Union erwägt mögliche Verfassungsklage gegen Etat 2024

Die CDU/CSU erwägt wegen rechtlicher Bedenken aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) eine Verfassungsklage gegen den Haushalt des Bundes für 2024.
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CDU-Logo (Archiv)Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times17. November 2023

Der Chef-Haushälter der Union, Christian Haase, begründete dies am Freitag in Berlin mit voraussichtlichen Auswirkungen des Urteils, die über den KTF hinausgehen. Haase kritisierte scharf, dass die Ampel-Koalition trotz großer Unsicherheiten den Etat 2024 wie geplant beschließen will.

Haase verwies vor allem auf die vom Verfassungsgericht angemahnte sogenannte Buchungsregel, wonach auch in Sondervermögen Kredite auf das Jahr angerechnet werden müssten, in dem sie auch tatsächlich aufgenommen werden. Dies könnte neben dem KTF auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betreffen. Der CDU-Politiker sagte aber auch, die Union wolle zur Einschätzung der Rechtslage zunächst die für kommenden Dienstag angesetzte Sachverständigenanhörung im Haushaltsausschuss abwarten.

Scharf kritisierte Haase, dass trotz des „Damoklesschwerts“ einer Haushaltslücke in zweistelliger Milliardenhöhe in der sogenannten Bereinigungssitzung von der Ampel-Koalition sogar noch Mehrausgaben in Höhe von 32,5 Milliarden Euro beschlossen worden seien. „Ich frage mich, wie wollen die das denn finanzieren“, sagte er. Dies gelte umso mehr, als fast nur sogenannte konsumptive Ausgaben beschlossen worden seien, also „nichts womit die Wirtschaft in Schwung gebracht wird oder Investitionen für Schienen und Straße“.

Haase warf der Koalition vor, das Haushaltsgesetz unbedingt noch in diesem Jahr durchdrücken zu wollen. „Das ist wie auf der Titanic, wo zum Schluss nochmal ordentlich etwas mitgenommen wird und jetzt spielt die Kapelle“, sagte der CDU-Politiker. Der Eisberg, gegen den die „Ampel“ gefahren sei, sei in diesem Bild das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (afp)



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