Weyel (AfD): „Jährliche Kosten für Asylbewerber ließen sich in 19.000 Einfamilienhäuser umrechnen“

Von Kosten in Höhe von 6,6 Milliarden Euro pro Jahr für arbeitssuchende Asylsuchende und deren Familienmitglieder geht der AfD-MdB Harald Weyel aus. Er bezieht sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf seine schriftliche Frage. Die Regierung weist jedoch auf Schwierigkeiten in der Abgrenzung hin.
Titelbild
Erstaufnahmeunterkunft für Asylbewerber.Foto: Armin Weigel/Illustration/dpa
Von 12. Oktober 2020

Der über die Landesliste NRW in den Bundestag eingezogene AfD-Abgeordnete Harald Weyel wirft in der Zeitung „Junge Freiheit“ Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel vor, diese würden sich auf Kosten des Steuerzahlers „in ihrer sich selbst bescheinigten Humanität sonnen“.

Konkret bezieht er sich auf die Debatte um die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Moria – und warnt vor dem Hintergrund einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage über Kosten der Asylpolitik vor der Aufnahme weiterer „Kostenverursacher“.

AfD-Abgeordneter wollte exakte Aufschlüsselung nach Schutzformen

Weyel hatte im Bundestag gefragt, auf welche Summe sich „die monatlichen Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Unterstützung eines geduldeten Flüchtlings, eines Asylbewerbers, eines Flüchtlings, eines Kontingentflüchtlings, eines Flüchtlings mit subsidiären Schutzstatus und eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings“ beliefen. Er begehrte in diesem Zusammenhang eine Aufschlüsselung „nach Schutzformen und Kostenfaktor“.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese, die mit der Beantwortung betraut war, wies darauf hin, dass eine exakte Bezifferung und eine pauschale Abgrenzung nicht immer möglich sei. Insbesondere ließen sich die erfragten durchschnittlichen monatlichen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die genannten Teilgruppen nicht in ausreichend aussagekräftiger Weise aus den vorliegenden statistischen Daten der Asylbewerberleistungsstatistik ermitteln.

Zudem weise die amtliche Statistik Daten zu den Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Unterstützung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger nicht aus.

Im Mai 2020 etwa 397.000 Bedarfsgemeinschaft mit Asylkontext

Ein Näherungswert lasse sich allenfalls auf Grundlage der Angaben von Jugendämtern erzielen. Dazu hatte die Bundesregierung bereits im März des Jahres einen ausführlichen Bericht auf der Grundlage einer Online-Erhebung veröffentlicht.

Die Zahl der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen und jungen Volljährigen in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sei seit Mai 2016 stetig rückläufig. Von 2017 auf 2018 sei die Zahl der Asylanträge für unbegleitete minderjährige von 9.084 auf 4.087 gesunken. Die meisten Antragsteller kamen aus Afghanistan, Somalia, Guinea und Eritrea.

Bezogen auf die Grundsicherungsstatistik nach SGB II ging die Bundesregierung für den Berichtsmonat Mai 2020 von rund 397.000 Bedarfsgemeinschaften aus, in denen sich „mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit einem Aufenthaltsstatus im Kontext von Fluchtmigration“ befinde.

Äpfel und Birnen in den Bedarfsgemeinschaften verglichen?

Was diese betreffe, könne man von einem durchschnittlichen monatlichen Zahlungsanspruch solcher Bedarfsgemeinschaften von 1.389 Euro ausgehen. Dabei sei jedoch – neben dem Umstand, dass eine Bedarfsgemeinschaft eine oder mehrere Personen aufweisen kann – zu beachten, dass in dieser Rechnung auch nicht erwerbsfähige Mitglieder oder solche ohne Fluchtkontext enthalten sein können.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte in einer Publikation vom November 2018 geschrieben, dass im Juni 2018 in 49,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften mit Geflüchteten nur eine Person lebte, was leicht unterhalb des Anteils von Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften ohne Geflüchtete (56,2 Prozent) liege.

Weyel wirft Regierung Kostenverschleierung vor

Die Bedarfsgemeinschaften mit Geflüchteten, die mehr Personen umfassten, seien deutlich größer und es lebten mehr Kinder im nicht erwerbsfähigen Alter darin – sodass auch der aufgewendete Anteil pro Kopf für die Betreuung geringer sei. Im Juni 2018 seien 34,7 Prozent der Leistungsberechtigten im Bereich der Bedarfsgemeinschaften im Kontext von Fluchtmigration nicht erwerbsfähig gewesen. In den meisten Fällen handelte es sich um minderjährige Kinder.

Harald Weyel sieht hingegen in der Antwort der Bundesregierung, der er vorwirft, die „Kosten ihrer Willkommenspolitik ja gern in irgendwelchen Statistiken und Haushaltsposten zu verschleiern“, erstmals „für eine bestimmte Gruppe ganz konkrete Zahlen, was das den deutschen Steuerzahler jeden Monat kostet“.

Um die Gesamtsumme von 6,6 Milliarden Euro, die sich aus den Angaben errechne, dem Normalverdiener zu illustrieren, wählt er seinen eigenen Ansatz und erklärt:

„Setzt man die durchschnittlichen Kosten für ein Eigenheim bei rund 350.000 Euro an, reden wir hier von knapp 19.000 Einfamilienhäusern.“



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion