Europäischer Gerichtshof: Staat darf jobsuchenden EU-Bürgern Sozialhilfe verweigern
Luxemburg – Ein Staat darf jobsuchenden EU-Bürgern die Sozialhilfe verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Dabei müsse der Staat auch nicht den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden. Betroffen davon sind Bürger aus einem anderen EU-Land, die nach Deutschland zur Arbeitssuche einreisen und dort eine gewisse Zeit gearbeitet haben.
Geklagt hatte eine Frau, die in Bosnien geboren wurde und die schwedische Staatsangehörigkeit besitzt. Sie hatte in Deutschland weniger als ein Jahr gearbeitet und Arbeitslosengeld erhalten. Das zuständige Jobcenter stellte die Zahlung später ein. Rechtssache C-67/14
Sie hatte in Deutschland weniger als ein Jahr gearbeitet und Arbeitslosengeld erhalten. Das zuständige Jobcenter Berlin-Neukölln stellte ein halbes Jahr später die Zahlung ein.
Der „Fall Alimanovic“ könnte zu einem wichtigen Grundsatzurteil werden – zumal in der ersten Welle fast 50 Prozent der Einwanderer vom Balkan kamen. (rls/dpa)
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