Zivile Notwehr gegen Klimakleber erlaubt

Genervte Bürger, Polizei im Dauereinsatz, Union will schärfere Gesetze gegen Letzte Generation.
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Klimaaktivisten behindern den Verkehr.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Von 15. November 2022


Seit vor zwei Wochen in Berlin eine Fahrradfahrerin verunglückte und Klimaschützer-Blockaden auf der Stadtautobahn für eine verspätete Versorgung am Unfallort sorgten, werden immer mehr Stimmen laut, die fordern, dass die Klebe-Aktivisten und ihre Aktionen nicht länger bagatellisiert werden dürfen. Als die 44-Jährige ihren Verletzungen erlag, kam es zu einer zweiten Welle der Empörung.

Akzeptanz für Klimakleber sinkt

Es stellt sich immer mehr die Frage, was Polizei, Justiz und auch die Bürger überhaupt tun können mit Menschen, die ihre Hände am liebsten an verkehrsneuralgischen Punkten am Asphalt festkleben und damit stundenlang für Verkehrschaos, Staus und Verspätungen sorgen.

Die Akzeptanz für die Klimaaktivisten sinkt in der Bevölkerung rapide. Eine große Mehrheit der Bundesbürger findet nach einer aktuellen, repräsentativen Umfrage die Proteste der Letzte Generation kontraproduktiv:

81 Prozent finden das Vorgehen der Aktivisten falsch, sogar  86 Prozent fanden, dass die Aktivisten mit ihren Aktionen wie Straßenblockaden und dem Beschmutzen von Kunstwerken dem Anliegen des Klimaschutzes schaden. (Epoch Times berichtete)

Immer wieder machen Videos im Netz die Runde, auf denen an ihrem Fortkommen gehinderte, entnervte Autofahrer zu sehen sind, die selbst Hand anlegen. Da gibts schon mal eine Ohrfeige für die Aktivisten, oder sie werden einfach von der Straße gezerrt, damit der Weg zur Arbeit wieder frei ist und fortgesetzt werden kann.

Der Bürger versucht sich selbst zu helfen, da die bislang verhängten Geldstrafen die Aktivisten offenbar nicht davon abhalten, sich direkt auf die nächste Kreuzung zu kleben.

Sogar als die Berliner Radfahrerin später ihren Verletzungen erlegen ist, war kein Einhalten oder Überdenken der Aktivitäten zu erkennen. Direkt am darauffolgenden Montag fixierte sich die Letzte Generation erneut mit Schnellkleber an besagten verkehrsneuralgischen Punkten der Hauptstadt und sorgte so für stundenlangen Verkehrsstau und damit für entnervte Bürger – die Polizei meldete Handgreiflichkeiten von Autofahrern.

Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir keiner

Dürfen die Autofahrer das? Ja, sagen Juristen, denn hier gelten Notwehr-Regeln. Die durch die Klimakleber im Stau Festgesetzten dürfen sich selbst helfen.

Bis dahin gilt, so Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht an der Universität Würzburg, gegenüber „Welt“: „Die Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen.“

Betroffene dürfen sich auch gegen verhältnismäßig geringfügige Angriffe mit robusten Mitteln zur Wehr setzen, sofern diese den größten Erfolg versprechen. Das Prinzip der Güterabwägung müsse dabei nicht berücksichtigt werden, es ist hier grundsätzlich nicht vorgesehen. Alles, was nicht zur Auflösung der Blockade führt oder beiträgt, wie Beleidigungen oder körperliche Angriffe, ist nicht zulässig beziehungsweise gegebenenfalls strafbar.

Notwehr, bis die Polizei kommt

Dazu zähle nicht, die Aktivisten von der Fahrbahn loszureißen und wegzutragen, das sei eindeutig zulässig, ergänzt Elisa Hoven, Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig, in der „Welt“. „Auch wenn das wegen des Klebers zu erheblichen Handverletzungen führen sollte. (…) Es gilt die klare Regel, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht – egal, ob man auf dem Weg zu einem wichtigen Geschäftstermin ist oder einfach nur die ‚Sportschau‘ nicht verpassen möchte.“

Diese Notwehr-Regeln gelten allerdings nur, bis die Polizei eintrifft oder das Eintreffen unmittelbar bevorsteht. Dann endet das Notwehrrecht, die Polizei übernimmt, die Aktivisten werden entklebt und von der Fahrbahn entfernt.

Über 130.000 Einsatzstunden der Polizei

Aber die Polizei scheint hier an ihre Grenzen zu stoßen, und immer öfter geistern Berichte und Videos durchs Netz von sich selbst helfenden Bürgern. Mittlerweile muss die Polizei ob der Dauerklebepräsenz der Klimaaktivisten sogar andere Aufgaben hintanstellen, das zeigt eine aktuell veröffentlichte Liste mit konkreter Auflistung der Polizei-Arbeitsstunden 2022 in Berlin, die auf das Konto der Letzten Generation gehen. Zusammengerechnet sind das von Jahresbeginn bis zum 20. Oktober 131.684 Arbeitsstunden.

