Wer wegen Sex mit Kindern chattet, wird bestraft – Künftig mehr Befugnisse für Ermittler

"Wir dürfen nie vergessen, dass hinter kinderpornografischen Bildern schreckliche Missbrauchstaten an Kindern stehen", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times17. Januar 2020

Wer Kontakt zu Kindern aufnimmt mit dem Ziel, sie sexuell zu missbrauchen, kann nach Paragraf 176 des Strafgesetzbuch schon jetzt bestraft werden – und zwar mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Ungeschoren davon kommt bislang aber, wer lediglich glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, es tatsächlich aber mit einem erwachsenen „Lockvogel“ zu tun hat – das können Ermittler oder Eltern sein.

Deshalb wird künftig bereits der Versuch beim Cybergrooming strafbar sein. Mit einer weiteren Gesetzesänderung wird es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, selbst computergenerierte Kinderpornografie zu verwenden.

Denn das Angebot, kinderpornografisches Material zu tauschen oder hochzuladen, ist für die Ermittler oft die „Eintrittskarte“ in einschlägige Foren des Darknet. Experten sprechen hier von der „Keuschheitsprobe“.

Befugt zu dieser Maßnahme sollen geschulte Beamte sein. Der Einsatz bedarf der Zustimmung des Gerichts und ist nur zulässig, wenn die Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Ermittler haben künftig mehr Befugnisse

Ermittler haben künftig mehr Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet. Der Bundestag billigte am Freitag ein neues Gesetz, das es den Beamten erlaubt, sich bei ihren Ermittlungen in einschlägigen Foren als Kind auszugeben. Zudem können sie kinderpornografisches Material künstlich herstellen, um sich damit Zutritt zu den Foren zu verschaffen.

Von dem entsprechenden Strafgesetz wird künftig auch der Versuch des bereits strafbaren Cybergroomings erfasst, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs. Strafbar macht sich nunmehr auch, wer mit sexuellen Absichten online ein vermeintliches Kind anspricht, obwohl es sich in Wirklichkeit um einen erwachsenen Ermittler handelt.

Der Einsatz computergenerierter Bilder soll nur speziell geschulten Polizeibeamten bei vorheriger Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein. Das Anbieten solchen Materials gilt häufig als „Eintrittskarte“ in die entsprechenden Chatrooms im Darknet.

„Wir dürfen nie vergessen, dass hinter kinderpornografischen Bildern schreckliche Missbrauchstaten an Kindern stehen“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Ich will den Ermittlern alle rechtsstaatlich zulässigen Instrumente an die Hand geben, damit die Täter, aber auch die Hintermänner und Portalbetreiber schnell ermittelt und verurteilt werden können.“

„Wir effektivieren damit die Strafverfolgung“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Eva Högl in der Bundestagsdebatte. „Wir schützen Kinder wirksam.“ Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sprach von einem „gewaltigen Schritt nach vorne“.

FDP, Linke und Grüne kritisierten die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen das Cybergrooming. „Hier wird möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen“, sagte der FDP-Abgeordnete Jürgen Martens. Der Linken-Vertreter Niema Movassat verwies darauf, dass kein Rechtsgut verletzt werde, wenn mit einem Erwachsenen kommuniziert werde. „Bestraft wird die Gesinnung des Täters.“

Die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram sagte, hier seien die bestehenden Möglichkeiten der Polizei zur Gefahrenabwehr ausreichend. Gegen den entsprechenden Teil des Gesetzes stimmten die drei Oppositionsfraktionen, während sich die AfD auf die Seite der großen Koalition stellte. Die übrigen Teile des Gesetzentwurfs wurden in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte das neue Gesetz. Damit werde es ermöglicht, effektiver gegen Kinderpornografie im Netz vorzugehen. „Das wird auch Zeit, denn die Zahlen dieser Straftaten steigen an und die Täter konnten sich bisher relativ sicher fühlen“, erklärte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt.

Zustimmung kam auch vom Deutschen Kinderhilfswerk. Zum besseren Schutz von Kindern vor Cybergrooming im Internet würden neben Strafverschärfungen auch mehr Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften benötigt, erklärte Vizepräsidentin Anne Lütkes. „Verstärkte Kontrollen können dazu beitragen, dass Kinder soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfreier nutzen können.“

jp/cha



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