Bundesregierung vereinfacht Regeln für Tempo-30-Zonen

In Zukunft soll dieser Nachweis für Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen wegfallen.
Titelbild
Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer VerkehrskontrolleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times15. Juni 2016

Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen vereinfacht. Bislang mussten Länder und Kommunen einen Unfallschwerpunkt im betroffenen Bereich nachweisen, wenn sie außerhalb eines Wohngebietes solche Tempo-Limits für Autofahrer einrichten wollten. In Zukunft soll dieser Nachweis für Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen wegfallen.

Dies gelte für in "sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern", wie bei Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Weiter seien Änderungen angedacht, damit fahrradfahrende Erwachsene ihre Kinder auf dem Radweg begleiten dürfen. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.

(dts Nachrichtenagentur)



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