Umstrittene Kita-Broschüre: Amadeu Antonio Stiftung scheitert mit Klage gegen Berliner Stadtrat

Der Jugendstadtrat von Berlin-Neukölln hatte den Kitas in seinem Stadtbezirk empfohlen, die Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung nicht zu verwenden. "Die Broschüre will Vorurteile bekämpfen, vermittelt sie aber selbst", so Liecke damals.
Epoch Times18. April 2019

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden: das Bezirksamt Neukölln darf Kitas weiterhin die Nicht-Nutzung der Broschüre „Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichzeitigkeit und frühkindliche Pädagogik“ empfehlen.

Die umstrittene Broschüre wurde von der Amadeu Antonio Stiftung herausgegeben.

Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) hatte Ende 2018 den Kindergärten des Berliner Stadtbezirks über einer schriftlichen Erklärung des Bezirksamt Neukölln empfohlen diese Broschüre nicht zu verwenden.

In einer Pressemitteilung des Bezirksamts hieß es im November 2018: „Die Broschüre will Vorurteile bekämpfen, vermittelt sie aber selbst.“

Liecke: „Die politische Gesinnung zu prüfen ist nicht Aufgabe der Erzieher“

Nach Ansicht des Jugendstadtrates sei es „nicht Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern, die politische Gesinnung der Eltern zu überprüfen.“ Zudem betonte er:

Auch die einseitige Fixierung auf rechtsradikale Elternhäuser ist ein Problem. Gefahren für unsere Demokratie gehen von allen Rändern aus. In Neukölln sehen wir eher ein Problem mit religiösem Extremismus, wenn Kinder beispielsweise zum Tragen des Kopftuches genötigt oder Zwangsehen schon im Kindesalter arrangiert werden. Auch die Indoktrination durch Linksextremisten ist eine Gefahr. Ein ehrlicher Umgang damit klärt über alle Extremismusgefahren auf, ohne Eltern unter Generalverdacht zu stellen.“

Die Amadeu Antonio Stiftung forderte daraufhin: der CDU-Politiker solle seine Warnung zurückzunehmen und sich verpflichten, seine Einwände nicht zu wiederholen. Liecke verweigerte dies, woraufhin die Stiftung das Bezirksamt verklagte. Nach Ansicht der Stiftung hat das Bezirksamt mit seiner schriftlichen Erklärung an die Kitas gegen das „Sachlichkeitsgebot“ verstoßen.

Verwaltungsgericht hält Aussagen des Bezirksamtes als im Wesentlichen für zutreffend

Das Berliner Verwaltungsgericht sieht diesen Vorwurf jedoch als unbegründet. Seitens des Gerichtes seien die Aussagen des Amts im Wesentlichen zutreffend und folgten keinen sachfremden Erwägungen. So sei die Aussage, dass die Broschüre einseitig Vorurteile vermittle, vertretbar. Zudem erklärte das Verwaltungsgericht, dass die in der Broschüre gegebene Empfehlung, bei einzelnen Eltern „genauer hinzuschauen“, als „Bespitzelung“ bezeichnet werden dürfe.

In einem Interview mit der Neuköllner CDU-Fraktionszeitung erklärte Liecke nach dem Gerichtsurteil:

Ich habe es mir mit meiner Kritik nicht einfach gemacht, weil mir ja klar war, dass diese Stiftung sehr umtriebig ist, wenn es um die eigenen Interessen geht. Aber davon kann ich mein Handeln als zuständiger Stadtrat ja nicht abhängig machen. Ich habe mich sehr ausführlich mit der Broschüre auseinandergesetzt und vor allem geschaut, welche Alternativen es gibt. Und siehe da: das Berliner Bildungsprogramm gibt unseren Fachkräften an den Kitas alles an die Hand, was sie brauchen. Ohne Vorurteile und Stigmatisierungen. Das ist es doch, was auch andere Kritiker antreibt.“

Bundesfamilienministerin schreibt Vorwort zur Kita-Broschüre

Das Vorwort in der Kita-Broschüre stammt von Franziska Giffey (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unter anderem schreibt Giffey: die deutsche Gesellschaft habe sich in den letzten Jahren zusehends „polarisiert“. Zudem wurde die umstrittene Broschüre vom Bundesministerium finanziell gefördert.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (er)



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