Zur Zukunft der deutschen Bildung: Schulen mit islamischer Prägung, muslimischen Feiertagen und Geschlechtertrennung

Wir brauchen keine Islamisierung zu befürchten, benötigen aber mehr Schulen mit islamischer Prägung, erklärt der Düsseldorfer Islam- und Bildungsexperte Klaus Spenlen. Die Geschlechtertrennung wird kommen – und auch muslimische Feiertage in den Schulen.
Epoch Times28. Februar 2019

Der Düsseldorfer Islam- und Erziehungswissenschaftler Dr. Klaus Spenlen befasst sich seit 25 Jahren mit dem Thema Islam an deutschen Schulen. In diesem Jahr gab er ein Handbuch mit 90 konkreten Fällen und Lösungsstrategien zur Bewältigung von Konflikten an deutschen Schulen mit muslimischen Schülern heraus.

Eine Islamisierung befürchte der Wissenschaftler laut „Welt“ nicht. Er sieht jedoch die Rückkehr der Geschlechtertrennung voraus, wirbt für flexible muslimische Feiertage und für Mut beim Kampf um die säkulare Schule angesichts des Drucks immer stärker werdender islamischer Verbände auf die Schulen.

Die Einflussnahme der größeren islamischen Dachverbände wie der staatlichen türkischen Ditib und dem Zentralrat der Muslime (ZMD) sieht er als Störfaktor in deutschen Schulen. Dr. Spenlen hat jedoch wenig Hoffnung, dass die Bundesländer etwas dagegen tun.

Der Einfluss der islamischen Dachverbände sei „desintegrierend und häufig geradezu unselig“, so Dr. Spenlen. Diese Verbände hätten zum Ziel „eine gemeinsame Identität aller muslimischen Schüler zu schaffen – durch Abgrenzung von der nichtmuslimischen Umwelt“. Das führe oft zu Konflikten innerhalb der Schule.

Rückkehr zur Geschlechtertrennung

Es sei unvermeidlich, dass Schulen in manchen Bereichen eine etwas „islamischere Prägung“ annehmen müssen. Alleine durch den hohen Anteil von muslimischen Kindern an Schulen werde es dazu kommen, so die Meinung des Experten.

Daher sollten Schulen sich nicht in aussichtslosen Rechtsstreitigkeiten zu verstricken, wenn das Recht auf Seiten der Muslime ist.

Wenn es um den gemeinsamen Sport- und Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen in der weiterführenden Schule geht, empfiehlt der Schule, den muslimischen Eltern und Kindern mit der Anschaffung von Burkinis entgegenkommen.

Gerichte würden laut Dr. Spenlen sogar die Wiedereinführung der Geschlechtertrennung bei Schwimmen und Sport empfehlen, die derzeit von Muslimen propagiert werde.

Umstritten sind auch das Tragen Kopfbedeckungen bis hin zur Burka und von Burkinis. Aber auch die unterschiedlichen Feiertage oder von Muslimen eingeforderten Gebetszeiten und Gebetsräume stellen die Schulen vor große Probleme.

Feiertage nach dem islamischen Kalender

Laut deutscher Rechtssprechung gibt es keine muslimischen Feiertage in Deutschland. In Zuwanderervierteln mit 80 oder sogar 90 Prozent muslimischen Schülern in den Schulen rät Dr. Spenlen, aus rein praktischen Gründen auf ihre flexiblen Feiertage zurückzugreifen und diese auf muslimische Festtage zu legen.

Dafür müsste es dann Unterricht an Brückentagen geben, die bislang für flexible Feiertage verwendet wurden. Alles andere sei verfassungswidrig, da „die höchste Rechtsprechung von Schulen vorsieht, einen für alle Seiten befriedigenden Ausgleich zu suchen, wenn Verfassungsgüter konkurrieren“.

Toleranz bei religiösen Ritualen

Dr. Spenlen rät den Lehrern zu Toleranz, wenn es um religiöse Ritualen geht. So zum Beispiel bei der Verweigerung einer Geburtstagsfeier, dem Händeschütteln des anderen Geschlechts, Beten in der Pause oder Unterhaltungen der Schüler in der eigenen Herkunftssprache.

Lehrer sollten sich zwar darum bemühen, Schülern zu verstehen zu geben, sich nicht abgrenzend zu verhalten – aber die Schüler nicht zwingen, die deutschen Traditionen anzunehmen.

Schulen müssen mutiger werden

Gefordert sieht er die Lehrer und Schulen zur Konfliktbereitschaft, im Unterricht eine religiös neutraler Pädagogik umsetzen.

Dazu gehöre beispielsweise das Beten während des Unterrichts zu verbieten, weil das auch nachgeholt werden könne oder die Vollverschleierung oder das Einrichten von Gebetsräumen. Das Recht stehe dort auf Seite der Schule. (nh)



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