Verfolgte Flüchtlinge machen Heimaturlaub – Bundesamt bestätigt „keine Einzelfälle“

Auch Flüchtlinge und Asylberechtigte müssen mal Urlaub machen, bei ihren Freunden und Verwandten in der alten Heimat, zum Beispiel. Merkwürdig nur, dass sie gerade von dort erst angeblich geflohen sind, um nicht verfolgt zu werden. Für Armin Schuster, Obmann der Unionsfraktion im Innenausschuss des Bundestages sei für solche Personen das Recht auf Asyl kaum noch vorstellbar.
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Ist der Besuch bei Freunden und Verwandten in der Heimat für Personen, die von dort geflohen sind, um in Deutschland Asyl zu beantragen legitim? Symbolbild: Die alte Christenstadt Maalula, rund 60 Kilometer nordöstlich der syrischen Hauptstadt Damaskus.Foto: LOUAI BESHARA/AFP/Getty Images
Epoch Times12. September 2016

„Wenn das stimmt, verschlägt es einem fast die Sprache.“ Der Obmann der Unionsfraktion im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster (CDU) ist entrüstet. Für ihn sei das Recht auf Asyl für solche Flüchtlinge kaum noch vorstellbar, weil die vorgebrachten Schutzgründe nicht stichhaltig sein könnten, so Schuster.

Offiziell mussten die in ihr Heimatland reisenden Migranten genau von dort fliehen, um einer Verfolgung gegen Leib und Leben zu entkommen. Sie beantragten Asyl in Deutschland, bekamen es oder erhielten den Flüchtlingsstatus.

Doch dann reisten diese anerkannten und arbeitslos gemeldeten Asylbewerber für einen kurzen Urlaub in ihre Heimatländer, wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon. Nach dem vermutlichen Besuch bei Freunden und Verwandten kehrten sie anschließend nach Deutschland zurück.

Das muss Konsequenzen für den Aufenthalt nach sich ziehen.“

(A. Schuster, Obmann Unionsfraktion, Innenausschuss)

CDU-Mann Schuster könne sich nur ganz wenige Fälle vorstellen, in denen eine solche kurzzeitige Rückkehr gestattet werden könne: „Dafür wäre es aber zwingend erforderlich, dass wir die Flüchtlinge künftig generell verpflichten, eine solche Reise zu beantragen und vom BAMF genehmigen zu lassen“, so Schuster.

 

Bundesamt: Keine „Einzelfälle“

Entsprechende Vorfälle habe es nach Recherchen der „Welt am Sonntag“ in Berliner Arbeitsagenturen gegeben. Mit den Vorgängen vertraute Personen gingen davon aus, dass dies keine „Einzelfälle“ seien, sondern dass dies in andere Regionen Deutschlands auch passiere.

Es gibt solche Fälle.“ (BA Berlin)

Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit bestätigte die Existenz solcher Fälle. Es gebe aber keine offiziellen Erhebungen dazu: „Wir führen keine Auswertung oder Statistik zu diesem Thema, daher liegen uns keine Informationen vor“, so die Sprecherin. Warum, wurde nicht gesagt.

Allerdings: „Dem Vernehmen nach bemühen sich Bundesagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit darum, sich einen Überblick zu verschaffen“, schreibt „Die Welt“.

Datenschutz und Syrienreise

Der Jobcenter-Betreuer, der im Laufe eines Gespräches durch gezieltes Nachfragen von einer Reise nach Syrien, zum Beispiel, erfährt, dürfe „diese Information aufgrund des Datenschutzes nicht weitergeben, auch nicht an andere Behörden wie zum Beispiel die Ausländerbehörde“, erklärt eine Sprecherin der Bundesagentur die rechtliche Lage.

Wie „Welt am Sonntag“ allerdings erfuhr, forderte das BAMF die Arbeitsagenturen in Berlin bereits im Juni schriftlich dazu auf, Reisen von Asylberechtigten in ihre Heimatländer der zuständigen Ausländerbehörde zu melden.

Einem Sprecher des Bundesinnenministeriums nach gebe es jedoch auch nachvollziehbare Gründe für einen vorübergehenden Aufenthalt im Einzelfall, wie etwa schwere Erkrankungen von Angehörigen.

Handelt es sich jedoch um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt.“

(Bundesinnenministerium)

Dazu wies das Bundesinnenministerium auf geltende europäische Regeln hin, wonach Reisen in den sogenannten Verfolgerstaat nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus führen können, so der Sprecher. (sm)

https://www.youtube.com/watch?v=oWJHg5gTFOQ



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