Vertreter der Impfgeschädigten ist empört: Staatsanwalt weist 53-seitige Strafanzeige zurück

Schwere Nebenwirkungen und Todesfälle nach AstraZeneca-Impfungen haben in Deutschland einen Impfstopp mit diesem Vakzin ausgelöst. Aber auch nach Impfungen mit dem BioNTech/Pfizer-Präparat traten Todesfälle in Pflegeheimen auf. Um einen Zusammenhang zwischen Impfung und Tod zu überprüfen, hat Patientenvertreter Tobias Schmid eine Strafanzeige bei allen Staatsanwaltschaften in Deutschland eingereicht. Mit dem Ergebnis will er sich nicht zufriedengeben.
Von 19. März 2021

Tobias Schmid vertritt seit Jahren die Interessen von Impfgeschädigten und reklamiert ein überwiegendes Systemversagen bei der Bewertung von Komplikationen nach Impfungen. 53 Seiten nebst umfangreichen Anlagen zählt die Strafanzeige wegen der Verletzung des Arzneimittelgesetzes und weiteren Tatbeständen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen, die der Patientenvertreter in der Nacht vom 11. auf den 12. März an jede deutsche Staatsanwaltschaft, darunter auch die von Baden-Baden gefaxt hat.

Darin wurde die Staatsanwaltschaft gebeten, sich dem Thema Tod nach COVID-19-Impfung zu widmen. Mit der Strafanzeige zeigt Schmid Mängel im System auf, die es nahezu unmöglich machen, einen Zusammenhang zwischen Impfung und Tod  erkennen zu können, selbst nach einer Obduktion einer Person. Angaben über die letzten Impfungen seien nirgendwo vermerkt, auch nicht auf Totenscheinen. Das Impfen in Impfzentren ohne Kontrolle durch Hausärzte mache es noch schwieriger, Impfungen nachzuverfolgen. In seiner Strafanzeige forderte Schmid mehr übergreifende Zusammenarbeit und Informationsaustausch, um die Impfrisiken für die Bevölkerung besser einschätzen zu können. Die Staatsanwaltschaften sollten den Todesfällen in Pflegeheimen nach Corona-Impfungen nachgehen.

Am 12. März 2021 um 14:41 Uhr kam die niederschmetternde Antwort auf die Anzeige von Oberstaatsanwalt Michael Leber aus Baden-Baden in nur einem Satz: „Ihrer Strafanzeige vom 11.03.2021 habe ich mangels Anfangsverdacht keine Folge gegeben“. Epoch Times sprach am 16. März mit Patientenvertreter Tobias Schmid.

ET: Wie kam es dazu, dass Sie diese Anzeige gestellt haben? Wann traten Ihre ersten Bedenken gegen die COVID-19-Impfung auf?

Tobias Schmid: Das war als die Firma BioNTech bekanntgegeben hat, dass sie in dieser Impfstoffsache mitwirken möchte. Das Unternehmen hat in den vergangenen zehn Jahren kein einziges Medikament auf den Markt gebracht, sondern ist nur dadurch aufgefallen, dass es Kapital durch den Markt bezog.

Das einzige Produkt von BioNTech auf dem Markt war ein Test für einen Sub-Typ von Brustkrebs – wohlgemerkt: ein Test, kein Medikament! Und jetzt steigt das Unternehmen voll in den Impfstoffmarkt ein. Das war ein Alarmzeichen. Firmen, wie GlaxoSmithKline, die ganz massiv am Impfstoffmarkt beteiligt sind, waren hingegen sehr zurückhaltend.

Als sich Pfizer als Impfhersteller dazugesellte, wurde deutlich, dass es sich hier um einen hochprofitablen Markt handelt und die Politik unter einem wahnsinnigen Druck steht, das nehmen zu müssen, was die Pharmaindustrie anbietet. Der deutsche Staat investiert hier vor allem Steuergelder – neben Kapitalgebern aus der Wirtschaft. Es ist bedenklich, dass das Gesundheitsinteresse der Bevölkerung mit Kapitalisierungsinteressen vermischt wird.

