Deutsche TV-Rechte für Damenfußball-WM noch nicht gesichert

Elf Wochen vor Beginn gibt es in Deutschland noch immer keine Einigung wegen der Vergabe der TV-Rechte für die Frauenfußball-WM. Die Politik mischt sich ein.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (l) und FIFA-Präsident Giovanni Infantino bei der WM in Katar.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (l) und FIFA-Präsident Giovanni Infantino bei der WM in Katar.Foto: Tom Weller/dpa
Epoch Times4. Mai 2023

Nach Außenministerin Annalena Baerbock hat sich eine zweite deutsche Spitzenpolitikerin in die Debatte über die TV-Rechte für die Frauenfußball-WM eingeschaltet.

Die für den Sport zuständige Bundesinnenministerin Nancy Faeser forderte „eine schnelle Einigung“ und kritisierte den Weltverband: „Die Drohgebärden der FIFA helfen niemandem.“ Eine Fußball-WM sei „ein Fußballfest für alle“, sagte die SPD-Politikerin der „Bild“-Zeitung: „Millionen Deutsche wollen mit unserem Team mitfiebern – genau wie ich!“

Baerbock drängt auf Einigung

Am Mittwoch hatte bereits Baerbock auf eine Einigung für das Turnier vom 20. Juli bis 20. August in Australien und Neuseeland gedrängt. „Das Eine ist die FIFA, an die wir eindringlich appellieren können, das Andere sind die öffentlich-rechtlichen Sender“, sagte die Grünen-Politikerin.

Gut elf Wochen vor WM-Start ist noch unklar, wer das Turnier im Fernsehen übertragen wird. FIFA-Präsident Gianni Infantino hatte zu Wochenbeginn angesichts der stockenden Verhandlungen davor gewarnt, dass die Spiele auch in Deutschland nicht im TV zu sehen sein könnten. „Der Blackout darf nicht kommen“, sagte DFB-Präsident Bernd Neuendorf, seit vergangenem Monat auch Mitglied des FIFA-Council.

„Dass unsere WM-Spiele nicht in Deutschland übertragen werden, ist für mich unvorstellbar“, sagte Bundestrainerin Martina Voss-Tecklenburg der „Bild“. Sollte es dennoch so kommen, wäre es für sie „eine riesige Enttäuschung“.

„Die Angebote des ZDF für den Erwerb von Sportrechten orientieren sich unter anderem maßgeblich am Marktpreis für das jeweilige Sportrecht“, hatte das Zweite vor zwei Wochen in einer Mitteilung erklärt. „Der Marktwert kann unter Umständen erheblich von der preislichen Erwartungshaltung von Rechtevermarktern abweichen.“ (dpa/red)



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