Union will medizinische Altersfeststellung für junge Migranten

CDU/CSU dringen auf obligatorische medizinische Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Titelbild
Heim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im brandenburgischen Kloster Lehnin.Foto: Bernd Settnik/Archiv/dpa
Epoch Times8. Dezember 2017

Die Union dringt auf obligatorische medizinische Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern. „Die medizinische Altersfeststellung muss bundeseinheitlich durch Gesetz vorgeschrieben werden. Eine neue Bundesregierung muss hierzu rasch einen Entwurf vorlegen“, sagte CDU-Innenexperte Ansgar Heveling der „Welt am Sonntag“.

Mit Recht gebe es für unbegleitete minderjährige Migranten eine besonders aufwendige Betreuung. Sie solle auch nur denjenigen zugute kommen, die darauf ein Recht haben.

„Da auch viele Minderjährige illegal ohne Papiere eingereist sind, brauchen wir eine bundesweit einheitliche Handhabe der Altersfeststellung. Anerkannte medizinische Möglichkeiten und Standards gibt es hierzu bereits. Ihre Anwendung ist in Nachbarländern wie Österreich gang und gäbe“, so Heveling, der bis zur Bundestagswahl den Innenausschuss leitete.

Mediziner sollen entscheiden

Nadine Schön (CDU), die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, verlangte ebenfalls „bundeseinheitliche Standards für die Altersfeststellung von jugendlichen Ausländern, die ohne Papiere nach Deutschland einreisen“. Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe dürfe nur wirklich Schutzbedürftigen zukommen – im Bedarfsfall auch jungen Volljährigen bis 21 Jahren.

Die CDU-Politikerin sagte der „Welt am Sonntag“, es sei aber nicht länger hinnehmbar, dass durch die „laxe Handhabung vieler Jugendämter nach Schätzungen von Experten mindestens ein Drittel bis zur Hälfte der in Obhut genommenen Jugendlichen deutlich älter ist – eine große Anzahl sogar Mitte zwanzig“.

Nadine Schön forderte zudem: „Wir sollten uns an unseren Nachbarländern Österreich, Dänemark und Schweden orientieren und zusammen mit den Ländern ein geregeltes Verfahren festschreiben.“ Wenn durch Inaugenscheinnahme nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne, ob ein junger Ausländer noch minderjährig sei, „sollten zwingend Mediziner zur Begutachtung“ hinzugezogen werden.

„Lässt sich auch durch die ärztliche Begutachtung der körperlichen Reife das Alter nicht eindeutig ermitteln, dürfen Röntgenuntersuchungen der Handknochen, des Schlüsselbeins oder der Zähne kein Tabu sein“, sagte Schön.

„Durch diese Untersuchungen kann zumindest ein Mindestalter diagnostiziert werden, was für die Entscheidung, ob eine Betreuung durch die Jugendhilfe erfolgen muss, ausreicht.“ (dts)

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