Mehrere US-Staaten klagen gegen Schusswaffen aus dem 3D-Drucker
In den USA gibt es massiven juristischen Widerstand gegen Schusswaffen aus dem 3D-Drucker. Die Organisation Defense Distributed darf nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem US-Justizministerium ab 1. August ihre Konstruktionspläne für mit 3D-Druckern herstellbare Schusswaffen im Internet veröffentlichen.
Wegen dieser Waffen reichten Generalstaatsanwälte von acht Bundesstaaten am Dienstag eine gemeinsame Klage vor einem Bundesgericht im Westküstenstaat Washington ein.
Es sei „einfach verrückt“, Kriminellen die Technik an die Hand zu geben, um sich per Knopfdruck eine Schusswaffe zu besorgen, erklärte die oberste Strafverfolgerin des Bundesstaats New York, Barbara Underwood.
Trump ist skeptisch: Vorhaben „scheint nicht sehr sinnvoll zu sein“
In der Klage heißt es, die Vereinbarung sei „hochgefährlich“. Sie könne eine „beispiellose Auswirkung“ auf die öffentliche Sicherheit haben. Auch Präsident Donald Trump zeigte sich skeptisch gegenüber dem Projekt von Defense Distributed – obwohl seine Regierung der Veröffentlichung der Fertigungspläne zugestimmt hatte.
Er prüfe, ob die Plastikwaffen aus dem Drucker „an die Öffentlichkeit verkauft“ werden sollten, schrieb Trump am Dienstag im Kurzbotschaftendienst Twitter. Mit der Waffenlobby NRA habe er darüber bereits gesprochen. Das Vorhaben „scheint nicht sehr sinnvoll zu sein“, merkte der Präsident an.
Defense Distributed hatte im Rechtsstreit um die Waffen aus dem Drucker erfolgreich argumentiert, dass diese durch den Zweiten Zusatzartikel zur US-Verfassung geschützt seien. Der Artikel garantiert nach Lesart der Waffenlobbyisten das Recht auf den privaten Waffenbesitz.
Der Zweite Zusatzartikel umfasse auch das Recht des Bürgers, sich seine Waffen zuhause und ohne Kontrolle durch die Regierung herzustellen, führte Defense Distributed ins Feld. Die Organisation wurde von dem bekannten Pro-Waffen-Aktivisten Cody Wilson aus Texas gegründet.
Die Waffen aus dem 3D-Drucker – Pistolen und Gewehre – funktionieren ebenso wie reguläre Schusswaffen. Da sie nicht industriell gefertigt werden, besitzen sie keine Seriennummern. Von Metalldetektoren werden sie nicht angezeigt. Für die Behörden sind diese Waffen also potenziell schwer aufzuspüren und in ihren Wegen nachzuverfolgen. (afp)
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