Dem Team aus Ärzten und Wissenschaftlern und Volljuristen, das mich begleitet, war klar, dass man nur die Studienlage anschauen und alles verfolgen muss, was sich abseits von dem Präsentierten ergibt.

ET: Am 12. Februar 2020 wurde im Bundestag erstmals über eine Impfung gegen SARS-CoV-2 gesprochen. Damals gab es deutschlandweit gerade 16 Infizierte. Haben Sie ähnliche Beobachtungen gemacht?

Schmid: Wenn es um die Beratung von Geschädigten geht, arbeiten wir auch im Auftrag eines Bundesministeriums auf Grundlage eines Beschlusses des Bundestages. Schon sehr früh, im Februar 2020 wurde ich darüber informiert, dass laufende Gelder, die im Bundeshaushalt festgeschrieben sind, bis weit Mitte des Jahres freigegeben sind und nicht wie sonst alle sechs Wochen. Es war also bereits klar, dass es sich um eine langfristige Angelegenheit handelte.

Dementsprechend war klar, dass es sich um nichts handelt, was innerhalb von zwei Wochen erledigt ist. Seitens der Behörden wurde also eine deutlich längere und deutlich größere Gefährdungslage gesehen, was aber nicht an die Bürger kommuniziert wurde. Das wurde immer nur häppchenweise kommuniziert, da griff die Salami-Taktik und es hieß: nur noch drei Wochen, bis zu den Osterferien, nur noch bis Weihnachten.

Dabei möchte ich betonen, dass unsere Beratung frei von Vorgaben erfolgt und weder Daten zu Beratungen weitergegeben, noch auf Inhalte der Beratungen seitens Ministerien oder des Staats allgemein Einfluss genommen wird. Wenn jedoch bereits im Vorfeld der Zulassung von Impfstoffen auf die Sicherheitsaspekte umfassend geachtet wird, entstehen in der Folge deutlich weniger Schäden, denen man mit einer engmaschigen Kontrolle von Impfkomplikationen weiteren negativen Entwicklungen von Impfprogrammen entgegentreten kann.

ET: Zurück zu den Zweifeln, die durch den Einstieg von BioNTech und Pfizer in die Impfstoffproduktion auftraten. Die Impfstoffe sind in Deutschland erstmals Ende Dezember verteilt worden. Wie ging es dann weiter?

Schmid: Am 3. Januar 2021, in Wasserburg, ist ein Mann, der ehrenamtlich als Feuerwehrmann tätig war, während des Einsatzes zusammengebrochen und dann im Krankenhaus Wasserburg verstorben. Dieser Feuerwehrmann war hauptberuflich in einem Krankenhaus in München tätig. Aus meiner langjährigen Erfahrung mit Impfschäden war mir klar, dass niemand im Krankenhaus Wasserburg prüfen würde, ob dieser Mensch geimpft wurde und der Tod möglicherweise mit der Impfung zusammenstehen könnte.

Ich habe die Behörden in diesem Fall darauf hingewiesen, dass es bei unklarer Sachlage schwer möglich ist, einen Zusammenhang zwischen Tod und Impfung herzustellen. Die Polizei, die ermittelnde Kripo, hat dies verstanden, fühlte sich jedoch nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft wiegelte das einfach ab. Wie soll man einen Zusammenhang erkennen, wenn jemand irgendwo zusammenbricht und stirbt und gar nicht bekannt ist oder wird, dass diese Person vorher geimpft wurde?

Auf Totenscheinen sind keine Impfungen vermerkt, sodass hier bereits die möglichen Ursachen verwaschen werden. Im Fall von AstraZeneca sehen wir jetzt, dass bereits wenige gemeldete Fälle von schweren Nebenwirkungen und Todesfällen innerhalb Europas Sicherheitsmaßnahmen nach sich ziehen und die Impfung in einzelnen EU-Mitgliedsländern gestoppt wird. Gleichzeitig werden Risikosignale, die für einen Zusammenhang zwischen Tod und Impfung sprechen, vollkommen ignoriert.

