Trotz immer mehr Kritik: Lauterbach will Maskenpflicht beibehalten

Die Pflicht zum Tragen einer „Mund- und Nasenschutzmaske“ war schon zu Beginn der Corona-Krise ein umstrittenes Thema. Nach fast drei Jahren mehren sich die Stimmen für eine Abschaffung. Auch manche Landespolitiker sehen die Maskenpflicht zumindest in Bussen und Bahnen kritisch. Gesundheitsminister Lauterbach wehrt sich dagegen.
Ein älterer Mann und weitere Passagiere mit Maske im Bus (Foto: SeventyFour/iStock)
Ein älterer Mann und weitere Passagiere mit Maske im Bus.Foto: SeventyFour/iStock
Von 2. Dezember 2022


Ginge es nach dem Willen der Bremer Senatorin Maike Schäfer (Bündnis 90/ Die Grünen), der Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz, soll die Maskenpflicht wenigstens im öffentlichen Nahverkehr spätestens zum 1. März 2023 deutschlandweit abgeschafft werden. Das berichtet die „WELT“ in ihrer Ausgabe vom 30. November. Die drei Monate wären ein Kompromiss, mit dem auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) leben können sollte – so die Idee Schäfers.

Noch viele Stimmen gegen Eigenverantwortung

Doch schon in der Verkehrsministerkonferenz der 16 Bundesländer am 29. November konnte sich die Bremerin nicht durchsetzen. Eine Gruppe um den niedersächsischen Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) will nach Recherchen der „WELT“ angesichts des nahenden Winters nichts vom Masken-Aus in Bussen und Bahnen wissen. Nun solle das Thema auf der Tagesordnung der Gesundheitsministerkonferenz am Montag, 5. Dezember, erörtert werden. Auch dort gibt es allerdings zwei Lager: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) plädieren für einen Weg hin zu mehr „Eigenverantwortung“.

Andere Landesregierungsvertreter wie etwa Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) sind strikt dagegen. Und der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gibt zu bedenken, dass zwar der Nahverkehr in die Zuständigkeit der Länder falle, nicht aber der Fernverkehr. Dieser liege nach wie vor im Verantwortungsbereich des Bundesgesundheitsministeriums – also bei Karl Lauterbach (SPD). Dieser meint, dass mindestens bis zum 7. April 2023 an der Maskenpflicht im Fernverkehr nicht gerüttelt werden dürfe. So stehe es im Infektionsschutzgesetz, und auch er wolle, „dass es so bleibt für die nächsten Wochen und Monate“.

Erklärungen und Entschuldigungen

Vielfach musste der Medizinprofessor im Rahmen seiner Corona-Politik zurückrudern. Während Lauterbach stets betonte – und betont –, wie sicher und wirksam die mRNA-Injektionen gegen das Coronavirus schützten, musste er nun vor wenigen Tagen einräumen, dass die „Impfung nicht mehr vor der Ansteckung“ schützt. Und „wenn sie nicht mehr vor der Ansteckung schützt, dann gibt es auch keinen Grund mehr dafür in diesen Einrichtungen“, so Lauterbach im ZDF. Zum 1. Januar werde die auch auf Betreiben Lauterbachs eingeführte, hoch umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen deshalb fallen gelassen. Dennoch startete das Bundesgesundheitsministerium im Oktober eine neue Impf-Werbekampagne („Ich schütze mich“), die den Steuerzahler gute 77 Millionen Euro kostete.

Ein Hauptgrund für viele Menschen, die sich „solidarisch“ verhalten wollten und sich im Sinne Lauterbachs freiwillig impfen ließen, „um sich und andere zu schützen“, wurde spätestens entkräftet, als die Pfizer-Managerin Janine Small im Oktober im Rahmen einer EU-Parlamentsbefragung ausgesagt hatte, dass die neuartigen Impfstoffe aus Zeitgründen nicht auf Schutz vor Virusübertragung getestet worden seien.

Auch Lauterbachs Aussage zu Beginn seiner Amtsübernahme, die Impfung sei „nebenwirkungsfrei“, hat sich angesichts der steigenden Fallzahlen von schweren Impfschäden bis hin zu Todesfällen als Folge der Impfung – wie zuletzt der MDR berichtete – als nicht mehr haltbar erwiesen.

Ministeriale Redlichkeit

Dass Kinder keineswegs die „Treiber der Pandemie“ waren, als welche sie lange dargestellt worden waren, musste Lauterbach schon Anfang November einräumen: „Das Schließen von Kitas ist definitiv medizinisch nicht angemessen und wäre auch in dem Umfang, wie wir es damals gemacht haben, nach heutigem Wissen nicht nötig gewesen“.

Bei den seit November 2021 monatelang andauernden Verunglimpfungen der „Ungeimpften“ war auch das Gesundheitsministerium vertreten: Noch Mitte März 2022 hieß es aus dem Munde Lauterbachs u.a.: „Das ganze Land wird in der Geiselhaft dieser Menschen sein“ und „Deutschland reicht es nicht, den Ungeimpften auf die Nerven zu gehen, da muss man mehr tun“. Seit Monaten hört man solche Töne nicht mehr aus der Friedrichstraße in Berlin.

Anfang April kündigte Lauterbach zunächst an, die Isolationspflicht für PCR-positiv getestete Personen aufzuheben, wenige Tage später nahm er davon wieder Abstand.

Kritiker sehen Lauterbachs Einschätzungen immer stärker bröckeln. Auch nach Einschätzung von STIKO-Chef Thomas Mertens ist die Pandemie längst endemisch geworden. Augenblicklich entfaltet das allem zu Grunde liegende Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung seine Wirkung, für die meisten Menschen noch durch die weiterhin unbefristet geltende Impfpflicht für Angehörige der Bundeswehr – und eben durch die Maskenpflicht im ÖPNV.

Hintergrund

Auf der Straße, bei Veranstaltungen, in Geschäften, Gaststätten, Kinos, Theatern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen ist das Ende der generellen Maskenpflicht in Deutschland seit dem 2. April 2022 besiegelt. Das Aus für die Maske im Flugzeug hatte die Ampel-Regierung im Oktober 2022 beschlossen, nachdem Bilder einer maskenfreien Regierungsdelegation um Robert Habeck im Flugzeug für mächtig Kritik gesorgt hatten. Andere Bilder – etwa jenes von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim Bahnfahren – erzielten dagegen keinen Stimmungsumschwung im Gesundheitsministerium: Noch immer schreibt der Bund per Verordnung vor, dass in der Bahn der sogenannte „Mund-Nasen-Schutz“ zu tragen ist. Für den Nahverkehr gelten entsprechende Regelungen der Länder. Auch in Krankenhäusern, Arztpraxen, Seniorenresidenzen und sonstigen Pflegeeinrichtungen bleibt eine Maske bis auf Weiteres vorgeschrieben. Noch immer droht Betretungsverbot oder Bußgeld.



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