Verfassungsrechtler: EZB-Notkredite für griechische Banken rechtswidrig

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EZBFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times21. April 2015

Die Europäische Zentralbank (EZB) gerät wegen ihrer Griechenland-Politik juristisch unter Druck: Der Berliner Verfassungsrechtler Markus C. Kerber hält die Notfallkredite für griechische Banken für rechtswidrig, weil diverse betroffene Häuser aus seiner Sicht längst nicht mehr solvent sein dürften. Deshalb müsse die Bankenaufsicht der EZB, die für die größten Banken Griechenlands zuständig ist, einschreiten. In einem Schreiben an die Bankenaufsichts-Chefin Danièle Nouy verlangte Kerber nach Informationen der „Welt“ Auskunft darüber, welche Maßnahmen die EZB bislang bei den griechischen Kreditinstituten ergriffen hat – und droht mit einer Untätigkeitsklage, falls die Frankfurter Aufseher einfach nur zuschauen sollten.

Der Umgang mit den griechischen Banken ist höchst kontrovers: Der von der EZB genehmigte Rahmen für Notfallkredite der nationalen Zentralbank beläuft sich inzwischen auf 74 Milliarden Euro. Diese Notkredite unterliegen zwar laxeren Kriterien als die üblichen Finanzierungsmittel, die sich Banken bei der EZB leihen können. Allerdings gilt auch hier, dass keine Banken finanziert werden dürfen, die faktisch insolvent sind, also der Pleite geweiht. Bisher hält die EZB das für gegeben. Diese Einschätzung sei „mit rationalen Maßstäben kaum noch nachvollziehbar“, argumentiert Kerber in seinem Schreiben und führt mehrere Indizien an, die gegen eine Solvenz der Banken sprächen. So sei es schwierig, am Markt noch Kreditausfallversicherungen für die vier großen griechischen Banken zu bekommen. Außerdem bestehe das Eigenkapital der Institute zu einem erheblichen Teil aus Steuerforderungen gegen die klamme griechische Regierung – und diese Forderungen erfüllten auch nicht die formalen Voraussetzungen, um als Eigenkapital anerkannt zu werden, so Kerber. Er sieht die Gefahr, dass die vier Institute zu „Zombiebanken“ werden, die weder genug Eigenkapital noch flüssige Finanzmittel haben, „um im Kreditgewerbe tätig zu bleiben“. Die Aufsicht sei nach einschlägigen EU-Richtlinien verpflichtet, die Lage der Banken zu untersuchen, unter anderem mit Blick auf das Eigenkapital und die Verschuldungsquote. Tue die Behörde das nicht, würde dies aus Kerbers Sicht „schwere Amtspflichtverletzungen nach sich ziehen“. Der Jurist fragt deshalb, ob Nouy die Banken aufgefordert habe, ihre Solvenz nachzuweisen oder ihre Geschäftspolitik zu ändern. Angesichts der Zweifel an der Solvenz der griechischen Banken vertrete er die Auffassung, „dass es die Verpflichtung Ihres Gremiums wäre, dem EZB-Rat immediat und ohne jede Verzögerung die Notwendigkeit der Abwicklung der oben genannten Banken vorzuschlagen“, schreibt Kerber weiter. Ansonsten setze sich Nouy dem Vorwurf aus, ihren Pflichten nicht nachzukommen. „Eine Untätigkeitsklage gegen die EZB wäre die unmittelbare Folge.“ Die EZB wollte sich zu der drohenden Klage nicht äußern und verwies darauf, dass ihre Maßnahmen hinsichtlich konkreter Banken vertraulich seien. „Die EZB hat eine Reihe von Aufsichtsmaßnahmen getroffen, aber wir können solche Schritte bezüglich einzelner Banken oder einer Gruppe von Banken nicht kommentieren“, so ein Sprecher. Die griechischen Banken erfüllten jedoch die Mindestkapitalanforderungen. Die EZB beobachte die Situation und sei in engem Kontakt mit der griechischen Zentralbank und dem gesamten Bankensektor, hieß es weiter. Kerber hält die Bankenaufsicht durch die EZB grundsätzlich für problematisch. Vergangenen Sommer hatte er zusammen mit anderen Wissenschaftlern in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die neu geschaffene Konstruktion eingereicht. Aus ihrer Sicht ist es nicht mit den EU-Verträgen vereinbar, dass die Notenbank als geldpolitische Institution nun auch Banken beaufsichtigt.

(dts Nachrichtenagentur)



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