Vorstellungen und ihre Verknüpfung zwischen Hygiene und (spiritueller) Reinheit eine Rolle. Es ist keine religiöse Schrift bekannt, die zur weiblichen Genitalverstümmelung aufruft. Jedoch sind Angehörige verschiedener Religionen überzeugt davon, dass Genitalverstümmelung Einklang zwischen Mensch und dem Willen eines spirituellen Wesens schaffen kann, berichtet „Terre Des Femmes“ zum Thema Genitalverstümmelung.

Es heißt auch, dass eine beschnittene Vulva hygienischer und der Kontakt mit der Klitoris tödlich sei oder zu Impotenz führen könne. Zudem wird der Aberglaube verbreitet, dass Organe oder der Fötus aus einer unbeschnittenen Vulva fallen könnten. Die gesundheitlichen Probleme, die durch Genitalverstümmelung auftreten werden meist nicht diskutiert.

Ein weiterer Beweggrund für die weibliche Genitalverstümmelung, sind ökonomische Vorteile – zumindest in den Heimatländern. So ist das Brautgeld bei beschnittenen Frauen höher und ein beschnittenes Mädchen hat bessere Heiratschancen.

Fehlende Strafverfolgung trotz Straftatbestand

Durch Migration wird die weibliche Genitalverstümmelung auch in Deutschland praktiziert. Von Kreisen betroffener Familien weiß man, dass Traditionen und Bräuche gewahrt werden – auch wenn die Menschen nicht mehr in ihrem Herkunftsland leben. Da die weibliche Genitalverstümmelung für die Zugehörigkeit der Töchter zur Gemeinschaft und für die Geschlechterrollenbilder – und dadurch für Familiengründung und Fortbestehen der eigenen Gruppe – wichtig scheint, wird sie oft weiter praktiziert.

Durch die damit verbundene soziale Akzeptanz innerhalb der jeweiligen Gruppe, einer oft mangelnde Integration in den neuen Kulturkreis, die Tabuisierung des Themas sowie eine fehlende Strafverfolgung, werden solche Praktiken weiter gelebt. „Terres des Femmes“ schätzt, dass deutschlandweit 15.000 Mädchen gefährdet sind Opfer von Genitalverstümmelung zu werden und dass rund 64.000 Frauen betroffen sind.

Bereits im Mai 2011 beschloss der Europarat die Istanbul-Konvention, welche sich gegen Gewalt an Frauen richtet. Diese soll nicht nur Prävention und Opferschutz gewähren, sondern setzt auch auf Strafverfolgung. Artikel 38 richtet sich dabei explizit gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz trat die Konvention rechtlich bindend am 01.02.2018 in Deutschland in Kraft.

Somit müssen seit Anfang Februar 2018 alle staatlichen Organe in Deutschland, darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, die Vorgaben aus der Konvention umsetzen. (er)



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