Wenn die breite Masse der Bevölkerung sich über Impfzentren impfen lässt, ist das noch schwieriger nachverfolgbar. Wir sehen bereits Probleme in den Heimen, wo es kein Problem sein sollte. Die Wissenschaftler, die mit mir zusammenarbeiten, haben darauf hingewiesen, dass eine Impfung von Pflegeheimbewohnern problematisch ist, weil diese nur reduzierte Abwehrkräfte haben und die Impfung bei ihnen anders wirken kann.

Durch die Impfstoffgabe haben diese Personen keine Möglichkeit mehr, sich gegen das Virus zu wehren, sodass sie durch die Impfung an der Erkrankung sterben können. Es gibt zum Thema Inkubationsimpfung/Notimpfung einschlägige Literatur.  Das ist seit Jahrzehnten bekannt. Dabei handelt es sich nicht um neuartige Phänomene, die am Impfstoff liegen, sondern an der Umsetzung.

Wochenlang haben wir die Datenlage beobachtet und Hinweise ausgewertet, bis wir die Strafanzeige formuliert haben. Selbst die Medien berichteten mit Beginn der Impfung fortwährend über zunehmende Todesfälle in Heimen – die Todesfälle werden uns nicht gemeldet. Es heißt nur pauschal, dass so-und-so-viele Menschen in Heimen gestorben sind. Eigentlich müsste die Behörde jedem einzelnen Todesfall nach einer Impfung nachgehen, um Gemeinsamkeiten und Zusammenhänge feststellen zu können. Jetzt wird jedoch eine Kausalität pauschal zurückgewiesen.

ET: Nach uns vorliegenden Informationen scheitern die Behörden an diesem Punkt, weil Ärzte eine natürliche Todesursache bescheinigen und den Tod im Zusammenhang mit der Impfung nicht in Betracht ziehen. In Ihrer Strafanzeige weisen Sie auf einen wesentlichen Aspekt hin. In den amtlichen Totenscheinen fehle seit jeher das Feld, in dem Angaben zum Datum der letzten Impfung, Wirkstoff und Chargennummer eingetragen werden. Was hat es damit auf sich?

Schmid: Grundsätzlich dränge ich schon länger auf diese Forderung als Patientenvertreter. Aber jetzt sollte dieser Passus unbedingt bei den Totenscheinen aufgenommen werden, weil die Zusammenhänge bestehen können und eine weitere Ignoranz dieser Umstände grob fahrlässig ist. Eine Leichenschau ist keine Obduktion und selbst bei einer Obduktion würde nur beispielsweise ein Herzinfarkt festgestellt werden. Ohne zu wissen, wonach der Pathologe suchen muss, kann er die wahre Ursache, die den Herzinfarkt ausgelöst hat, gar nicht feststellen. Es fehlt immerzu an vergleichbaren Fällen, die ein Muster aufweisen.

In dem Fall des verstorbenen Feuerwehrmanns, der zumindest obduziert wurde, habe ich mit dem Rechtsmediziner aus München telefoniert. Er konnte mir nur sagen, dass es bei der natürlichen Todesursache bleibt. Auch er verstand mein Anliegen und sieht, dass es ohne Vergleichbarkeiten unmöglich wird, einen Zusammenhang zur Impfung herzustellen. Es gibt keine aussagekräftigen Datenbanken, wo er nachschauen kann.

Aus diesem Grund muss jetzt bei Todesfällen nach Impfungen übergreifend zusammengearbeitet werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Pharmaindustrie alle Daten, insbesondere Rohdaten zu Studien rückhaltlos veröffentlichen muss. Das tun sie aber nicht. Die wären ja schön blöd! Die Behörden sind dem offensichtlich machtlos ausgeliefert, da die Politik nicht handelt. Die Bürger werden bewusst Risiken ausgeliefert und nicht vor Schaden bewahrt.

