Verkehrsministerkonferenz: Durchsetzung von Maskenpflicht Aufgabe des Staates

Sollen Zugbegleiter die Maskenpflicht durchsetzen? Ein Prüfauftrag der Ministerpräsidenten dazu war auf scharfe Kritik gestoßen. Die Verkehrsminister der Länder sagen nun: Das ist kein gangbarer Weg.
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Bundespolizisten kontrollieren auf dem Essener Hauptbahnhof die Einhaltung der Maskenpflicht.Foto: Oliver Berg/dpa/dpa
Epoch Times10. September 2020

Die Verkehrsminister der Länder haben sich in Sachen Maskenpflicht hinter die Beschäftigten von Bus- und Bahn-Unternehmen gestellt: Sie sollen nicht die Einhaltung durchsetzen müssen und zu „Hilfssheriffs“ werden.

„Die Durchsetzung von Bußgeldern ist eine staatliche Aufgabe und kann nicht den Verkehrsunternehmen aufgebürdet werden“, sagte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, die saarländische Ressortchefin Anke Rehlinger (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. „Das sollten wir nicht den Beschäftigten in Bussen und Bahnen zusätzlich zumuten.“

In einem Beschluss stellt die Verkehrsministerkonferenz nach Beratungen mehrheitlich fest, dass die Durchsetzung der Maskenpflicht grundsätzlich Aufgabe des Staates ist, nicht alleine der Unternehmen.

Vorausgegangen war ein Prüfauftrag der Ministerpräsidenten. Diese hatten bei ihren Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Ende August ein weitgehend einheitliches Bußgeld von mindestens 50 Euro für Maskenverweigerer vereinbart und darüber hinaus festgehalten: „Die Verkehrsminister von Bund und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein – wie ein Bußgeld wirkendes – erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden kann.“

Dies war auf scharfe Kritik etwa bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gestoßen. Der kommissarische Vorsitzende der EVG, Klaus-Dieter Hommel, hatte erklärt: „Es ist unverantwortlich, den Beschäftigten in den Zügen diese zusätzliche Aufgabe aufzubürden.“ Diese seien bereits extrem belastet. Es gebe Pöbeleien und Übergriffe gegenüber Zugbegleitern, wenn diese nur auf die Maskenpflicht hinwiesen. „Wenn sie jetzt von Maskenverweigerern ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen sollen, würde das das Konfliktpotenzial noch einmal vervielfachen.“ Eine Maskenpflicht könne nur von der Bundespolizei durchgesetzt werden.

Auch Rehlinger hatte sich skeptisch geäußert: „Schaffner sind keine Hilfssheriffs, sie können ermahnen, aber für Bußgelder sind nun mal Polizei und Ordnungsämter zuständig.“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hatte erklärt, eine Aufnahme der Maskenpflicht in die Beförderungsbedingungen sei weder sachgerecht noch angemessen. Gesundheits- und Infektionsschutz seien staatliche Aufgaben. „Auch steht bei den Verkehrsunternehmen kein Personal zur Verfügung, das für solche Situationen geschult ist – gerade weil in Fällen einer renitenten Verweigerung der Maske ein hohes Aggressionspotenzial besteht.“

Die Verkehrsminister der Länder sehen allerdings Handlungsbedarf: „Leider nimmt die Zahl der Maskenverweigerer in den letzten Wochen spürbar zu“, heißt es im Beschlusspapier. „Damit die Fahrgäste im ÖPNV nicht nur sicher fahren, sondern sich auch sicher fühlen, ist die Maskenpflicht im ÖPNV konsequent durchzusetzen.“

Die Verkehrsministerkonferenz sehe erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Maskenpflicht, heißt es weiter. Allerdings wird die Einführung von bundesweit geltenden Vertragsstrafen gegenüber Maskenverweigerern über die allgemeinen Beförderungsbedingungen oder eine Änderung der Eisenbahnverkehrsordnung als „nicht zielführend“ erachtet.

Der Bund solle einen Runden Tisch einberufen – mit Vertretern des Bundes, der Bundespolizei, der Länder sowie von Verkehrsverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden. Es solle eine gemeinsame Lösung für eine effektive Durchsetzung der Maskenpflicht entwickelt werden.

Außerdem wird der Bund aufgefordert, die Bundespolizei zur bundesweiten und konsequenten Durchsetzung der Maskenpflicht im Schienenpersonenverkehr auch ohne Anforderung durch die Verkehrsunternehmen zu verpflichten. (dpa)



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