Vom Fahren in einer „Wanze“ – Tesla und der Datenschutz

Auf deutschen Straßen sind immer häufiger E-Autos der Firma Tesla zu sehen, auch das in Grünheide produzierte SUV Model Y Performance. Epoch Times schaute sich bei einer Testfahrt genauer an, wie es mit dem Datenschutz steht.
Der Innenraum eines Tesla Model Y
Der Innenraum eines Tesla Models Y.Foto: iStock
Von 20. Juli 2022


Es ist Rundumüberwachung – das wird zügig deutlich, wenn man in einen Tesla einsteigt. Schnell wird dem Fahrer klar, dass eine Innenraumkamera ein Auge darauf hat, ob man beide Hände am Lenkrad hat und die Straße beobachtet oder nicht. Ein lautstarker Alarm protestiert, auf dem Display kommt eine Warnung. Bleibt der Fahrer weiterhin etwas gedankenverloren, schaltet sich der Autopilot ab. Erst nachdem das Fahrzeug abgestellt wurde – sprich angehalten oder geparkt – und danach neu gestartet wird, geht es weiter.

Wohin gehen die Daten? Nach Amsterdam?

Es sind acht Kameras im und am Auto verbaut, sieben außen, eine innen. Tesla verspricht im Handbuch, dass Bilder oder Videoaufnahmen in der Standardeinstellung niemals das Fahrzeug verlassen. Sie würden an niemanden übertragen, sofern der Fahrzeughalter nicht die Weitergabe von Daten aktiviert hat.

Dies soll auch bei sicherheitskritischen Ereignissen (z. B. einem Umfall oder dem Auslösen eines Airbags) gelten. Willigt man jedoch ein, dann gibt das Auto kurze Videoclips der Kameras an Tesla über Mobilfunk weiter oder speichert sie im Fahrzeug.

Ob tatsächlich immer eine Einwilligung notwendig ist, ist nicht ganz klar. Denn im Handbuch heißt es auch: „Außerdem können Daten weitergegeben werden, wenn eine Diagnose der Kabinenkamerafunktion erforderlich ist.“

Wo diese Daten gespeichert werden, gibt Tesla offiziell nicht an. Laut einem Bericht der Sendung „Frontal“ (08/2021) landen derartige Daten auf Servern der Tesla-Verwaltung in Amsterdam.

Mit den Daten soll die zukünftige Sicherheit verbessert sowie die Intelligenz der Funktionen erweitert werden. Gesichtserkennung oder irgendwelche anderen Methoden zur Identitätsüberprüfung würden nicht durchgeführt. Die Daten der Kabinenkamera würden auch nicht mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs verknüpft. Die Außenkameras wurden in diesem Zusammenhang nicht explizit erwähnt.

GPS-Ortung des Fahrzeugs jederzeit möglich

Tesla verspricht zum Datenschutz noch mehr. Bei einem Unfall würden keinerlei fahrzeugspezifische GPS-Informationen mit Ausnahme des Ortes abgespeichert. Dass die Ortung jedoch jederzeit möglich ist, zeigt die Vereinbarung, die man für eine Tesla-Probefahrt eingehen muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die GPS-Daten von der Fahrt aufgezeichnet werden und ein GPS-Tracking stattfinden kann.

„Sofern keine ernsthaften Sicherheitsbedenken bestehen, verknüpft Tesla Ihren Standort nicht mit Ihrem Konto und speichert auch nicht, wo Sie sich aufgehalten haben.“ Was genau stuft Tesla als „ernsthafte Sicherheitsbedenken“ ein? Das bleibt unklar.

Im Magazin „Frontal“ wurde im August 2021 berichtet, dass Filmaufnahmen einer Autobahnfahrt auftauchten, bei der es zu keinem Unfall kam. Damit wurden die Filme trotzdem auf den Servern gespeichert und waren abrufbar.

