Verwaltungsgericht weist Eilantrag gegen Berliner Infektionsschutzverordnung ab

Titelbild
Eine Pianistin.Foto: dima_sidelnikov/iStock
Epoch Times4. November 2020

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das in der Infektionsschutzverordnung des Landes verankerte Konzertverbot zurückgewiesen. Gegen das Verbot reichten ein sechsjähriger Pianist und eine erwachsene Pianistin Beschwerde ein, die am Dienstagabend (3. November) ein Konzert geben wollten, wie das Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte. Unterhaltungsveranstaltungen sind laut der seit Montag geltenden Corona-Verordnung grundsätzlich verboten.

Das Verwaltungsgericht sah den von den Pianisten gerügten Eingriff in die Kunstfreiheit „als nicht offenkundig rechtswidrig“ an. Die Corona-Maßnahmen verfolgten den „legitimen Zweck, Neuinfektionen mit der Krankheit COVID-19 soweit als möglich vorzubeugen“, erklärte das Gericht.

Zudem seien die Maßnahmen befristet, und es bestehe die Möglichkeit, das Konzert „in Ton und Bild auf elektronischem Wege sowie über geeignete Speichermedien dem interessierten Publikum zugänglich zu machen“. Die finanziellen Nachteile würden von der öffentlichen Hand weitestmöglich aufgefangen.

Gegen den Beschluss können die Antragssteller noch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgehen. (afp/sza)



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