Zu spät: Abschiebe-Stopp kam beim BAMF an, als Bin Laden-Leibwächter Sami A. schon Richtung Süden flog

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Morgen über das Abschiebeverbot für den Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden informiert. Zu spät. Sami A. flog zu diesem Zeitpunkt schon Richtung Süden.
Titelbild
Sami A. aus Bochum (li.) gilt als ehemaliger Leibwächter von Terror-Fürst Osama bin Laden (re.). Er selbst bestreitet das.Foto: Screenshot Youtube
Epoch Times13. Juli 2018

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Morgen über ein Abschiebeverbot für den Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden informiert. Das Fax mit der Entscheidung vom Abend sei um 8.27 Uhr an das BAMF gefaxt worden, sagte ein Gerichtssprecher.

Zu diesem Zeitpunkt saß Sami A. aber nach Informationen aus Sicherheitskreisen bereits im Flugzeug nach Tunesien. Die Charter-Maschine war gegen 7.00 Uhr auf dem Flughafen Düsseldorf gestartet, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Nach der Landung in Tunesien wurde er den dortigen Behörden übergeben.

https://www.youtube.com/watch?v=jaoRpzMrGZo

Terroristen-Leibwächter lebte von Sozialhilfe

Er soll einst Mitglied der Leibwächtergarde des Top-Terroristen Osama bin Laden gewesen sein und in Afghanistan an einer Ausbildung in einem Terrorcamp teilgenommen haben. Zudem soll Sami A. Kontakte zu Drahtziehern der Anschläge vom 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York gehabt haben.

In Bochum lebte der Tunesier mit Frau und Kindern jahrelang von der deutschen Sozialhilfe. Obwohl er als „Gefährder“ galt und von einem Gericht als „akut gefährlich“ eingestuft wurde, durfte er lange Zeit nicht abgeschoben werden, weil ihm in Tunesien angeblich Folter drohte, berichtet die Nachrichtenagentur DTS.

Sami A. befürchtet bei Abschiebung schwere Misshandlungen in Tunesien. In Deutschland predigte er Terror. Foto: YouTube-Screenshot

Jedoch erklärte im Mai bereits der tunesische Minister für Menschenrechte, Mehdi Ben Gharbia, der „Bild“, dass Tunesien ein demokratischer Staat sei und die Gerichte dort nach Recht und Gesetz handeln würden.

Es gibt viele Beispiele für Rückkehrer nach Tunesien, das weiß auch die deutsche Regierung. Wer das Gesetz gebrochen hat, dem wird hier der Prozess gemacht. Das gilt für alle in Tunesien.“

(Mehdi Ben Gharbia, Minister für Menschenrechte, Tunesien)

Es sei absurd, dass ein deutsches Gericht behauptet habe, einem tunesischen Staatsbürger könne in seiner Heimat Folter drohen, so der Minister.

Abschiebeverbot aufgehoben, Abschiebeverbot erneuert

Ende Juni wurde Sami A. festgenommen und in ein Abschiebegefängnis gebracht, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Abschiebeverbot aufgehoben hatte.

Dagegen hatte sich der Tunesier mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gewehrt.

Dieses veröffentlichte am Freitag einen Beschluss vom Donnerstag, wonach der Leibwächter Bin Ladens vorläufig nicht abgeschoben werden könne.

Damit bleibt das für ihn festgestellte Abschiebungsverbot für Tunesien bis zu einer abschließenden Entscheidung im Klageverfahren wirksam.“

(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen)

Für Sami A. kam das Fax jedoch zu spät. Er befand sich bereits auf Heimreise. Doch wie geht der Fall weiter? Muss Deutschland den „Gefährder“ jetzt wieder zurückholen? (dpa/dts/afp/sm)



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