Verbraucherschützer warnt vor Gerichtsurteil für Diesel-Fahrverbote

Im Februar wird ein Grundsatzurteil erwartet: Kommt es zu Diesel-Fahrverboten oder nicht? VW hatte versprochen, dass niemand als Folge der Umrüstung einen Schaden haben solle.
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Joliot-Curie-Platz in HalleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times28. Dezember 2017

Deutschland oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller, hat vor den Auswirkungen eines möglichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für Diesel-Fahrverbote gewarnt. „Es ist ein Musterverfahren mit großer Signalwirkung. Hunderte von Bürgermeistern in Deutschland und Tausende von Autobesitzern warten auf diese Entscheidung“, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

„Wenn das Gericht tatsächlich zum Ergebnis kommt, dass Fahrverbote unausweichlich sind, wäre das ein harter Schlag für Hunderttausende Pendler, für Familien, Berufstätige und Selbstständige -– ein schwerer Eingriff in die Mobilität des Einzelnen.“

Die Verantwortung liege nicht nur bei den Herstellern, die dreckige Autos produziert hätten, sondern auch bei der Bundesregierung: „Sie muss zur Verringerung der Emissionen schnellstmöglich Hardware-Updates durchsetzen.“

Müller äußerte sich mit Blick auf das für Februar erwartete Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, bei dem es konkret um einen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land Nordrhein-Westfalen geht.

Der VZBV-Chef sagte, für die von Abgasskandal betroffenen Volkswagen-Kunden sei 2017 „kein Jahr der Fortschritte, sondern der Enttäuschung“ gewesen. Sie hätten keinerlei Entschädigung erhalten und fühlten sich weiterhin schlecht informiert.

„Die Politik hat mit VW entschieden, dass es Umrüstungen in Form von Software-Updates geben soll“, so Müller weiter. „Die haben inzwischen sehr viele Eigentümer durchführen lassen, damit ihre Fahrzeuge nicht stillgelegt werden.“

VW habe versprochen, dass niemand als Folge der Umrüstung einen Schaden haben solle. Mit der Klage gegen einen VW-Händler, der dies nicht habe garantieren wollen, solle nun geklärt werden, ob eine Nachrüstung zumutbar sei, wenn Händler nicht für mögliche Folgeschäden eintreten wollten. (dts)



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