US-Militärärztin schlägt Alarm – Beate Bahner fordert Fakten von Bundeswehr

Wenn gesunde Soldaten nach einer Impfung nicht mehr arbeitsfähig sind, sollte dies Anlass zur Sorge sein. So sieht es jedenfalls Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht.
Titelbild
Nicht jeder Soldat steckt die COVID-Impfung problemlos weg. (Symbolbild).Foto: iStock
Von 29. Mai 2022

Migräne, Krebsverdacht, Herzmuskelentzündung. Bereits im vergangenen Jahr schlug die US-Militärärztin Theresa Long mit ihren „sehr besorgniserregenden Erfahrungen der Behandlung“ von jungen und gesunden Soldaten nach COVID-Impfungen Alarm, wie „Global Research“ berichtete. Nun muss sich auch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit dieser Thematik beschäftigen. Grund sind zwei Offiziere der Bundeswehr, die sich der Duldungspflicht zur COVID-Impfung nicht unterwerfen wollen. Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, ist eine der prozessführenden Anwälte.

Bereits am 3. Mai hatte sie renommierte Zeugen vor Gericht zitiert, darunter den Reutlinger Pathologen Professor Arne Burkhardt, den Mikrobiologen Professor Sucharit Bhakdi und den Datenanalysten Tom Lausen. Etwa zehn Stunden dauerte dieser Gerichtstermin. In einem ihrer neuesten Schriftsätze verweist Bahner nun auf die Erkenntnisse der hochrangigen Militärärztin Theresa Long.

„Ich habe persönlich beobachtet, wie die körperlich fitteste Soldatin, die ich in über 20 Jahren in der Armee gesehen habe, innerhalb weniger Wochen nach der Impfung von einer Athletin auf Colligate-Niveau, die für die Ranger School trainierte, zu einer körperlich geschwächten Frau mit Herzproblemen, einem neu diagnostizierten Hypophysen-Hirntumor und Schilddrüsenfehlfunktionen wurde“, so Long. Die Ärztin forderte Flugverbot für alle Piloten der Streitkräfte, sofern sie sich einer COVID-Impfung unterzogen haben.

Für den Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat Bahner einen Fragenkatalog zur Beweiserhebung erstellt, zu dem das Verteidigungsministerium umfangreiche Informationen vorlegen soll. Auch in die Dienstanweisungen des Sanitätsdiensts der Bundeswehr will die Anwältin Einsicht nehmen und prüfen, wie bei der Bundeswehr mit Meldungen zu Nebenwirkungen umgegangen wird. Sie geht von einer massiven Untererfassung aus.

Die Beweisaufnahme soll am 7. und 8. Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig fortgesetzt werden.

Soldaten unterliegen Duldungspflicht

Bis November 2021 umfasste das Basisimpfschema der Bundeswehr Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten, Mumps, Masern, Röteln, Hepatitis A und B sowie Influenza. Eine Aufnahme der COVID-Impfung sollte verhindern, dass „junge und gesundheitlich gesunde Soldatinnen und Soldaten bei Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit erkranken“, so Oberstarzt Professor Kai Kehe. Personal dürfe nicht krankheitsbedingt ausfallen, wenn es am dringendsten benötigt werde.

In Paragraf 17a Soldatengesetz heißt es: „Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.“ Demnach müssen Soldaten ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen erdulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. In derartigen Fällen ist das in Artikel 2 Grundgesetz festgelegte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.

Lehnt ein Soldat eine „zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden“. Dann droht ihm ein Disziplinarverfahren oder Arrest.

Nicht zumutbar sind nach der Vorschrift ärztliche Maßnahmen, die „mit einer erheblichen Gefahr für Leib oder Gesundheit verbunden“ sind. Derartige Bedenken gibt es für COVID-Impfungen, einschließlich Booster, seitens der Bundeswehr offiziell nicht. Am 24. November ordnete das Verteidigungsministerium die Aufnahme der COVID-Impfung als Basisimpfung an.

Frühere gerichtliche Entscheidung zur Pflichtimpfung

„Da Soldaten gesetzlich eine weitergehende Impfpflicht auferlegt ist als anderen Staatsbürgern, kann die Verweigerung einer befohlenen Impfung als Dienstvergehen geahndet werden.“ Zu dieser Entscheidung kam das Bundesverwaltungsgericht am 22. Dezember 2020, Az. 2 WNB 8.20 bezüglich der Grippeimpfung.

Ein Hauptfeldwebel hatte im Dezember 2017 seine Teilnahme an der militärischen Basisimpfung verweigert. Er begründete dies mit vorliegenden Erkrankungen, genauer gesagt Neurodermitis und dem Asthma, die er auf eine frühere Impfung zurückführte. Der Soldat befürchtete, dass sich sein Zustand mit einer neuen Impfung weiter verschlechtern könnte. Eine von ihm vorgelegte privatärztliche Stellungnahme wurde jedoch von dem Truppenarzt nicht anerkannt. Der Soldat sei impftauglich, meinte er.

Am 6. Juli 2018 landete der Soldat schließlich wegen Befehlsverweigerung für acht Tage im Arrest. Hierbei handelt es sich „um einen kurzzeitigen Freiheitsentzug, der die strengste einfache Disziplinarmaßnahme darstellt, die ein Vorgesetzter in eigener Befugnis anordnen kann“, heißt es auf der Seite des Beck-Verlags, Herausgeber der „Neuen Juristischen Wochenschrift“.

In einem Beschwerdeverfahren legte der Hauptfeldwebel ein weiteres privatärztliches Gutachten vor. Der Klinische Direktor für Dermatologie, Venerologie und Allergologie am Bundeswehrkrankenhaus kam jedoch zum Ergebnis, dass für den Soldaten eine generelle Impffähigkeit bestehe.

Die Impfung sei nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliege, so der Richter. Auf die subjektive Einschätzung des betroffenen Soldaten komme es hingegen nicht an. Soldaten müssten von Berufs wegen bei der Erfüllung von Befehlen – insbesondere bei Auslandseinsätzen und im Fall der Landesverteidigung – erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Artikeln Impfung auf Befehl? Nein, danke! Soldaten ziehen gegen COVID-Impfung vor Gericht“ und Beate Bahner: „Das ist der wichtigste Prozess der letzten beiden Jahre“ im Premium-Bereich. Für nur 7,90 €/ Monat haben Sie Zugriff auf alle Premium-Artikel inkl. Archiv. Jederzeit kündbar.

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