Überwachung von Messengerdiensten beschlossen: „Es kann nicht sein, dass es faktisch rechtsfreie Räume gibt“

"Es kann nicht sein, dass es für die Verfolgung von Straftaten faktisch rechtsfreie Räume gibt", so Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Und somit kann die Regierung nun die Messengerdienste beliebig überwachen.
Titelbild
Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU)Foto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times14. Juni 2017

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Messengerdienste wie WhatsApp durch die Sicherheitsbehörden überwacht werden können. Dazu könnten Instrumente wie die Onlinedurchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) genutzt werden.

Bei der Quellen-TKÜ können die Behörden mit einer Software die laufende Kommunikation eines Verdächtigen auf einem Gerät mitlesen, bevor sie verschlüsselt wird.

„Es kann nicht sein, dass es für die Verfolgung von Straftaten faktisch rechtsfreie Räume gibt“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zum Abschluss der Innenministerkonferenz am Mittwoch in Dresden.

WhatsApp hatte im April vergangenen Jahres die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt, bei einigen kleineren Konkurrenten gibt es sie schon länger. Auch Facebook bietet seit dem vergangenen Sommer für seinen Messenger eine – wenn auch freiwillige – Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an.

Ende-zu-Ende bedeutet, dass Inhalte auf dem Gerät des Absenders verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt werden. Auf dem Transportweg durch das Internet und auf den Servern des jeweiligen Dienstanbieters bleiben die Daten geschützt. Würde jemand eine Nachricht unterwegs abfangen, erhielte er nur unverständlichen Datensalat.

Verschlüsselt werden können grundsätzlich viele unterschiedliche Datenarten, zum Beispiel Text, Fotos und Videos. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist aber auch für Telefongespräche über das Internet möglich. Neben Messengern wie WhatsApp ist die Technologie vor allem bei E-Mail-Diensten verbreitet. (afp)



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