Wärmepläne für alle Kommunen – und früher als gedacht

Brauche ich eine Wärmepumpe oder kann ich in meiner Straße auf Fernwärme setzen? Darauf sollen Eigentümer Antworten bekommen. Ein Gesetzentwurf zieht die Zügel für die Kommunen etwas an.
Verfassungswidrig: Heizungsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz
Das Außenteil einer Luft-Wärmepumpe.Foto: iStock
Epoch Times21. Juli 2023

Nach dem Willen des Bauministeriums sollten künftig auch kleinste Kommunen Wärmepläne vorlegen müssen – und zwar ein halbes Jahr früher als bisher angenommen. Das geht aus einem aktualisierten Gesetzentwurf des Ministeriums hervor, der an Länder und Verbände verschickt wurde. In der Bundesregierung ist der Entwurf allerdings bisher nur mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt.

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Grundlage für das umstrittene Heizungsgesetz. Denn erst, wenn eine solche Wärmeplanung vorliegt, werden Eigentümer dazu verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputtgeht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt.

Finanzielle Hilfe vom Bund

Konkret sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen müssten sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen lockerere Vorgaben gelten. Damit wurden die Fristen an die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst.

Ursprünglich war die Wärmeplanung nur für die rund 1.600 Orte mit mehr als 10.000 Einwohnern vorgesehen – nun sollen aber auch rund 9.190 kleinere Gemeinden verpflichtet werden.

Der Bund will die Gemeinden finanziell bei der Planung unterstützen, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht. Das Geld soll aus dem Klimatransformationsfonds kommen. Im Gesetzentwurf heißt es, der Erfüllungsaufwand bis zum Jahr 2028 betrage etwa 581 Millionen Euro, rund 535 Millionen Euro davon entfielen auf die Verwaltung für die erstmalige Erstellung der Wärmepläne.

Bürger werden online informiert

Die Kommunen sollen ihre Wärmepläne bekannt geben müssen, etwa auf ihrer Homepage. Dort können die Bürger dann sehen, ob für ihr Gebiet etwa eine Versorgung mit Fernwärme oder eventuell mit Wasserstoff geplant ist – und ob sie ihre Pläne für die eigene Heizung entsprechend anpassen müssen.

Die Kommunen müssen solche Wärmenetze bis 2030 zu 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme speisen, bis 2040 dann zu 80 Prozent. Bis Ende 2044 dann muss die Wärmeversorgung komplett klimaneutral sein – so schreibt es schon das Klimagesetz vor.

Die Verbände haben bis 26. Juli Zeit für eine Stellungnahme. Der Gesetzentwurf muss nach dem Kabinettsbeschluss im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Das soll bis Jahresende passiert sein.

Wie es weitergeht

Zu dem Gesetzentwurf holt das Bauministerium nun Stellungnahmen der Länder und zum Beispiel der kommunalen Spitzenverbände und Energieversorger ein. Die Hauptfrage: Halten sie die Vorgaben für umsetzbar? Außerdem müssen die anderen Ministerien einverstanden sein. Dann kann der Entwurf im Kabinett beschlossen und danach im Bundestag behandelt werden. Vorgesehen ist das bis Jahresende. (dpa/afp/dl)



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