Unions-Länder wollen Schul-Milliarden ohne Verfassungs-Änderung

Die Digitalisierung soll in deutschen Schulen auf dem Lehrplan stehen. Dafür stellt der Bund 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Laut Grundgesetz dürfen solche Finanzhilfen nur an finanzschwache Kommunen überwiesen werden – eine Verfassungsänderung ist notwendig. Mehrere Unions-Länder wissen jedoch Abhilfe, um das Problem zu lösen.
Titelbild
Abgeschlossenes Schultor.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times19. Januar 2019

Mehrere Unions-Länder wollen die 5 Milliarden Euro zur Digitalisierung von Schulen nun ohne Verfassungsänderung bekommen. Das berichtet die „Bild“ (Samstagausgabe). Es handelt sich um eine neue Wendung im Kompetenzstreit zwischen Bund und einigen Ländern, dessentwegen das Geld derzeit auf Eis liegt.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte zu „Bild“: „Schleswig-Holstein ist bereit, den Digitalpakt auch ohne Grundgesetzänderung mitzutragen.“ Hessen drängt ebenfalls auf eine Einigung ohne Verfassungsänderung. Dies sei möglich, wenn die Gelder einfach mit Hilfe einer „Änderung der Umsatzsteuer-Verteilung“ überwiesen würden, so die hessische Staatskanzlei zu „Bild“.

Zuvor hatte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in einem Brief an CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer darum geworben, sich für eine rasche Einigung im Streit um die Schul-Milliarden einzusetzen – ohne Änderung des Grundgesetzes. In einem solchen Fall hätte der Bund als Geldgeber allerdings keine Kontrolle darüber, ob die Milliarden wirklich bei den Schulen ankommen.

Zurzeit kann der Bund Finanzhilfen nur für finanzschwache Kommunen bereitstellen. Damit Ländern Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur in all ihren Kommunen erhalten können, muss zunächst noch Artikel 104c des Grundgesetzes geändert werden.

Das Bundeskabinett hatte am 2. Mai 2018 eine solche Änderung beschlossen. Nun müssen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. (dts/as)



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