Verfassungsrechtler warnen vor Obrigkeits- und Überwachungsstaat – Bundesländer spielen keine Rolle mehr

Man kann auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes "nicht wochenlang ein ganzes Land zumachen", erklärt Verfassungsrechtler Christoph Möllers. Die enorme Zentralisierung erregt seinen Argwohn. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes warnt.
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Die meisten Flüge fallen am Flughafen "Dresden International" am 27. März 2020 aus.Foto: JENS SCHLUETER/AFP via Getty Images
Epoch Times29. März 2020

Immer mehr Verfassungsrechtler und ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts warnen davor, das Infektionsschutzgesetz vor das Grundgesetz zu stellen. Der Professor für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität und Leibniz-Preisträger, Christoph Möllers, warnt etwa vor der „Verschiebung der rechtlichen Maßstäbe“, die sich in der Corona-Krise vollziehe, sagte er der „Welt am Sonntag“.

Er habe gar nichts gegen die Maßnahmen der Kontaktreduzierung. Doch das Infektionsschutzgesetz, das jetzt zur Grundlage des politischen Handelns gemacht werde, gebe die weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger einfach nicht her.

„Man kann auf dieser Grundlage nicht wochenlang ein ganzes Land zumachen.“ Laut Artikel 80 des Grundgesetzes müssten solche Rechtsverordnungen eigentlich „ihrem Inhalt, Zweck und Ausmaß nach“ durch Gesetze bestimmt werden – von Bundestag und Bundesrat. Aktuell sei das aber nicht vorgesehen, so Möllers.

„Wir beobachten also eine enorme Zentralisierung. Auf einmal vollzieht der Bund Gesetze, genauer gesagt sogar nur ein einziger Bundesminister, und die Länder spielen keine Rolle mehr“, sagte der Leibniz-Preisträger.

Totale Ausgangssperre verletze das Verhältnismäßigkeitsgebot

„Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates“, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der „Welt am Sonntag“. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien schon an sich schwerwiegende Grundrechtseingriffe.

„Sie mögen im Hinblick auf die gegenwärtige Gefährdung von Leib und Leben der Menschen noch verfassungsgemäß sein – aber sie müssen auf jeden Fall aufgehoben oder gelockert werden, wenn die Gefährdungslage es zulässt. Eine totale Ausgangssperre, die weder regional, zeitlich, noch personell oder sachlich begrenzt ist, würde definitiv das Verhältnismäßigkeitsgebot verletzen.“

Die Auswertung personenbezogener Handy-Daten lehnt Papier ausdrücklich ab. „Wenn es um die Erstellung und Auswertung von Bewegungsprofilen von Personen geht, ist die Grenze des Zulässigen überschritten. Die Wahrnehmung der Freiheitsrechte einer Person darf nicht total erfasst und registriert werden – sonst ist eine unbefangene Wahrnehmung dieser Freiheitsrechte nicht mehr möglich“, sagte Papier. (dts)



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