ET: Wie wollen Sie diese Hinweise, worauf bei einer Obduktion von verstorbenen Geimpften an die betroffenen Berufsgruppen weitergeben? Gibt es beispielsweise die Möglichkeit, die Informationen über die Ärztekammern zu verbreiten – wo sehen Sie Möglichkeiten?

Schmid: Grundsätzlich gibt es den Kontakt über die ganze Widerstandsbewegung, also den Menschen, die Maßnahmen der Corona-Politik hinterfragen und Plausibilitäten vermissen. Dazu gehören auch Pflegekräfte, Ärzte und Wissenschaftler. Um die Todesfälle anzuzeigen, braucht es jedoch Mut, sonst werden die Fälle nicht überprüft und keine Ermittlungen eingeleitet. Ärztekammern sind hier bedauerlicherweise der falsche Ansatzpunkt.

ET: Woran liegt das?

Schmid: Die Ärztekammer oder die Apothekerkammer haben gar kein Interesse daran, solche Dinge aufzuklären. Die Ärztekammer hat grundsätzlich ebenso wie die Ärztevertretungen im Blick, die Ärzte vor Haftungsmomenten zu schützen. Ein Beispiel ist die Aufklärungsthematik vor den COVID-19-Impfungen. Wenn ein Mensch vor der Impfung nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt wurde, haftet der Arzt für die Folgen. Das möchte man nicht, zumindest soll eine gerichtsfeste Beweisbarkeit verhindert werden.

Es geht letztlich immer um die Haftung. Wenn man der Sache nicht nachgeht, ist das finanzielle Haftungsrisiko des Staates immer sehr gering. Ein Schaden, der nicht zum Tod, sondern nur zu einer Behinderung führt, wird anders abgegolten. Menschen mit anerkannten Impfschäden haben Rechtsansprüche aus dem Bundesversorgungsgesetz, die weit über das hinausgehen, was die normale Behindertenversorgung bietet.

Den Staat kann das sehr viel Geld kosten. Deswegen strebt man seit geraumer Zeit die Abschaffung des Bundesversorgungsgesetzes und die Zusammenführung im sogenannten SGB XIII, dem sozialen Entschädigungsrecht, an. Damit würden die Impfgeschädigten in dem aktuellen Referentenentwurf nahezu rechtelos gestellt.

Wir haben in Bayern 420 anerkannte Impfgeschädigte, die kosten 17 Millionen Euro im Jahr. Davon möchte man natürlich nicht noch mehr. Wenn jemand im Heim stirbt, der vielleicht noch gar nicht so alt war, vielleicht 65 oder 70 Jahre, dann würde der Staat möglicherweise Hinterbliebenenrenten und Beerdigungskosten zahlen müssen.

Das ist im Bundesversorgungsgesetz geregelt. Das ist im Gegensatz zu anderen Ansprüchen gegen den Staat ein Paradies an Leistungsansprüchen – das möchte man auf keinen Fall.

ET: Können Sie das näher erläutern? Warum müsste der Staat Renten für Verstorbene zahlen? Meinen Sie als Schadensersatzansprüche?

Schmid: Das hat nichts mit Schadensersatz zu tun. Es geht hier um den sogenannten Aufopferungsanspruch. Da jemand für die Gemeinschaft seine Gesundheit geopfert hat, erwächst ihm ein Anspruch gegen die Gemeinschaft auf Fürsorge und Versorgung. Diese Ansprüche müssen die Länderhaushalte tragen. Verweigert man die Anerkennung, fallen deutlich geringere Kosten den Sozialkassen zu und die Länder werden von Zahlungsverpflichtungen freigestellt.

