Verkündet Merkel heute Ausgangssperre für Deutschland? Spekulationen auch über Grundgesetzänderung

Am heutigen Mittwochabend will Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Fernsehbotschaft an die Nation richten. Das Kanzleramt will eine bevorstehende Ausgangssperre nicht bestätigen. Unterdessen wird auch über ein mögliches Notparlament spekuliert.
Von 18. März 2020

Am heutigen Mittwoch (18.3.) will sich Bundeskanzlerin Angela Merkel erstmals außerhalb bekannter Routinen wie Neujahrsansprachen mittels einer Fernsehbotschaft an die Nation wenden. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, soll die Aufzeichnung im ZDF gegen 19.20 Uhr nach der „heute“-Sendung und auf ARD gegen 20.15 Uhr nach der „Tagesschau“ ausgestrahlt werden. In sozialen Medien wird jetzt schon darüber spekuliert, dass die Kanzlerin offiziell eine Ausgangssperre für Deutschland verkünden könnte, wie es diese bereits in Italien, Frankreich, Spanien, Österreich und Belgien gibt.

Kanzleramtsminister Helge Braun wies Spekulationen über eine solche Maßnahme, wie das Onlineportal der „Tagesschau“ schreibt, am gestrigen Dienstagabend nach wie vor zurück. Man wolle erst beobachten, ob die bisher getroffenen Maßnahmen, die immerhin ähnlich seien, Wirkung zeigten und die Zahl der Neuerkrankungen langsamer zunehme. Derzeit geht die Zahl der Neuansteckungen nach wie vor deutlich nach oben.

Mehr als 10 000 Infizierte in Deutschland

Am gestrigen Dienstag wurden 2095 neue Fälle identifiziert, nachdem es tags zuvor noch 1459 gewesen waren. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Infizierten in Deutschland die 10000er Marke bereits überschritten hat. Am Ende des gestrigen Tages lag sie bei 9919.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet wollte im ZDF demgegenüber eine Ausgangssperre für die Zukunft nicht ausschließen. Eine solche zu verhindern, habe jeder selbst in der Hand, indem er freiwillig den geltenden Empfehlungen zur Minimierung seiner sozialen Kontakte Folge leiste.

Dies ist offenbar nicht überall der Fall. Aus Bayern und Berlin gab es jüngst noch Berichte über sogenannte „Corona-Partys“, an denen an die 100 junger Menschen teilgenommen haben sollen. Bilder von gut gefüllten Cafés in deutschen Innenstädten stoßen insbesondere in Ländern auf Unverständnis, wo bereits strenge Restriktionen bezüglich der sozialen Kontaktpflege gelten.

Was wird Merkel verkünden?

Die „Welt“ hingegen geht davon aus, dass die Ausgangssperre in Deutschland, wenn sie nicht heute Abend in der Merkel-Rede verkündet werden sollte, spätestens in den kommenden Tagen unausweichlich werde. In anderen Ländern Europas steige der Unmut über die als zögerlich und halbherzig wahrgenommene Vorgehensweise der Regierung in Berlin.

Entsprechend kritisch äußern sich mittlerweile sogar hohe Beamte aus Brüssel. Die „Welt“ zitiert einen von ihnen mit den Worten:

Was uns auffällt, ist, dass Deutschland bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie vielen anderen EU-Staaten hinterherläuft. Was diese tun, macht Deutschland Tage später dann auch.“

Deutschland, so ein weit verbreiteter Eindruck, verlasse sich darauf, gut genug ausgestattet zu sein, um sich Zurückhaltung bei weitreichenden Maßnahmen erlauben zu können. Der Beamte, der mit der „Welt“ sprach, rechnet fest damit, dass es „nur noch eine Frage von Tagen“ sei, bis die Ausgangssperre „auch endlich in Deutschland kommt“.

