Umwelt und Menschenrechte: So stellt sich die EU das Lieferkettengesetz vor

Die EU-Kommission hat Pläne für ein Gesetz vorgestellt, mit denen die Unternehmen ihre Lieferketten schärfer kontrollieren müssen. Damit sollen Verstöße gegen Umwelt-, Klima- und Menschenrechte verhindert werden.
Flaggen der Europäischen Union vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.
Flaggen der Europäischen Union vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel.Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Epoch Times23. Februar 2022

Die EU-Kommission hat Pläne für ein Gesetz vorgestellt, mit denen Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Umweltschutz entlang ihrer Lieferkette verpflichtet werden. Dies könne „nicht mit freiwilligen Maßnahmen erreicht“ werden, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Mittwoch im Brüssel. Der EU-weite Vorschlag sei nötig, um einen Flickenteppich verschiedener Regeln in den Mitgliedstaaten zu verhindern.

Die Pläne der EU gehen über das in Deutschland in Kraft getretene Sorgfaltspflichtengesetz hinaus. In der EU ist eine Schwelle von 500 Beschäftigten vorgesehen, ab der Firmen dafür sorgen sollen, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechte verletzt werden. Für sensible Branchen wie Textilien, Lebensmittel und Mineralien könnte unter Umständen bereits eine Grenze von 250 Mitarbeitenden gelten. In Deutschland sollen die Regeln hingegen ab 2023 zunächst für Firmen mit mindestens 3.000 und ein Jahr später ab 1.000 Mitarbeitenden gelten.

Wahrung von Umwelt-, Klima-, Frauen- und Menschenrechten

Die Kommission will die europäischen Unternehmen zudem dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette daraufhin zu kontrollieren, ob die Zulieferer gegen Umwelt-, Klima- und Menschenrechte verstoßen. Unternehmen aus Drittländern müssen sich an die Regeln halten, wenn sie einen bestimmten Umsatz in der EU erwirtschaften. Unter bestimmten Umständen sollen europäische Firmen auch für Verstöße der Zulieferer haften.

Auch diese Maßnahmen gehen über die deutschen Regeln hinaus. Deutschland ist allerdings verpflichtet, das nationale Recht an EU-Recht anzupassen und müsste also nachbessern, sollten EU-Staaten und Europaparlament den Plänen zustimmen.

Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) sprach von einem „starken Aufschlag der EU-Kommission, der große entwicklungspolitische Fortschritte möglich macht.“ „Wenn dieser Vorschlag Gesetz wird, werden davon besonders Frauen profitieren, die derzeit am meisten unter Hungerlöhnen und Gewalt am Arbeitsplatz zu leiden haben.“ Ihr Ministerium stehe bereit, die Unterstützungsangebote für deutsche Firmen auf dem Weg zu fairen und nachhaltigen Lieferketten weiter auszubauen.

Kritik vom Außenhandelsverband

Der Außenhandelsverband BGA erklärte hingegen, der europäische Vorwurf „schießt deutlich über das Ziel hinaus.“ Insbesondere die geplante zivilrechtliche Haftung lehne der Verband „ausdrücklich ab“. Nötig sei zudem ein verbindlicher Rechtsrahmen für kleine Unternehmen, denn deren Herausnahme aus den Regeln helfe nicht weiter. „Die Realität sieht schon heute so aus, dass die Großen ihre Verantwortung entlang der Lieferkette an die Kleinen weitergeben.“

Ähnlich kritisch äußerte sich der Industrieverband BDI. Der Anwendungsbereich über die gesamte Wertschöpfungskette sei „realitätsfern.“ Außerdem könnten Firmen nur für eigene Aktivitäten in der Lieferkette haftbar sein, nicht für diejenigen ihrer Geschäftspartner oder deren Lieferanten. Nicht zuletzt stelle das Gesetz mittelständische Unternehmen vor massive Herausforderungen. Denn sie hätten weniger Einflussmöglichkeiten auf die Lieferkette.

Der Linkspartei gehen die EU-Regeln noch nicht weit genug. In der aktuellen Fassung würden sie nur für ein Prozent der Unternehmen gelten und das „muss geändert werden“, hieß es. (afp/mf)



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