Zwei Umlagen beim Erdgas fallen weg – eine „gute Nachricht für Gaskunden“?
Am heutigen 1. Oktober 2023 sind zwei Umlagen beim Erdgas weggefallen. Das senkt den Gaspreis um gut fünf Prozent oder um gut 0,65 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das kann nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zu einer Entlastung der Kunden führen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Versorger die Absenkung an die Verbraucher weitergeben.
Konkret handelt es sich um zwei Bilanzierungsumlagen, die zunächst für ein Jahr auf null Euro pro kWh gesunken sind. Die Regelenergieumlage lag vorher bei 0,57 Cent je kWh (netto), die sogenannte Konvertierungsumlage betrug 0,038 Cent je kWh (netto).
Die Senkung der Regelenergieumlage zum 1. Oktober bedeute bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh eine Entlastung von rund 122 Euro. Immerhin rund 8 Euro macht die Absenkung der Konvertierungsumlage aus.
Zeitnah an die Kunden weitergegeben?
„Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Anbieter diese Preissenkung weitergibt“, sagte ein Verivox-Sprecher. In bestehenden Verträgen oder auch in der Grundversorgung könne es jedoch sein, dass diese Preisveränderung erst verzögert ankomme.
Wie viel von der Absenkung bei den Lieferanten letztlich bei den Verbrauchern ankommt, ist aber noch unklar. „Die Versorger müssen diese Änderung nicht sofort an die Kunden weitergeben, sondern erst bei der nächsten Preiskalkulation“, erklärte eine Sprecherin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, bezeichnet diese Entwicklung als „eine gute Nachricht für die Gaskunden in Deutschland“. Die Absenkung der Umlagen bedeute demnach eine Entlastung für die Lieferanten. „Wir erwarten, dass die Entlastung am Ende auch beim Verbraucher ankommt“, zitierte „n-tv“ Müller.
Kunden müssen entlastet werden
Nach Angaben des Gas-Branchenverbandes Zukunft Gas sind die Energieversorger verpflichtet, die Umlagen an die Kunden weiterzugeben. Bei der Einführung der Speicherumlage und der Regelenergieumlage zum 1. Oktober 2022 hätten einzelne Gasanbieter sie aus Kulanzgründen aber erst zum 1. November weitergegeben. „Es ist auch jetzt davon auszugehen, dass die Anbieter die gesunkenen Umlagen bei der Preisgestaltung berücksichtigen und entsprechend an ihre Kunden weitergeben“, erklärte ein Verivox-Sprecher.
Für die Festlegung der Umlagen und Entgelte im deutschen Gasmarktgebiet ist das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) zuständig. THE ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Fernleitungsbetreiber. Es spielt eine zentrale Rolle, indem es etwa Abrechnungen der Gasunternehmen untereinander ermöglicht. THE informierte im August über die Absenkung der genannten Umlagen.
Die Regelenergieumlage wurde für Kosten erhoben, die aus dem Einsatz von Regelenergie, also Gas, entstehen. Sie wird eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Bei der Konvertierungsumlage ging es um Kosten, die THE durch die Anpassung des Energiegehalts von Erdgas an bestimmte Liefergebiete entstehen.
Anbietervergleich für niedrigeren Preis
Besonders stark stiegen die Gaspreise im vergangenen Jahr nach Beginn des Ukraine-Kriegs. Davor schwankte er zwischen 4 und 21 Cent pro kWh und stieg 2022 zeitweise auf über 40 Cent an. Seit Anfang 2023 waren die Gaspreise dann wieder konstant unter 15 Cent. Seit März ist zudem die sogenannte Gaspreisbremse aktiv, die die Preise unter 12 Cent hält. Derzeit liegt der Preis laut NDR bei 8,9 Cent je kWh.
Dennoch sind die Preise jetzt noch etwa doppelt so hoch wie im Jahr 2021. Wenn die jüngsten Absenkungen bei den Kunden ankommen, sinken die Kosten bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh von rund 2.500 Euro auf 2.370 Euro pro Jahr.
Manche Gasversorger könnten die Preisreduzierung aber auch gar nicht oder erst zeitverzögert weitergeben. „Darum können sich Neukundenangebote lohnen, bei denen die niedrigeren Gasumlagen bereits einkalkuliert sind“, sagte Thorsten Storck. Er ist Energieexperte bei Verivox.
Je nach aktuellem Tarif können Haushalte durch einen Wechsel des Gasanbieters gleich mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen, berichtet die „Berliner Morgenpost“. Gaskunden im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers können jederzeit wechseln. Für sie beträgt die Kündigungsfrist in der Regel nur zwei Wochen. In Verträgen mit einer längeren Laufzeit können jedoch andere Kündigungsfristen gelten.
(Mit Material der Agenturen)
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