Dahinter steht ein einfaches Prinzip mit einem System, welches gleichzeitig seit Jahrzehnten für unsichere Impfstoffe sorgt, da man bewusst vor Schäden die Augen verschließt.

Kostenlawinen, die damit ausgelöst werden könnten, will man seit jeher vermeiden.

ET: Zurück zur Haftung. Die COVID-19-Impfstoffe sind nur bedingt, also notzugelassen. Auf wessen Seite gibt es überhaupt eine Haftung für diese Impfstoffe?

Schmid: Die Europäische Union hat die Pharmaunternehmen soweit ich weiß von der Haftung komplett freigestellt. Das heißt, wenn, dann haftet der Gesamthaushalt der einzelnen Staaten oder der EU in irgendeiner Form. Die Ärzte haften nur für Aufklärungsmangel. Wenn sie die Impfung, die zugelassen ist, korrekt „lege artis“ anwenden und die Patienten über die Risiken vollkommen aufklären, dann sind die Ärzte nicht haftbar. Aufklärungsmängel muss der Patient in der Folge beweisen können.

Nach einer Impfung muss sich der Körper mit der Impfung auseinandersetzen. Wenn es dann zu einer Infektion bei einer geimpften Person aus der Risikogruppe kommt, kann der Körper oft nicht zusätzlich gegen das Virus ankämpfen. Das heißt, das Virus wird erst durch die Impfung eine riesengroße Gefahr für den ohnehin schon schwächeren Körper.

Man muss dem Arzt also nachweisen, dass er nicht über diesen Umstand aufgeklärt hat, und der Heimbewohner durch die Impfung quasi in seinen eigenen Tod eingewilligt hat.

Wenn der Geimpfte zuvor aber nicht darüber aufgeklärt wurde, hat er nicht wirksam in die Impfung eingewilligt, weil ihm das Risiko der Impfung gar nicht in vollem Umfang bekannt war.

Es ist jedoch unmöglich, dem Arzt eine unvollständige Aufklärung nachzuweisen, weil die Leute auf standardisierten Formularen unterschreiben müssen, dass sie aufgeklärt worden sind, die Fachinformationen erhalten und alles verstanden haben. Wer diese Unterlagen nicht versteht, kann auch keine Fragen entwickeln, da sich Fragen nur aus einem Nichtverständnis ergeben können.

Ich bezweifle, dass irgendein Patient eine Fachinformation versteht und versteht, wie die Zahlen von häufigen Nebenwirkungen zustande kommen oder wie die Studienlage ist. Ich bezweifle auch, dass Ärzte die Studien zu den nun verwendeten Impfstoffen hinreichend verstehen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschäftigt sechs Mitarbeiter, die Informationswissenschaft studiert haben, um Studienlagen zu klären. Für so etwas ist ein Arzt gar nicht ausgebildet. Er wendet nur an, was andere für gut befinden und muss dann wiederum auf die STIKO [Ständige Impfkommission] oder SIKO [Eigene Impfkommission nur für Sachsen] vertrauen. Vertrauen allein reicht hier nicht aus, wenn der Arzt wiederum seine Patienten aufklären muss. Dazu muss er verstehen und nicht nur vertrauen.

Der Arzt kann grundsätzlich eine Studie lesen und versteht mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung. Aber wirklich in das Eingemachte der Studie einzusteigen und zu wissen, dass man für manche Studienversuche keine Affen, sondern beispielsweise Hamster nehmen muss, weil der Effekt der Erkenntnis ein anderer ist, das weiß mit Sicherheit kein Arzt, der impft.

Dementsprechend weiß ein Arzt nicht, worüber er eigentlich aufklären müsste. Es wird also immer das Spiel mit der Information betrieben. Die Ärzte müssen darauf vertrauen, was eine STIKO [Ständige Impfkommission] sagt. Die STIKO wiederum wird durch das Bundesgesundheitsministerium gesteuert, weil dies die Haushoheit im Robert Koch-Institut hat.

