NPD mit Eilantrag erfolgreich: ARD muss Wahlspot senden

Die ARD muss eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD zur Europawahl nun doch ausstrahlen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag der Partei statt.
Titelbild
NPD-Anhänger in Deutschland.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times15. Mai 2019

Im Streit um die Ausstrahlung von Wahlwerbespots der NPD in den öffentlich-rechtlichen Sendern hat die rechtsextreme Partei einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gab am Mittwoch einem Eilantrag der NPD statt und verpflichtete den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), einen Spot zur Europawahl auszustrahlen. Ende April hatte das Gericht einen Antrag zur Ausstrahlung einer anderen NPD-Wahlwerbung im ZDF noch abgelehnt.

Der RBB hatte sich geweigert, einen geänderten TV-Spot der NPD auszustrahlen. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigten die Auffassung des Senders und wiesen Eilanträge der NPD zurück. Das OVG sah in der Wahlwerbung eine Verstoß gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung, weil eine „pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und kriminelle Ausländer propagiert wird“. Das Gericht verwies zudem auf das „politische Konzept der NPD in Bezug auf Ausländer, Migranten und Minderheiten“.

Das Bundesverfassungsgericht gab dagegen dem Antrag der Partei statt und verpflichtete den RBB zur Ausstrahlung des Spots. Aus den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ergebe sich „nicht mit hinreichender Gewissheit“, dass die Wahlwerbung einen volksverhetzenden Inhalt habe. Maßgeblich sei bei der Prüfung allein der Spot selbst und nicht die „inhaltliche Haltung oder die parteiliche Programmatik“ der NPD.

Anders hatte das Verfassungsgericht Ende April im Fall eines NPD-Spots entschieden, den die Partei im ZDF ausstrahlen wollte. Den entsprechenden Eilantrag der Partei lehnte das Gericht ab, da die Verfassungsbeschwerde „offensichtlich unbegründet“ sei. Es sei nicht erkennbar, dass das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in diesem Fall den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der NPD verkannt hätten. (afp)



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