Was diese Zahl aber eigentlich bedeutet, ist, dass die Polizei nicht dort sein kann, wo sie auch gebraucht wird. Das heißt im Amtsdeutsch dann, es müssten wie bei anderen Versammlungslagen auch „nachrangig priorisierte Aufgaben“ verringert oder verschoben werden, etwa die „Beteiligung an Einsatzkonzeptionen an Brennpunkten“ der Stadt oder anstehende Durchsuchungen.

Die Klimaaktivisten binden Kapazitäten, die an den kriminellen Hotspots der Stadt benötigt werden. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte zuletzt ein härteres Vorgehen gegen die Klimaaktivisten und die Prüfung eines juristischen Verbots der Gruppe.

Milde Strafen in der Hauptstadt, Bayern statuiert Exempel

Ob dieses nun kommen wird oder nicht, sei dahingestellt. Erst einmal ist eine Diskussion entbrannt um den Umgang der Justiz mit den selbst ernannten Klimarettern.

In der Hauptstadt laufen es nach Angaben der Berliner Justizverwaltung 730 Verfahren gegen Demonstranten, Stand Ende Oktober. Bisher gab es schon einige Verurteilungen von Demonstranten zu kleineren Geldstrafen wegen Nötigung. Auch wenn es sich im Folgenden um einen Einzelfall handelt, dem ein negatives mediales Echo folgte, scheint in der Hauptstadt nicht nur Politik, sondern auch die Justiz noch recht wohlwollend zu sein gegenüber den Aktivisten:

Ein Berliner Amtsrichter hatte entschieden, dass eine Straßenkleberin der Letzten Generation nicht bestraft werden soll, die einen stunden- und kilometerlangen Stau in Friedrichshain verursacht hatte. Und das mit der Erklärung, dass in Berlin doch auch sonst häufig Stau sei und es ja auch noch die öffentlichen Verkehrsmittel als Alternative gebe, weswegen – auch weil die Klebeaktionen ja angekündigt seien – auch keine Nötigung vorliege.

In Bayern schlagen die Uhren anders. Es wird sogar vom bayerischen Sonderweg gesprochen: Dort wurden zwölf Mitglieder der „Letzten Generation“ für 30 Tage in Präventivhaft genommen, nachdem sie zum zweiten Mal an einem Tag eine Kreuzung in der Münchener Innenstadt blockiert hatten. Das konnte die Münchener Justiz durch die 2018 beschlossenen Verschärfungen des Landespolizeigesetzes in Bayern durchsetzen.

Eine Präventivhaft dieses Ausmaßes ist im Moment in Berlin nicht möglich, die Regelung in der Hauptstadt erlaubt Polizeigewahrsam – ob mit oder ohne Gerichtsbeschluss – für maximal 48 Stunden. Diese Möglichkeit wird nicht ausgeschöpft: Von 328 Anträgen, davon zwei Drittel gegen Wiederholungstäter, haben die Berliner Gerichte gerade einmal fünfzig bewilligt.

Union fordert höheres Strafmaß

Jetzt fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion übrigens eine Verschärfung der Strafen gegen die Letzte Generation. Ein Gesetzesantrag der Union beinhaltet, in Zukunft für Verkehrsblockaden als besonders schweren Fall der Nötigung eine Mindeststrafe von drei Monaten zu geben, wenn dabei die mögliche Behinderung von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen in Kauf genommen wird. Nach dem Motto „Straßenblockierer seien Straftäter und keine Aktivisten“, findet sich schon im Titel des Antrages „Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen“ die Intention der Union.

Ob die Politik sich aber am Ende gegen die Letzte Generation wendet, bleibt abzuwarten. Denn immerhin hat Habecks grünes Wirtschaftsministerium die organisatorischen Strukturen der Letzten Generation aus Steuermitteln mitfinanziert, indem sie den Verein „Elinor“, auf dessen Konto Spenden für die Letzte Generation landen, über ein „Innovationsprogramm“ mit 156.420 Euro unterstützt hat.

Aber eins gibt es abschließend zu bedenken, und dafür braucht es vorab einen Perspektivwechsel:

Wenn die Politik jetzt umschwenken sollte, sich jetzt auch gegen die Protestler der Letzten Generation wendet, um ihre eigenen Zöglinge ans dann scharfgemachte Messer der Justiz zu liefern, hätte das einen großen Nachteil für jeden einzelnen Bürger: Mit strengeren Gesetzeslagen, rigideren Landespolizeigesetzen und schärferen Strafen für Protestler könnte dann auf jeden, der demonstrierend auf die Straße geht, ob er sich jetzt dafür anklebt oder nicht, um hier sein legitimes Anliegen zu vertreten, auch die verschärften Gesetze angewendet werden. Daran denken bestimmt die wenigsten, wenn sie – genervt von den Klimakleberkids – schärfere Sanktionen gegen die Aktivisten fordern.



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