Das Robert Koch-Institut ist aber nichts anderes als eine Unterabteilung des Bundesgesundheitsministeriums, ebenso wie das Paul-Ehrlich-Institut, welches die Sicherheit von Impfstoffen bewerten soll. Hier steckt ganz viel Politik in den Entscheidungen und der Arbeitsweise.

ET: Meinen Sie, die Aufklärung wäre anders gelaufen, wenn nicht die Impfzentren von der Regierung errichtet und stattdessen die Impfungen von den Hausärzten verabreicht worden wären?

Schmid: Grundsätzlich hat bei der Corona-Impfung die Bundesebene, also die Bundesregierung, alles komplett an sich gerissen. Das wird damit begründet, dass das steuerfinanziert ist – nach dem Motto: Wir haben hier ein Lenkungsgremium ‚Impfen‘ und nur wir entscheiden, wie das läuft.

Die Impfzentren wurden für die allgemeine Bevölkerung errichtet, während Impfteams in die Alten- und Pflegeheime gingen. Die Impfärzte sind letztendlich niedergelassene Hausärzte, die für hohe Beträge, ich glaube 125 Euro pro Stunde, die Leistung erbringen. Sie wurden engagiert, um die Impfungen durchzuführen. Diese Ärzte wurden durch Videoschulungen über die Impfung informiert – allerdings zielgerichtet dahingehend, dass die Impfung das Beste ist.

Da kommen dann keine Bedenken auf. Schließlich sei alles ordentlich geprüft und zugelassen. Darauf vertrauen diese Ärzte. Mir sind Mitschnitte von Schulungen und von Schulungsgesprächen bekannt; die Tiefe der Fragen ist alles andere als durchgreifend. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Impfung ist gar kein Thema.

Die Inkubations- beziehungsweise Notfallimpfung erfolgt in eine bereits erkrankte Population, beispielsweise wenn in einem Pflegeheim bereits Corona-Fälle aufgetreten sind. Die negativen Auswirkungen derartiger Impfung kennt man aus der Massentierhaltung. Sie sind in der Fachliteratur ausführlich beschrieben und müssten dem RKI-Chef Lothar Wieler von seiner Ausbildung zum Tierarzt bekannt sein.

Es gibt aber auch viele niedergelassene Ärzte, die dagegen sind und diese Impfung nicht verabreichen würden. Aber die impfkritischen Ärzte kommen gar nicht zum Zug, selbst wenn sie sich als Impfärzte beworben haben, um die Patienten aufzuklären. Eigentlich haben nur Pro-Impfer als Ärzte eine Chance, diesen sehr gut bezahlten Job zu bekommen.

Ein Kassenhausarzt hat ganz sicher keinen Stundenlohn von 125 Euro, unser Gesundheitssystem ist auf „Massenabfertigung“ gepowert und nicht auf Qualität und schon gar nicht auf die Gesunderhaltung von Patienten. Wie so oft sind es grundlegend falsche Anreize, die das System bietet.

Durch die Fortbildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ziehen die Ärzte keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Tod nach der Impfung in Betracht.

ET: Vorher hieß es, dass Hochbetagte vor Corona geschützt werden müssen. Wenn diese alten Menschen gestorben sind, gingen sie bis vor kurzem noch in die Statistik der Corona-Toten ein. Wenn sie nach der Impfung versterben, wird eine natürliche Todesursache bescheinigt oder der Tod auf die Vorerkrankungen geschoben. Gibt es eigentlich eine Datenlage, auf die man sich berufen kann?

Schmid: Diese Datenlage möchte man gar nicht haben. Daten schaffen immer Haftungsgrundlagen. Wenn alles unklar ist und alles hingedreht werden kann, wie man es gerade braucht, dann ist die Haftung schwer zu begründen. Die Haftung kommt immer am Schluss und das möchte man schließlich vermeiden.

