Verstoß gegen Diskriminierungsverbot: Presseakkreditierung zum AfD-Parteitag umstritten

Das Verfahren der AfD bei Presseakkreditierungen für ihren Parteitag wird kritisiert. Hintergrund sind Forderungen der AfD, sich Befugnisse für die Datenerhebung einräumen zu lassen.
Titelbild
AfD-Parteitag 2017 in Köln.Foto: Sascha Schuermann/Getty Images
Epoch Times28. Oktober 2017

Der Staatsrechtler Joachim Wieland hat das Verfahren der AfD bei Presseakkreditierungen für ihren Bundesparteitag Anfang Dezember kritisiert.

„Das Vorgehen der AfD ist verfassungswidrig“, sagte der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem Düsseldorfer „Handelsblatt“. Hintergrund sind Forderungen der AfD, sich als Bedingung für eine Akkreditierung Befugnisse für die Datenerhebung einräumen zu lassen.

In der Einverständniserklärung für die Akkreditierung zum Parteitag im Dezember heißt es: „Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) einverstanden.“

Gemeint ist der Paragraf 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dort heißt es, zu den „besonderen Daten“ zählten Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

Konkret abgefragt wurden derartige Informationen von der AfD allerdings offensichtlich bislang nicht.

Die AfD fragte nur Namen, Medium und Nummer des Presseausweises ab

Wieland argumentierte, die AfD verstoße gleichwohl gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, „wenn sie den Zugang zur Berichterstattung über ihren Bundesparteitag von der Bereitschaft von Journalisten abhängig macht, Daten über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugen, ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, ihre Gesundheit oder ihr Sexualleben speichern zu lassen“. Dies bedeute zugleich eine Einschränkung der Medienfreiheit.

Über das Vorgehen der AfD hatten auch die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ berichtet. Demzufolge werden von der AfD konkret bisher nur übliche Informationen wie Namen, Medium und Nummer des Presseausweises abgefragt.

Allerdings sei die Einverständniserklärung in dem Online-Formular der AfD für das Akkreditierungsverfahren so formuliert, dass die Genehmigung zur Datenerhebung nicht anlassbezogen für die Parteitagsberichterstattung, sondern generell erteilt werden müsse.

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die AfD und forderte die Partei auf, das Formular umgehend zu überarbeiten. „Das ist eine unzulässige Einmischung in die Privatangelegenheiten von Journalisten“, sagte der DJV-Sprecher Hendrik Zörner den beiden Stuttgarter Zeitungen.

 

(afp/dts)



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