EU knüpft sich Googles Preissuchmaschine und Android vor
Was wirft die EU-Kommission Google genau vor?
Die EU vermutet, dass die Suchmaschine dem Verbraucher bei einer Shopping-Suche gezielt Treffer aus dem eigenen Preisvergleich ganz vorne auftischt. „Ich glaube, dass nicht die oben liegen, die die günstigsten für den Verbraucher wären“, kritisierte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Experten gehen davon aus, dass die Preise der Händler im Google-Shopping höher sein könnten als bei der Konkurrenz. Die Händler werden von Google zur Kasse geben, wenn ein Nutzer auf ihre Anzeige bei Google Shopping klickt und auf ihre Website gelangt.
Ging die Kritik der Beschwerdeführer nicht viel weiter?
Ja. Vestager sieht die Shopping-Vorwürfe aber als Präzedenzfall: „Wir werden auch Verhaltensweisen von Google in anderen Bereichen unter die Lupe nehmen, etwa bei Landkarten, Hotels und Flugbuchungen.“ Konkrete Anschuldigungen dazu machte die Kommission aber nicht. Die möglichen Auswirkungen für Nutzer dürften nach bisherigem Stand also auf die Shopping-Suche begrenzt bleiben.
Was kann die Wettbewerbsbehörde von Google verlangen?
Die EU-Kommission könnte Google Änderungen im Geschäftsmodell vorschreiben, etwa dass eine bestimmte Zahl von Wettbewerbern in der Suchmaschine oben auftauchen müsse. EU-Kommissarin Vestager sagt aber, sie wolle Google nicht die Gestaltung der Webseite oder der Formeln, die die Antworten auf Anfragen erstellen, vorschreiben: „Algorithmen liegen in der Verantwortung von Google, ebenso wie das Design des Bildschirms. (…) Da mischen wir uns nicht ein.“
Was fordern Google-Kritiker?
Sie wollen ein härteres Vorgehen gegen den US-Konzern. Im Herbst hatte das EU-Parlament eine Aufspaltung von Google vorgeschlagen, also dass die Suchmaschine von Diensten wie Karten getrennt wird. Die europäische Verbraucherorganisation BEUC, die sich über Google beschwert hatte, schlägt vor: „Google muss bei der Suche in allen Diensten – auch seinen eigenen – exakt dasselbe Ranking, Index, Suchsystem und Darstellung anwenden.“ Der Fraktionschef der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Manfred Weber (CSU) sagt: „Das Internet ist nicht der Wilde Westen – es gibt Regeln, die beachtet werden müssen.“
Muss Google eine Geldbuße fürchten?
Ja. Sollten die Wettbewerbshüter zu dem Schluss kommen, dass Google seine Marktmacht missbraucht hat, können sie eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen – das wären nach Zahlen von 2014 rund 6,6 Milliarden Euro. Allerdings ist es immer noch möglich, dass Google mit weiteren Zugeständnissen den Streit beilegen kann.
Wie geht es in dem Verfahren weiter?
Nach Eingang der Klageschrift hat Google zehn Wochen Zeit, um sich in einer Antwort zu verteidigen. Google kann auch um eine Anhörung bitten. Das Gremium der EU-Kommission wird die Argumente prüfen und entscheiden, wie es weitergeht. Das dürfte ein Jahr dauern. Wenn es am Ende ein Bußgeld gibt, kann Google dagegen vor Gericht ziehen.
Wer sind die Beschwerdeführer?
Die Beschwerden kamen vor allem von Online-Rivalen wie spezialisierte Suchmaschinen und Medienunternehmen. Dazu gehören der Software-Riese Microsoft, der mit wenig Erfolg die eigene Suchmaschine Bing betreibt, sowie Reise-Seiten wie Expedia und TripAdvisor. Außerdem sind europäische Verlegerverbände unter den Beschwerdeführern.
Was kann die Eskalation des Verfahrens für Google bedeuten?
Europa ist eine wichtige Region für Google, nach Schätzungen einiger Experten kommt von dort rund ein Drittel der Erlöse des Konzerns. Google selbst macht keine Angaben dazu. Die wirtschaftliche Bedeutung der Shopping-Suche ist ebenfalls unklar, aber sie dürfte überschaubar sein. Schwerer könnten die Ermittlungen wegen des Betriebssystems Android wiegen. Hier nimmt die Kommission auch einen zentralen Punkt des Geschäftsmodells ins Visier: Die Hersteller von Android-Geräten können die Google-Dienste wie GMail, Play Store und Maps nur im Paket buchen. Während Android an sich kostenlos ist, werden dafür Gebühren fällig.
(dpa)
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