EU-Gutachter: Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN

Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters können Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN-Netz betreiben, nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden.
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Urheberrechtsverletzung im offnenen WLAN - nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters haften dafür nicht die Betreiber des Hotspots.Foto: Stephanie Pilick/Archiv/Sambolbild/dpa
Epoch Times16. März 2016

Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters können Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN-Netz betreiben, nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden.

Nationale Gerichte dürften zwar eine Lösung des Problems verlangen, dabei aber wenig konkrete Auflagen machen, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-484/14). Das Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.

Hintergrund ist die Klage des Musikkonzerns Sony gegen den Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik in der Nähe von München. Über sein frei zugängliches WLAN-Netz wurde ein Album der Gruppe „Wir sind Helden“ zum kostenlosen Herunterladen angeboten. (dpa)



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