Umwelthilfe fordert verbindliche Ziele für Verpackungsabfall

Die Deutsche Umwelthilfe fordert, den Verpackungsabfall pro Kopf von derzeit 220 kg verbindlich auf höchstens 120 Kilogramm (im Jahr 2025) und später 90 Kilogramm (2030) zu reduzieren.
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Beispiele für recycelbare Verpackungen.Foto: iStock
Epoch Times14. Januar 2019

Seit Anfang Januar gilt das neue Verpackungsgesetz. Es soll helfen, dass mehr Verpackungen eingesammelt und recycelt werden – und dass Ressourcen gar nicht erst zu Verpackungen verarbeitet werden. Denn Deutschland ist mit rund 220 Kilogramm pro Kopf und Jahr europäischer Spitzenreiter beim Anfall von Verpackungsabfällen.

Umwelthilfe fordert verbindliche Ziele

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert „die viel zu niedrigen Lizenzentgelte“, die Hersteller für die Entsorgung ihrer Verpackungen an duale Systeme zahlen müssen.

Es gibt mittlerweile neun solcher Systeme in Deutschland; sie liefern sich laut DUH einen „ruinösen Wettbewerb“. Hier müsse die Politik etwa eine Mindesthöhe festlegen.

Zudem fordert die DUH eine verbindliche Zielmarke: Ab 2025 dürften nur noch höchstens 120 Kilogramm Verpackungsabfall pro Kopf und Jahr anfallen, ab 2030 dann nur noch 90 Kilogramm.

Höhere Recyclingquoten vorgeschrieben

Das Gesetz schreibt vor, dass deutlich mehr recycelt oder wiederverwendet wird: Bei Glas steigt die Quote von derzeit 75 auf 80 Prozent und ab 2022 dann auf 90 Prozent, bei Papier und Karton von derzeit 70 auf dann 90 Prozent, ebenso bei Eisenmetallen.

Im kommenden Jahr sollen 75 Prozent der Getränkekartonverpackungen recycelt werden statt nur 60 Prozent, 2022 sollen es 80 Prozent sein. Am anspruchsvollsten sind die Ziele für Kunststoffe: Die Recyclingquote steigt von 36 auf zunächst 58,5 und dann auf 63 Prozent.

Die Betreiber der dualen Systeme sind verpflichtet, die Hälfte des Inhalts der von ihnen eingesammelten gelben Säcke oder Tonnen zu recyceln.

Höhere Mehrwegquote

70 Prozent aller Getränke sollen ab 2019 in Mehrwegverpackungen verkauft werden. Supermärkte müssen daher am Getränkeregal angeben, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt, damit die Verbraucher dies leichter erkennen können.

Die Pfandpflicht gilt seit Anfang Januar auch für Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie für Getränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen von über 50 Prozent.

Wertstofftonnen oder Säcke

Die Kommunen dürfen vorschreiben, ob der Verpackungsmüll in Säcken oder Tonnen gesammelt wird. Der Verband Kommunaler Unternehmen ist klar für die Tonne: Säcke können reißen, der Abfall verteilt sich dann auf der Straße. Zudem sei die Produktion der Säcke mit hohem Ressourcenverbrauch verbunden.

In zahlreichen Kommunen können die Verbraucher schon jetzt auch Wertstoffe aus Plastik und Metall in den Verpackungsmüll werfen – etwa Kleiderbügel oder die alte Bratpfanne. Diese sinnvolle Regelung sollte eigentlich bundesweit kommen, scheiterte aber. Nun soll weiterhin jede Kommune entscheiden, ob sie die Wertstoffsammlung einführt.

Verpackungsregister

Jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, ist seit Januar dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen, also auch Online-Händler. Sie alle müssen sich beim neuen Verpackungsregister Lucid registrieren lassen.

Das soll das Trittbrettfahrer-Problem lösen: Zu viele Verpackungshersteller zahlten – über Lizenzen für den Grünen Punkt – überhaupt nicht für die Verpackungsentsorgung und das -recycling oder zu wenig.

Das neue Gesetz soll dazu führen, dass Hersteller unnötige Verpackungen vermeiden oder stattdessen wiederverwendbare Verpackungen einsetzen. Einwegverpackungen sollen auch besser zu recyceln sein – dafür sollen höhere Lizenzentgelte für schlecht recycelbare Verpackungen sorgen. Verpackungen sollen zudem Stoffe enthalten, die beim Recyceln entstanden sind (Recyclate). Eine Verpflichtung zur Verwendung von Recyclaten gibt es nicht, bemängelt der Verband Kommunaler Unternehmen. (afp)



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