Verbände kritisieren Altmaiers Überbrückungshilfen für Mittelstand als lebensfremd

Die Regeln für die Überbrückungshilfen sind nach Einschätzung der Verbände der Familienunternehmen und der Freiberufler zu lebensfremd und eng gefasst. Gerade die Realitäten der Solo-Selbständigen, bei denen eine Unterscheidung zwischen normaler Lebenshaltung und Gewerbe oft schwierig ist, weil sie von ihrer Wohnung aus arbeiten, würden nicht ausreichend berücksichtigt.
Titelbild
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.Foto: Getty Images
Epoch Times25. Mai 2020

Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgesehenen zusätzlichen Überbrückungshilfen für den Mittelstand weisen nach Einschätzung von Wirtschaftsverbänden Konstruktionsfehler auf. Bei der Ausgestaltung der Hilfen müsse sichergestellt werden, „dass coronabedingte Umsatzeinbußen, welche sich erst zeitverzögert in den Sommermonaten bis August manifestieren, ebenso berücksichtigt werden“, sagte Peter Klotzki, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). „Der Lebensunterhalt sollte insbesondere im Bereich der Solo-Selbstständigen miteinbezogen werden, da hier eine starre Abgrenzung lebensfremd ist“, so der BFB-Hauptgeschäftsführer weiter.

Familienunternehmen sehen Regeln als zu eng und lebensfremd

Auch die Familienunternehmer melden Kritik an. Die in Altmaiers Eckpunkten vorgesehenen Grenzen für Hilfszahlungen sind nach Ansicht des Verbandes der Familienunternehmer willkürlich gezogen: „Die weitere Hilfe von mindestens 60 Prozent Umsatzeinbruch nur von zwei Umsatzmonaten abhängig zu machen, geht an der sachlichen Realität vorbei“, sagte Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Familienunternehmer, dem „Handelsblatt“. Diese willkürlich gezogene Grenze sei zu scharfkantig.

Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums für die neuen Überbrückungshilfen für den Mittelstand, für Freiberufler und Solo-Selbständige sehen vor, dass Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern von Juni bis Dezember monatlich bis zu 50.000 Euro bekommen können. Antragsberechtigt sollen kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler sein. Sie müssen in den Monaten April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten geltend machen. Gefördert werden können fixe Betriebskosten einschließlich des unabdingbaren Personalaufwands. Unternehmerlohn soll dagegen nicht förderfähig sein. (dts/al)



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