Wenn Paul zur Paula wird: Neues Gesetz sorgt für Kritik

Ein neues Eckpunktepapier der Ampel-Regierung stößt auf Kritik. Es soll Bürgern ermöglichen, Geschlecht und Namen jährlich einmal ändern zu lassen. Kritiker sehen darin Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Transgender-Debatte
Dieses Jahr Frau, nächstes Jahr ein Mann?Foto: iStock
Epoch Times11. Juli 2022

Die Ampel-Koalition will Bürgern ab 14 Jahren künftig ermöglichen, einmal jährlich Geschlecht und Vornamen ändern zu lassen. Eine einfache Erklärung auf dem Standesamt soll dafür ausreichen. Eine Hormonbehandlung oder operative Geschlechtsangleichung sind dafür nicht notwendig. Bislang waren die Hürden dazu hoch. Die Betroffenen mussten zwei psychiatrische Gutachten einholen und einen teuren Gerichtsprozess in Kauf nehmen.

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) unterbreiteten Ende Juni ihre Pläne in „Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz“.

Bei Kindern bis 14 Jahren müssen die Eltern die Erklärung beim Standesamt abgeben. Falls die Eltern dagegen sind, soll ein Familiengericht die Erklärung der Eltern ersetzen können. Kinder ab 14 Jahren können die Änderung selbst durchführen.

Offenbarungsverbot

Zudem ist im Gesetzesentwurf ein Offenbarungsverbot vorgeschrieben. Das heißt, dass ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn jemand die Änderungen des Personenstands einer Person (trans, nicht­binär oder intersexuell) gegen deren Willen offenbart oder ausforscht.

„Intersexuelle“ Menschen [die biologische Merkmale beider Geschlechter aufweisen] können bereits jetzt, Geschlechtseintrag und Vornamen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ändern. Dazu reicht ein ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Erklärung. Pro Jahr ist nur eine Umbenennung möglich.

Sämtliche Kosten von geschlechtsangleichenden Behandlungen sollen künftig vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Gleichzeitig sollen Aufklärungs- und Beratungsangebote gestärkt werden.

AfD warnt vor Waterloo bei den nächsten Wahlen

Der Afd-Abgeordnete im Europaparlament Joachim Kuhs kritisiert den Vorstoß der Ampelkoalition: „Die Bundesregierung forciert den Transgender-Hype unter Jugendlichen, der von einer breiten Öffentlichkeit abgelehnt wird“. Er warnt, das künftige Selbstbestimmungsrecht schränke das Elternrecht eindeutig ein und sei so ein Angriff auf die Eltern und die Familie.

Wenn die Bundesregierung darauf besteht, Transgender bei Jugendlichen durchzudrücken, wird sie ihr Waterloo bei den nächsten Wahlen erleben“, so Kuhs weiter. „Keine Kraft der Welt ist so mächtig wie eine Mutter, die um ihre Kinder kämpft.“

Das geplante Gesetz sei ebenso wie die Einführung sogenannter Kinderrechte im Grundgesetz Teil der Genderideologie – mit dem Ziel, Eltern Stück für Stück ihre Grundrechte zu entziehen.

Transgender-Angriff auf die Familie

Dieser Agenda nach würde im Bereich Erziehung, Bildung und Kultur und anderen ethischen Fragen wie der Abtreibung immer gegen die Familie entschieden. Der Staat hingegen erhalte hinter dem Deckmantel der Förderung individueller Rechte mehr Macht und Einfluss über seine „Untertanen“, so der Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

„Der Marxismus hatte diesen Punkt schon in seinem Programm. Und heute will der Kulturmarxismus endlich eben diesen letzten Hort des Konservatismus und der Tradition zerstören“, so der AfD-Politiker weiter.

Allerdings ist Kuhs optimistisch. Viele Familien hätten schon klar erkannt, dass die Familie ein Hort der Tradition und der Werte, auch christlicher Werte sei. Und ihnen sei klar geworden, dass „diese Kräfte sie zerstören wollen. Deshalb kämpfen sie auch so dagegen.“

Augsburger Allgemeine: Gesetzesentwurf droht weiter zu spalten

Bernhard Junginger fordert in der Augsburger Allgemeinen Zeitung mehr Nüchternheit in der Debatte und warnt vor Missbrauch des neuen Gesetzes. Es drohe die Gesellschaft weiter zu spalten.

Die Regierung müsse Antworten auf Fragen geben: „Wird es in Damenumkleiden künftig von lüsternen Bärtigen wimmeln, die sich per Ausweis als Frau legitimieren? Sind weibliche Schutzräume wie das Frauenhaus in Gefahr? Kann ein Konzern die Frauenquote im Vorstand aufhübschen, indem der Finanzchef mal eben zur Finanzchefin wird?“

Jede Menge Transgender-Ärger

Gerade wegen der unbeantworteten Fragen sieht Junginger für die Kommunen, Schulen oder Firmen jede Menge Regulierungsarbeit und Ärger heraufziehen. Der Gesetzgeber dürfe nicht nur das Gesetz erlassen, sondern müsse Orientierung geben. In der Praxis würde sich zwar für vereinzelte Betroffene viel ändern, aber für die meisten Menschen gar nichts.

„Wäre es denn wirklich vorstellbar, dass sich Robert Habeck zur Roberta machte, um Kanzlerin zu werden? Würden die Wähler ein solches Spiel mitspielen? Wohl kaum“, so Junginger. (er/nh)



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