Union: Scharfe Kritik an Lauterbachs Entwurf für Triage-Gesetz

Gesundheitsminister Karl Lauterbach rät Älteren und Vorerkrankten zur Auffrischungsimpfung.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach wird erneut von der Union kritisiert.Foto: Sina Schuldt/dpa
Epoch Times15. Juni 2022

Die Union im Bundestag ist unzufrieden mit dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur sogenannten Triage in der Pandemie. Die Vorlage lasse erkennen, „dass die Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur höchst unwillig umgesetzt wird“, erklärten die Bundestagsabgeordneten Tino Sorge und Hubert Hüppe (beide CDU). „Eine wirkliche Beteiligung der Menschen mit Behinderung ist nicht vorgesehen.“

Der Referentenentwurf berücksichtige für die Zukunft nur die pandemiebedingte Triage in Krankenhaus-Intensivstationen, erklärten die beiden Unionspolitiker. Außen vor bleiben dabei weiterhin alle anderen denkbaren Triage-Situationen wie etwa eine Naturkatastrophe, ein Krieg oder ein Terroranschlag. „In solchen Situationen besteht aber genauso die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen diskriminiert werden“, erklärten der Gesundheitsexperte Sorge und der Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen, Hüppe.

„Auch der neue Entwurf gibt dem Staat keine Handhabe zu erfahren, ob Triagen überhaupt stattfinden“, hieß es in der Erklärung weiter. Dies würde eine Pflicht zur Meldung – zum Beispiel an das Gesundheitsamt – erfordern. Nur dann könnten die Behörden die Triagen auch kontrollieren. Nach wie vor verzichte der Entwurf auch darauf, Verstöße – etwa gegen das Mehraugenprinzip, gegen die Erfordernis, einen Facharzt hinzuziehen, oder gegen die Dokumentationspflicht – mit Sanktionen zu belegen.

In dem AFP am Dienstag bekannt gewordenen Gesetzentwurf heißt es, niemand dürfe bei einem solchen Selektionsverfahren „wegen einer Behinderung, der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden“.

Lauterbach sieht den Entwurf im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte der Regierung im Dezember vergangenen Jahres auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden.

Der nun von Lauterbach vorgestellte Entwurf sieht vor, dass eine Behandlung, die einmal begonnen wurde, nicht wegen eines neuen Patienten abgebrochen werden darf. Damit erteilt Lauterbach der sogenannten „Ex-Post-Triage“ eine Absage, wie sie Berichten zufolge seinen ursprünglichen Gesetzentwurf zunächst vorgesehen hatte.

Unter Triage verstehen Mediziner ein System der Kategorisierung von Patienten, bei dem die hoffnungslosesten Fälle nicht mehr behandelt werden; das System kommt zum Tragen, wenn die Behandlungskapazitäten begrenzt sind und Ärzte eine Auswahl darüber treffen müssen, wen sie behandeln. (afp/mf)



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