Unter 2,5 Millionen „Arbeitslose“? – Fast 1 Million Arbeitslosengeld-Empfänger aus der Statistik gerechnet

"Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im März 2018 im Vorjahresvergleich um 204.000 auf 2,458 Millionen gesunken", heißt es in den Medien. Aber stimmt das?
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Bundesagentur für ArbeitFoto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times30. März 2018

Die Zahl der „Arbeitslosen“ in Deutschland ist angeblich wieder unter die Marke von 2,5 Millionen gesunken. Im März waren 2,458 Millionen Menschen arbeitslos, wie die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) am Donnerstag mitteilte.

„Damit setzt sich der Aufschwung am Arbeitsmarkt unvermindert fort“, meint BA-Chef Detlef Scheele.

Laut Scheele könnte die Arbeitslosenzahl im Herbst auf etwa 2,1 Millionen sinken. Auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit erwartet der BA-Chef Fortschritte, hier könnte die Zahl von zuletzt 845.000 ein Jahr oder länger arbeitslosen Menschen auf etwa 800.000 sinken, heißt es.

Weiter sagte Scheele: „Auch die Unterbeschäftigung, das ist eigentlich die wichtige Botschaft, die neben den Arbeitslosen auch die Menschen berücksichtigt, die derzeit an Maßnahmen teilnehmen, ist rückläufig. Sie lag im März bei 3.441.000, 232.000 weniger als vor einem Jahr. Und bedeutsam ist, dass diese Zahl stärker sinkt als die Zahl Arbeitslosen. Das heißt, wir haben auch einen Nettoeffekt am Arbeitsmarkt, der nicht auf Maßnahmen zurückzuführen ist.“

Diese 1 Million Menschen sind aber nicht in die Arbeitslosenstatistik mit eingerechnet, erhalten aber dennoch Geld von der Bundesagentur für Arbeit .

Geschönte Arbeitslosenstatistik

Die Bundesagentur für Arbeit gab bereits 2013 zu, dass die Arbeitslosenzahlen geschönt werden.

Seitens der BA hieß es damals:

„Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eine Reihe von Instrumenten verändert, abgeschafft oder neu gestaltet (…) Die Neuausrichtung der Instrumente hat indirekt Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Arbeitslosenzahlen im Zeitablauf. Nach § 16 Absatz 2 SGB III gelten Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos. Diese Regelung kommt bei den neuen Maßnahmen nach § 46 SGB III zum Tragen und entsprechend werden Teilnehmer an solchen Maßnahmen einheitlich nicht als arbeitslos geführt. Dies galt auch schon für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (…) Erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos (…).“

Nach Angaben der BA sind also nur die Personen arbeitslos, die offiziell nach § 16 SGB III als Arbeitslose nicht mehr „wegzudefinieren“ sind.

Nicht als arbeitslos gelten demnach:

  • Kurzarbeiter + ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen)
  • Beschäftigungszuschuss
  • Berufliche Weiterbildung (einschließlich Reha)
  • Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschließlich Reha-Restabwicklung)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Vorruhestandsähnliche Regelungen, Personen in geförderter Altersteilzeit
  • Förderung der Selbstständigkeit durch Gründungszuschuss u. ä.
  • Personen, die arbeitsunfähig sind und Arbeitslosengeld beziehen
  • Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • Ein-Euro-Jobber
  • Alle Personen ab einem Alter von 58 Jahren, die seit mindestens zwölf Monaten Arbeitslosengeld II beziehen und in dieser Zeit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten bekommen haben.
  • Zusätzlich streicht die Arbeitsagentur alle aus der Statistik, die eine Vermittlung erschweren, weil sie ihre Pflichten bei der Jobsuche nicht erfüllen.

Und das sind im März 2018 genau 983.000 Menschen. Sie gelten zwar offiziell nicht als arbeitslos, erhalten aber Geld von der Arbeitsagentur.

Die knapp 1 Million Betroffenen tauchen in der Statistik als „Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind“ und als „Personen, die nahe am Arbeitslosenstatus sind“ auf. Werden aber nicht in die Arbeitslosenstatistik mit einberechnet. (afp/so)



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