Privatsphäre der Träger schützen: Bundesnetzagentur geht gegen Ortungsgeräte mit Abhörfunktion vor

Besitzer von GPS-Trackern mit Abhörfunktion sollten ihre Geräte vernichten, empfiehlt die Bundesnetzagentur. Denn bei solchen Geräten handle es sich um verbotene Sendeanlagen.
Titelbild
Ein Fitness-Tracker (Symbolbild).Foto: Ethan Miller/Getty Images
Epoch Times5. April 2018

Die Bundesnetzagentur ruft Besitzer von GPS-Trackern mit Abhörfunktion auf, ihre Geräte zu vernichten. Bei solchen Geräten handele es sich um verbotene Sendeanlagen, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

„Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr“. Es sei nämlich möglich, das Mikrofon der Tracker unbemerkt zu aktivieren.

Grundsätzlich können die Tracker zum Orten aller möglichen Dinge, Tiere und Menschen eingesetzt werden, etwa gestohlene Fahrzeuge, entlaufene Haustiere oder Schulranzen. Zusätzlich zur GPS-Funktion verfügten manche der Geräte auch über Mikrofon und Mobilfunk.

Grundsätzlich könne jeder, der die Telefonnummer der verbauten SIM-Karte kenne, die Abhörfunktion aktivieren und so Gespräche belauschen, erklärte die Bundesnetzagentur.

Käufer könnten diese Geräte an Hinweisen in der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung wie „Monitorfunktion“ oder „Mithörfunktion“ erkennen. Wenn die Bundesnetzagentur von einem Besitzer solcher Geräte erfährt, fordert sie ihn auf, das Gerät zu zerstören und einen Nachweis an die Behörde zu schicken.

Erst im November hatte die Behörde vor Kinderuhren mit Abhörfunktion gewarnt. Grundsätzlich sind alle Geräte verboten, mit denen Unbefugte unbemerkt Aufnahmen von anderen machen können. (afp)

Mehr dazu:

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