Ziel verfehlt? Baukindergeld vor allem für Kauf statt Neubau

Es soll Familien helfen, den Traum vom Eigenheim wahr zu machen - und ist heiß begehrt. Doch wirkt das Baukindergeld dort, wo es soll?
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Das Baukindergeld soll Familien in Zeiten steigender Bau- und Immobilienpreise beim Erwerb von Eigentum helfen.Foto: Fredrik von Erichse/dpa
Epoch Times20. Januar 2019

Das Baukindergeld sollte den Neubau ankurbeln – doch in den ersten Monaten lockt die begehrte Leistung vor allem Familien, die sich ein bestehendes Haus oder eine Wohnung kaufen.

Für Neubauvorhaben gehen deutlich weniger Anträge ein, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linken-Abgeordneten Caren Lay hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach wurde bis Ende November nur etwa jeder achte Antrag für ein Neubauvorhaben gestellt, 87,7 Prozent der Anträge betrafen den Erwerb von Bestandsimmobilien.

„Das Baukindergeld verfehlt klar seinen Zweck“, kritisierte Lay. Statt den Neubau von Wohnungen anzukurbeln, subventioniere es den Kauf bestehender Häuser. Gefördert werde damit vor allem die Mittelschicht auf dem Land. Für Entspannung auf dem städtischen Wohnungsmarkt für Geringverdiener sorge es dagegen nicht.

Das Baukindergeld soll Familien in Zeiten steigender Bau- und Immobilienpreise beim Erwerb von Eigentum helfen. Für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie winkt ein staatlicher Zuschuss von 1200 Euro je Kind und Jahr, gezahlt über zehn Jahre: also 12.000 Euro pro Kind.

Der Run ist groß: Bis Jahresende wurden bereits 56 435 Anträge von Familien bewilligt. Die meisten kamen aus den bevölkerungsreichen Flächenländern Nordrhein-Westfalen (12.606), Baden-Württemberg (7.562), Niedersachsen (7.099) und Bayern (6.941). Aus den Stadtstaaten Berlin (861), Hamburg (589) und Bremen (492) dagegen gingen nur wenige Anträge ein. Hier aber sei eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt dringend nötig, sagte Lay.

Verantwortlich für die hohe Antragszahl zum Start ist vor allem die Tatsache, dass der Zuschuss zu Beginn auch rückwirkend beantragt werden konnte – nämlich von allen Eltern oder Alleinerziehenden, die seit 1. Januar 2018 eine Baugenehmigung erteilt bekommen oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben. Das Baukindergeld läuft über drei Jahre.

Gewährt wird das Baukindergeld für Familien und Alleinerziehende bis zu einer Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr bei einem Kind. Bei größeren Familien darf die Grenze pro Kind 15.000 Euro höher liegen. Man muss mit den Kindern in dem Haus oder der Wohnung auch selbst wohnen – und es kann nur einmal beantragt werden.

Umstritten ist das Baukindergeld vor allem wegen seiner hohen Kosten. Pro Jahr gibt es ein Fördervolumen von rund drei Milliarden Euro. (dpa)



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