Allerdings gibt es ein öffentliches Framing in Politik, Pharmaindustrie und den Medien dahingehend, dass der Eindruck entstehen soll, dass der Patient zu spät geimpft wurde oder dass der volle Impfschutz nicht eintreten konnte.

Damit wird die Ursache des Todes nicht bei der Impfung gesucht – schließlich wird eine Impfung ausschließlich positiv beseelt, weil ihr eine Schutzwirkung zugeschrieben wird. Das ist eine sehr romantische Verdrehung der Tatsachen und blendet aus, dass Impfungen Arzneimittelgaben für vorwiegend gesunde oder vorerkrankte Menschen darstellen und damit immer ein Risiko einhergeht.

ET: Kommen wir zurück zu Ihrer Strafanzeige, die mit einem Satz von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden mangels Anfangsverdacht zurückgewiesen wurde. Wie soll es da weitergehen?

Schmid: Wir werden uns wegen dieser Einstellung an die Generalstaatsanwaltschaft wenden und dort um Prüfung bitten, ob der Staatsanwalt, der für die Bearbeitung unseres umfangreichen Antrags drei bis vier Stunden benötigt hat, überhaupt in der Lage war, in irgendeinem Heim in seiner örtlichen Zuständigkeit zu klären, ob es die in der Strafanzeige aufgeführten Abläufe gegeben haben kann. Denn das wäre der Anfangsverdacht, den er selbst klären muss.

Die Behörde stellt sich auf den Standpunkt, dass Ermittlungen ins Blaue hinein unzulässig sind – hier geht es jedoch nach unserem Standpunkt um Gefahrenabwehr durch Klärung der Umstände, die zur Gefahr beitragen. Für Corona hat man im Rahmen der Gefahrenabwehr elementare Grundrechte komplett beschnitten, für die Klärung von Risiken dreht man sich das nun genau anders herum hin.

Hier geht es nicht darum, für oder gegen Impfung zu sein. Es geht darum, dass der Staat bei einer Impfung alles Menschenmögliche unternimmt, um jegliche Risiken und Bedenken auszuschließen. Das ist vorliegend, wie man sieht, nicht der Fall. Öffentlicher Druck aus der Bevölkerung ist nötig, um die Aufklärung der Todesursachen zu beschleunigen.

Es gibt natürlich mehrere Tote, die wir benennen. Aber da ist nur die Staatsanwalt am Ort des Verstorbenen zuständig. Letztlich müssen die Staatsanwaltschaften vor Ort klären, ob es diese Situationen in den ihrer Zuständigkeit unterstehenden Heimen gegeben hat. Ist dies der Fall, dann ist der Anfangsverdacht definitiv gegeben. Hier muss die Situation in den Heimen vor und nach den Impfungen verglichen werden. Nach unserer Wahrnehmung hat sie sich nach der Impfung verschärft.

Die Bewertung der Todesfälle kann umfangreiche Ermittlungen nach sich ziehen, sodass möglicherweise eine Schwerpunktgeneralstaatsanwaltschaft gebildet wird, weil sonst jede Staatsanwaltschaft das Gleiche machen würde. Auch dort ist bekanntlich die Personaldecke dünn.

ET: Wir hatten darüber gesprochen, dass wir unseren Lesern den Inhalt Ihrer Strafanzeige zur Kenntnis geben. Ist es Ihrerseits denkbar, dass diese als Vorlage für eigene Strafanzeigen genommen wird und Sie dann in die Verfahren mit eingebunden werden?

Schmid: Das ist eine Möglichkeit. Andererseits werden wir mit Rechtsanwältin Beate Bahner und dem Anwalt Elmar Becker ein Portal oder ein System auf den Weg bringen, wo die Leute direkt ihren Fall eingeben können, sodass dieser direkt bei den Juristen landet. Das wird zeitnah kommen.

ET: Vielen Dank für das Interview.

Das Interview führte Susanne Ausic. Wer Kontakt mit Tobias Schmid aufnehmen möchte, wendet sich an [email protected]

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