Wegen Betrug verurteilt: Asylbewerber nutzte elf Identitäten, um Leistungen zu beziehen

Rund 70.000 Euro an Leistungen unterschlug ein sudanesischer Asylbewerber, indem er sich elfmal mit unterschiedlichen Angaben bei verschiedenen Kommunen anmeldete. Das Nordhorner Amtsgericht verurteilte ihn nun wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren und acht Monaten Haft.
Epoch Times5. Februar 2018

Zwei Jahre und acht Monate Gefängnis wegen gewerbsmäßigen Betrugs, lautet das Urteil des Nordhorner Amtsgerichts gegen einen Asylbewerber aus dem Sudan. Um mehr Geld zu bekommen, hat er sich mehrere Identitäten zugelegt, mit denen er an unterschiedlichen Orten Leistungen beantragte.

Nach Auffassung des Gerichts hat sich der Mann elfmal bei verschiedenen Ausländerbehörden gemeldet und falsche Personalien angegeben. Mit dem Geld wollte er nach eigenen Angaben seine Familie im Sudan unterstützen.

Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre. Doch das umfassende Geständnis habe für den Angeklagten gesprochenen, erklärte Torsten Rieger gegenüber dem NDR. Zugleich sei aber „eine gewisse kriminelle Energie“ erkennbar. Der angerichtete Schaden sei mit 70.000 Euro außerdem sehr hoch.

Die wahre Identität konnte das Gericht bis jetzt nicht klären

In derselben Weise haben sich etliche andere Asylbewerber Leistungen erschlichen, insbesondere zwischen 2015 und 2016, als die Behörden aufgrund des großen Ansturms an Asylbewerbern in Deutschland überlastet waren.

Laut einem NDR-Artikel ließen sich einige von ihnen einen Bart wachsen oder setzen eine Brille auf, oder gaben unterschiedliche Namen und Geburtstage an. Aufgrund der unterschiedlichen Identitäten wurden dann die gleichen Personen auf verschiedene Kommunen aufgeteilt und konnte so jeden Monat aus mehreren Quellen Geld kassieren.

Schließlich fiel Mitarbeitern aus der Landesaufnahmebehörde (LAB) Braunschweig auf, dass einige Männer sich auf den Fotos extrem ähnelten. Sie meldete die Fälle der Polizei.

Ex-Mitarbeiterin wirft LAB Braunschweig Vertuschung vor

In diesem Zusammenhang tauchte auch der Vorwurf der Vertuschung von Sozialbetrug auf. Denn bereits im Januar 2016 hatte eine frühere Mitarbeiterin der Behörde, Nadia Nischk, zahlreiche Verdachtsfälle gesammelt, die ihr und anderen Mitarbeiterinnen auffielen. Damit wandte sie sich an die Sonderkommission Zentrale Ermittlungen (Soko ZErm). Wie in dem Fall des Verurteilten fiel auf, dass sich Asylbewerber auf den Fotos ähnelten.

Laut dem NDR-Artikel waren es damals bereits 30 mögliche Fälle, die Nischk gesammelt hatte. Außerdem habe sie den LAB-Leiter in Braunschweig informiert. Dieser hatte jedoch gegen ein mögliches Vorgehens gegen die Männer aus dem Sudan Bedenken, weil es sich bei den Fotos um qualitativ minderwertige Schwarz-Weiß-Kopien handelte.

Aktenordner mit Verdachtsfällen sollten in den Keller

Nischk sagte dem NDR, dass die Vorgesetzten, nachdem sie ihnen die Fälle meldete, sie angewiesen hätten die entsprechenden Akten in den Keller zu bringen. Sie wandte sich dennoch an die Polizei.

Laut Darstellung des Innenministeriums hat der LAB-Leiter in Braunschweig dennoch Kontakt zur Soko ZErm aufgenommen, damit diese sie weiter sichtet. Anschließend geschah nichts. Die Behörden warteten offenbar gegenseitig darauf, dass die jeweils andere aktiv wird, so das Innenministerium.

Nadia Nischk sammelte weiter

Schließlich legte Nischk im Mai 2016 ihrem Vorgesetzten acht Aktenordner mit insgesamt 520 Verdachtsfällen vor. Der Standortleiter „hatte keine Zeit, dieses Material durchzusehen. Außerdem blieben seine Bedenken“, sagte der Präsident der LAB Niedersachsen, Jens Grote, dem NDR. Nischk ging daraufhin mit den Aktenordnern zur Polizei, die sich von da an mit den Fällen beschäftigte.

Am 25. Mai, noch vor Ablauf ihres Vertrages, wurde die Zeitarbeiterin freigestellt. Laut Grote erfolgte die Freistellung aufgrund ihres Vorgehens, das von den Vorgesetzten so nicht länger hingenommen werden konnte.

Laut Innenministerium gab es weder Vertuschung noch Schlamperei

„Diese arbeitsrechtliche Maßnahme halte ich für unglücklich“, sagte dagegen Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius. Seiner Aussage nach wurden die zusammengestellten Akten innerhalb weniger Wochen an die Polizei übergeben. Das seien normale Abläufe zwischen den Behörden, äußert er sich dazu. Er betonte, es könne weder von Vertuschung noch von Schlamperei die Rede sein.

Durch den Einsatz von Nadia Nischk wird nun in 500 Fällen ermittelt. In 15 Fällen kam es bereits zu einer Anklage und mehr als ein halbes Dutzend Täter wurden verurteilt. Für sie selber hatte ihr mutiges Vorgehen allerdings bittere Konsequenzen.

Ex-Mitarbeiterin wurde zur Braunschweigerin des Jahres gekürt

Sie wurde von der Behörde erst freigestellt, dann wurde ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert. Dem NDR gegenüber erklärte Nischk, die von den Lesern der Braunschweiger Zeitung im November 2017 zur „Braunschweigerin des Jahres“ gewählt wurde, sie würde alles wieder so machen. (er)

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