Zensus 2011 verfassungsgemäß – Stadtstaaten scheitern in Karlsruhe
Die Volkszählung von 2011 ist verfassungsgemäß erfolgt. Die Vorschriften für den Zensus zur Erhebung der Bevölkerungszahl seien mit der Verfassung vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch nach Klagen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Damit bestätigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe grundsätzlich den Methodenwechsel zu einer stark auf Registerdaten gestützten Volkszählung im Jahr 2011.
Der Zensus 2011 war die erste registergestützte Volkszählung in Deutschland. Dabei wurden nur zehn Prozent der Einwohner tatsächlich befragt, ansonsten griffen die Statistiker auf verschiedene Datenregister von den Einwohnermeldeämtern bis zu den Geburtenregistern zurück. Zum Stichtag 9. Mai 2011 lebten laut der Statistik offiziell rund 80,2 Millionen Menschen in Deutschland und damit rund anderthalb Millionen weniger als zuvor angenommen.
Die im Rahmen des Zensus erhobenen Daten bilden unter anderem die Grundlage für den Länderfinanzausgleich und haben damit direkte Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Bundesländer. Berlin hatte laut der Volkszählung rund 180.000 Einwohner weniger, Hamburg knapp 83.000. Dies bedeutete für die beiden Stadtstaaten weniger Geld aus dem Länderfinanzausgleich.
Berlin und Hamburg machten in ihren Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass bei der Einwohnerzählung von Gemeinden mit mehr oder weniger als zehntausend Einwohnern durch unterschiedliche Erhebungsmethoden große Städte statistisch geschrumpft seien. Die Karlsruher Richter sahen diese Methode allerdings als gerechtfertigt an. (afp)
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