Bremsverhalten, Beschleunigung, Fahrstrecke, Ladevorgänge, Ladestatus, Aktivierung und Deaktivierung verschiedener Systeme, Diagnosecodes, Geschwindigkeit, Fahrtrichtung, Standort und anderes merkt sich das Auto. Selbst der Zeitpunkt des Türöffnens wird registriert und gespeichert. Diese Daten können aus der Ferne, ohne dass der Fahrzeugbesitzer es mitbekommt, abgefragt werden. Neue Daten können ebenso auf die Elektronikmodule aufgespielt werden.

Dass diese ganzen Daten auch für andere Firmen von Interesse sein könnten, zeigt ein Versprechen, das ebenso im Handbuch steht: „Wir verkaufen oder vermieten Ihre personenbezogenen Daten an niemanden zu irgendeinem Zweck oder für irgendeinen Zeitraum. Ihre Daten bleiben bei Ihnen – es sei denn, Sie stimmen der Freigabe zu.“

Dashcam und Wächtermodus

Teslas Außenkameras können darüber hinaus im Dashcam- oder Wächtermodus die Fahrzeugumgebung aufnehmen. Diese Daten werden auf einem USB-Stick, den der Tesla-Besitzer im Innenraum anschließen muss, gespeichert.

Der Wächtermodus ist ein Alarmsystem, das die Fahrzeugumgebung eines geparkten Tesla nach Aktivierung überwacht. Wenn ein Ereignis erkannt wird, reagiert der Wächtermodus entsprechend der Schwere des Ereignisses. Selbst Passanten, die am Fahrzeug nur vorbeigehen, können – ohne dass sie es mitbekommen – gefilmt werden. Die Kameraaufnahmen können live über die Handy-App aus der Ferne angeschaut werden.

Doch „eine anlasslose Videoüberwachung durch Dashcams ist rechtswidrig. Dies gilt gleichermaßen für eine anlasslose Videoüberwachung, wie sie im Rahmen des Wächtermodus zur Einbruchsicherung betrieben wird“, kommentiert ein Sprecher der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf Anfrage der Epoch Times.

„Aus unserer Sicht kann der Wächtermodus in der derzeitigen Form grundsätzlich innerhalb der geltenden Datenschutzbestimmungen nicht rechtmäßig betrieben werden, soweit die Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt sind und Dritte unerkannt gefilmt werden könnten“, führt der Sprecher weiter aus. Verantwortlich für die Nutzung des Wächtermodus sei dabei stets der Fahrzeughalter, da er den Wächtermodus ein- und ausschalten kann.

Tesla auf der Anklagebank

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat wegen der oben genannten Datenschutzbedenken beim Wächtermodus beim Landgericht Berlin jetzt Klage gegen Tesla erhoben. Der Verband fordert künftig eine bessere Zusammenarbeit des Kraftfahrt-Bundesamts mit Datenschützern. „Dass der Wächtermodus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, so Marion Jungbluth vom vzbv gegenüber dem „Spiegel“.

Der Frontal-Sendung gegenüber erklärte Tesla damals: „Tesla hält sich an die deutsche Datenschutzgesetzgebung.“ Alle Videoaufzeichnungen außer den sicherheitskritischen seien anonymisiert und könnten nicht dem Auto zugeordnet werden. Durchgängige Videos werden grundsätzlich nicht aufgenommen. Im Handbuch heißt es dazu: Alle Aufnahmen, die älter als 60 Minuten wären, würden überschrieben, sofern sie vorher nicht gesondert gespeichert wurden.

Allerdings übermittelte Tesla einem Amtsanwalt, der mit Zustimmung eines Tesla-Fahrers Fahrerdaten nach einem Unfall anforderte, auch Daten, die nicht mit einem Unfall in Verbindung standen und dem betreffenden Fahrzeug zugeordnet werden konnten.

Tesla reagierte auf keine der Anfragen von Epoch Times, sodass wir nach unserer Testfahrt keine Stellungnahme des amerikanischen Autobauers anbieten können.



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