Wie sollen die Altschulden der Kommunen getilgt werden?

Es geht um Kredite in Höhe von 48 Milliarden Euro, besonders aus Kommunen in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen. Die Tilgung der Schulden ist laut Verfassung allein Sache der Länder. Wer bezahlt?
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Ein Städtchen in Bayern.Foto: iStock
Epoch Times22. April 2019

Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager (CDU), hat es als „unsäglich“ bezeichnet, wie sich die Länder in der Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ verhalten.

Die Länder wollten dort eine Beteiligung des Bundes an der Tilgung kommunaler Altschulden, außerdem eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten für Hartz-IV-Empfänger durchsetzen, sagte Sager der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Das würde bedeuten, dass die Großstädte und Ballungsgebiete entlastet werden, allen voran Berlin.“

Alle anderen Regionen, die sich benachteiligt fühlten, gingen leer aus.

Verfassung: Tilgung von Schulden ist allein Sache der Länder

Die Kommission war im vergangenen Jahr von den Bundesministern Horst Seehofer (Inneres), Julia Klöckner (Landwirtschaft) und Franziska Giffey (Familie) eingesetzt worden, um ein Auseinanderdriften aufstrebender und „abgehängter“ Regionen aufzuhalten. Sager sagte, dieser Auftrag drohe nun von der Frage verdrängt zu werden, wie die Altschulden der Kommunen getilgt werden.

Dabei geht es um Kredite in Höhe von 48 Milliarden Euro. Besonders die Kommunen in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen sind davon betroffen.

Eine Beteiligung des Bundes, wie sie die Länder forderten, führt laut Sager dazu,

dass wir viel zu sehr über die staatliche Unterstützung für Kommunen in nur wenigen Teilen Deutschlands sprechen“.

Die Tilgung der Schulden sei zudem laut Verfassung allein Sache der Länder, nicht des Bundes.

Der Bund setzt das falsche Signal

Die Forderungen der Länder gegenüber dem Bund führen laut Sager dazu, dass das Geld woanders fehlen würde. Der Bund setze schon jetzt das falsche Signal, wenn er die Finanzierung der Kosten der Integration von Zuwanderern reduzieren wolle.

Beim Ausbau des Glasfasernetzes drohe ländlichen Gebieten eine „Katastrophe“. Die zehn bis zwölf Milliarden Euro, die im Koalitionsvertrag als Bundeshilfe dafür veranschlagt sind, könnten nicht, wie vorgesehen, aus dem Erlös der Versteigerung der 5G-Frequenzen gedeckt werden. Nur etwa die Hälfte der Summe werde aus der Versteigerung erzielt, sei aber auch für den „Digitalpakt“ vorgesehen.

Sager sagte: „Das reicht hinten und vorne nicht.“ Der Deutsche Landkreistag ist einer von drei kommunalen Spitzenverbänden. Er vertritt die 294 Landkreise auf Bundesebene. (dts)



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