RKI für weitere Maßnahmen

Die Entscheidung, welche Maßnahmen wann getroffen werden, liegt bei den EU-Mitgliedstaaten. Brüssel kann seine Dienste anbieten, um diese zu koordinieren, oder „Leitlinien“ veröffentlichen, wie dies etwa im Zusammenhang mit dem Grenzverkehr und dem Schutz der Außengrenzen jüngst geschehen war. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat jüngst auch Finanzhilfen in Höhe von 37 Milliarden Euro für die betroffenen Staaten angekündigt und Appelle bezüglich der wechselseitigen Hilfe bezüglich Schutzkleidung und Medizin an diese gerichtet.

Während der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin, Lothar Wieler, am Dienstag stärkere Maßnahmen forderte, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat sich der Präsident des Weltärzteverbandes, Frank Ulrich Montgomery, gegen Ausgangssperren ausgesprochen.

„Ich bin kein Freund des Lockdown. Wer so etwas verhängt, muss auch sagen, wann und wie er es wieder aufhebt“, äußerte der Verbandschef gegenüber der „Rheinischen Post“.

Montgomery: „Ausgangssperre funktioniert in Italien nicht“

In Italien habe sich seiner Einschätzung nach gezeigt, dass dieses Mittel nicht funktioniere. Mit den Ausgangssperren habe man einen gegenteiligen Effekt erzielt, meint der frühere Präsident der deutschen Ärztevereinigung Marburger Bund. Italien sei „ganz schnell an seine Kapazitätsgrenzen“ gelangt, habe aber die Virusausbreitung innerhalb des Lockdowns überhaupt nicht verlangsamt. Ausgangssperren seien deshalb eher eine „politische Verzweiflungsmaßnahme“.

Allerdings verläuft die logarithmische Ausbreitungskurve in Italien mittlerweile flacher als in Deutschland. Seit 14. März hat sich die Zahl der Neuinfektionen pro Tag in etwa auf dem Level von 3500 eingependelt – mit einem Ausreißer nach unten am Montag (3233 Fälle). Das ist zwar immer noch deutlich höher als eine Woche zuvor bei Zahlen im 2500er Bereich. Allerdings ist auch kein stärkerer Ausschlag nach oben mehr zu bemerken.

Während Montgomery erklärt, mit einem Impfstoff gegen COVID-19 sei frühestens erst Ende des Jahres zu rechnen, gibt er zu bedenken, dass Schulen und Kitas nicht so lange geschlossen bleiben könnten. Die Grenzschließungen seien „politischer Aktionismus“, viele Reisende würden über kleine Landstraßen ausweichen, um die Grenze zu überqueren.

Artikel über Notparlament erweitert?

Unterdessen haben Berichte der „Tagesschau“ und des „Spiegel“ für Irritationen gesorgt, wonach „die Parteien“ vor dem Hintergrund der Bedrohung durch das Coronavirus Grundgesetzänderungen planten, „damit Gesetze auch verabschiedet werden können, falls der Parlamentsbetrieb eingestellt würde“.

Ohne nähere Angaben über den Stand der Debatte oder ihre Protagonisten zu machen, spekuliert der „Spiegel“, es könnte auf eine Grundgesetzergänzung hinauslaufen, die den bislang für den Verteidigungsfall konzipierten Art. 53a GG auch auf die Situation einer pandemiebedingten Funktionsunfähigkeit anwendbar machen würde. Demnach könnte ein „Gemeinsamer Ausschuss“ aus Bundestag und Bundesrat mit niedrigerem Präsenzquorum Gesetzgebungsaufgaben weiterhin wahrnehmen.

Ob es dazu kommen wird, ist ungewiss. Es bedürfte für die dafür erforderliche Grundgesetzänderung jeweils einer Zwei-Drittel-Mehrheit in beiden Kammern. Angesichts der Corona-Krise könnte es „schwierig werden, so viele Abgeordnete beziehungsweise Ländervertreter ohne Ansteckungsgefahr zusammenzuholen“, schreibt der „Spiegel“.

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