„Verschieben die Grenze des Sagbaren“: Grüne und FDP kritisieren AfD-Verhalten im Bundestag

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In einer Sitzung des Deutschen Bundestages.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times4. September 2019

Die Grünen im Bundestag werfen der dort seit 2017 vertretenen AfD vor, eine bis dahin unbekannte Schärfe in das Parlament gebracht zu haben.

Emotionale und hitzige Debatten habe es schon immer gegeben, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Den großen Unterschied machen heute die Härte und Aggressivität aus, manche Debatten sind nahezu hasserfüllt.“

Am kommenden Samstag jährt sich zum 70. Mal die erste Sitzung des Deutschen Bundestags. Am 7. September 1949 trat das Parlament in Bonn erstmals zusammen. Die AfD war 2017 mit 94 Abgeordneten in den Bundestag gewählt worden. Die Co-Bundesvorsitzende Frauke Petry erklärte umgehend, dass sie der Fraktion nicht angehören wolle. Zwei weitere Abgeordnete traten später aus. Derzeit zählt die Fraktion 91 Abgeordnete.

AfD verschiebe „Grenze des Sagbaren“

Haßelmann warf der AfD außerdem vor, in den Debatten des Bundestags systematisch zu versuchen, „die Grenze des Sagbaren zu verschieben“. „Und es gibt ständige Versuche, die demokratischen Institutionen verächtlich zu machen – mal das Parlament, mal den Bundespräsidenten, mal das Bundesverfassungsgericht.“

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki sagte der dpa, er könne mittlerweile alle Abgeordneten verstehen, die keinen Vizepräsidenten der AfD im Bundestag haben wollten. „Die AfD nutzt den Deutschen Bundestag viel zu häufig als Bühne, um sich selbst als Opfer darzustellen. Der Würde unseres Hauses werden sie damit nicht gerecht.“

Die AfD ist bislang in neun Wahlgängen damit gescheitert, einen ihrer Abgeordneten zum Vizepräsidenten des Bundestags wählen zu lassen. Nie kam die dafür nötige Mehrheit zustande. Der frühere AfD-Abgeordnete und heute fraktionslose Parlamentarier Uwe Kamann hatte jüngst vorgeschlagen, dass eine Fraktion frühestens drei Monate nach dem letzten erfolglosen Wahlgang einen weiteren beantragen darf. Nach drei erfolglosen Wahlvorschlägen soll das Antragsrecht für die laufende Legislaturperiode erlöschen.

Kubicki warnt vor Ausgrenzung der AfD

Diesen Vorstoß lehnte Kubicki ab:

Eine Begrenzung der Wahlgänge halte ich nicht für eine sinnvolle Idee. Das wäre in der Lesart der Populisten quasi eine Lex Anti-AfD – und damit ein weiterer Grund für Empörung und Selbst-Viktimisierung. Auf dieses Spiel sollten wir uns nicht einlassen.“

Kubicki warnte davor, die AfD auszugrenzen und ihre Abgeordneten zu schneiden. „Ich rede regelmäßig mit Vertretern der AfD im Bundestag, sie sind immerhin frei gewählte Abgeordnete unseres höchsten Parlaments.“ Das bedeute aber nicht, dass er deren politische Positionen teile. „Im Gegenteil: Ich halte die allermeisten Positionen der AfD für grundfalsch, einige sind auch rechtswidrig.“

Kubicki, der auch Vizepräsident des Bundestags ist, machte aber deutlich, dass er eine klare Grenze ziehe: „Ich lehne das Gespräch mit Feinden unserer freiheitlichen Demokratie ab. Wer sich gegen die Werte unsere Verfassung stellt – und das tun einige AfD-Repräsentanten -, hat den Boden unserer Demokratie verlassen. Und über die Einhaltung unserer Verfassung diskutiere ich nicht.“ (dpa)



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