Google weitet «Recht auf Vergessenwerden» bei Suchergebnissen aus

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht.
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Google weitet das «Recht auf Vergessenwerden» für Nutzer in Europa weiter aus.Foto:  Justin Lane/Archiv/dpa
Epoch Times10. Februar 2016
Google weitet nach Druck von Datenschutzbehörden das „Recht auf Vergessenwerden“ für Nutzer in Europa weiter aus. Demnächst sollen angeprangerte Suchergebnisse im Land des Antragstellers auch auf nicht-europäischen Google-Websites herausgefiltert werden.

Das bestätigte ein Google-Sprecher. Bisher werden sie nur in lokalen Versionen der Suchmaschine in Europa wie „google.de“ oder „google.es“ in Spanien weggelassen.

Nach der neuen Regelung wäre zum Beispiel auch „google.com“ betroffen – aber nur beim Aufruf im Heimatland der Person, die auf einer Löschung der Links besteht. Google wertet dabei die technische Adresse (IP-Adresse) aus, mit dem der Anwender mit dem Internet verbunden ist. Anhand der IP-Adresse kann auch das Land identifiziert werden. Anwender, die diese Geo-Blockade umgehen wollen, müssen auf sogenannte Proxy-Server ausweichen, die technisch einen anderen Herkunftsort vorgaukeln.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des EuGH blieben aber viele Detailfragen offen. Datenschützer forderten schon seit Monaten, die Sperrung der Treffer auf alle Google-Seiten auszuweiten. Journalisten-Organisationen kritisieren die Sperrungen allerdings als Zensurmaßnahme.

(dpa)

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