Urteil in Kempten: Lebenslang nach Mord an Senior (76) – Mitglied einer rumänischen Bettlergruppe nicht therapierbar

Für viele Menschen ist es eine Horrorvorstellung, einem Einbrecher auf frischer Tat zu begegnen. Einen 76 Jahre alten Hausbesitzer aus Lindau hat dies das Leben gekostet. Anschließend hatte ein Komplize das Haus angebrannt, um Spuren zu verwischen. Heute wurde das Urteil gesprochen.
Titelbild
Einbrecher am Werk (Symbolbild).Foto: istockphoto/maudib
Epoch Times9. August 2018

Am heutigen Donnerstag, 9. August, wurde das Urteil am Landgericht Kempten im Mordprozess gegen einen heute 37-jährigen Einbrecher gesprochen, der in Lindau am Bodensee einen 76 Jahre alten Hausbesitzer ermordet hatte.

Vermindert schuldfähig – Persönlichkeitsstörung

Im Plädoyer des Staatsanwaltes forderte dieser für den Mörder eine Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten. Zudem wurde Sicherheitsverwahrung für den bereits vorbestraften 37-jährigen Rumänen beantragt. Aufgrund einer Persönlichkeitsstörung sei eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht zu verhängen, da der Angeklagte bei der Tötung des alten Mannes vermindert schuldfähig gewesen sei, berichtet der „Merkur“.

Die Verteidigerinnen des Rumänen, Mitglied einer Bettlerbande, forderten einen Freispruch, da die Beweise nicht ausreichen würden, um seine Beteiligung an der Tat nachzuweisen. Falls das Gericht anderer Ansicht sei, versuchten die Advokatinnen das Gericht mit einer angebotenen Höchststrafe von zehn Jahren zu besänftigen.

Auch für den 27-jährigen Fahrer wurde von der Verteidigung ein Freispruch gefordert, während der Staatsanwalt wegen Mittäterschaft bei dem Einbruch eine Haftstrafe von drei Jahren für angemessen hielt.

Das Urteil

Obwohl beide Angeklagten nach wie vor ihre Unschuld beteuerten, sah es das Landgericht Kempten als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte im März 2017 den alten Mann erwürgt hatte, aus Angst, gefasst zu werden.

Daher wurde der 37-Jährige zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Die Sicherheitsverwahrung sei auch wegen mehrerer schwerer Vorstrafen des Rumänen und der hohen Gefahr, neue Verbrechen zu begehen verhängt worden.

Richter Schatz merkte noch an, der Angeklagte sei „der gefährlichste, der in den letzten Jahren hier gesessen ist“. Zudem sei er nicht therapierbar, so der Richter. Deswegen komme eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht infrage.

Den 27-jährigen Fahrer und Mitangeklagten ließ der Richter frei.

Weiterer Einbrecher noch unbekannt

Die Staatsanwaltschaft warf dem 36-Jährigen vor, den alten Mann im März 2017 erwürgt zu haben, als dieser den Einbrecher auf frischer Tat ertappte. Anschließend soll er das alte Bahnwärterhaus in Brand gesteckt haben, um das Verbrechen zu vertuschen. Die Leiche des Rentners wurde zuvor in der Duschkabine abgelegt.

Ein bisher unbekannter Komplize war mit dem Mann gemeinsam in das Haus eingebrochen.

Beide Angeklagte hatten in den Vernehmungen bestritten, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Ein 27-jähriger Mann wartete mit einem Fluchtfahrzeug vor dem Grundstück. Er wurde wegen versuchtem schweren Bandendiebstahl  angeklagt.

Die beiden Angeklagten sind nach Angaben der Ermittler Mitglieder einer rumänischen Bettlergruppe und hatten in den Vernehmungen bestritten, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. (dpa/sm)



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