Poker um Frequenzen für superschnellen Mobilfunkstandard 5G

Am Freitag endet die Frist zur Anmeldung für die Versteigerung von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G
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5GFoto: Ethan Miller/Getty Images
Epoch Times25. Januar 2019

Die deutschen Handynutzer können künftig vielleicht wieder zwischen vier Netzanbietern wählen. Am Freitag endet die Frist, bis zu der sich die Firmen bei der Bundesnetzagentur für die Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G anmelden müssen. Neben den drei Platzhirschen gibt es nun einen offiziellen Herausforderer.

WAS IST 5G?

Der neue Mobilfunkstandard löst weltweit Schritt für Schritt die 4G-Technik (auch als LTE bekannt) ab und soll durch eine enorme Geschwindigkeitssteigerung bis in den Gigabit-Bereich den Weg für zahlreiche Anwendungen ebnen, die eine Datenübertragung in Echtzeit benötigen. So fallen etwa bei selbstfahrenden Autos gewaltige Datenmengen an. Die Wirtschaft setzt ebenfalls auf intelligent vernetzte Fabriken und Maschinen und auch für Verbraucher bietet 5G abseits der immer größer werdenden Datenmengen beim Streamen von Videos neue Möglichkeiten – etwa beim Shopping in der virtuellen Realität.

WER WIRD SOLCHE NETZE ANBIETEN?

Neben den drei großen Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland (O2) will auch United Internet (1&1) erstmals Mobilfunkfrequenzen kaufen. Die drei Platzhirsche haben den Vorteil, dass sie bereits über ein eigenes bundesweites Netz an Funkmasten verfügen, während United Internet diese erst noch aufstellen muss. Das Unternehmen verweist allerdings darauf, dass es bereits über ein großes Glasfasernetz verfügt – ebenfalls eine Grundvoraussetzung, um mit den erwarteten großen Datenmengen der neuen Mobilfunk-Generation umgehen zu können.

WAS SEHEN DIE VORGABEN DER BUNDESNETZAGENTUR VOR?

Der Beginn der Versteigerung ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen. Für die Bieter gilt dabei: Bis Ende 2022 müssen sie mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen. Das ist LTE-Geschwindigkeit. Bis Ende 2024 dann unter anderem auch alle wichtigen Wasserstraßen und die übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.

Zusätzlich müssen die Betreiber 1000 Basisstationen für 5G bis Ende 2022 in Betrieb nehmen, und nochmal 500 Basisstationen für LTE in unversorgten Gebieten. Für Unternehmen, die wie United Internet neu in den Markt einsteigen wollen, gelten leichtere Vorgaben.

Ein besonderer Knackpunkt ist das sogenannte Roaming – also dass Kunden eines Anbieters in Funklöchern automatisch auf die Handynetze der Konkurrenten umgeleitet werden. Hierzu erlegt die Netzagentur den Betreibern ein „Verhandlungsgebot zu Kooperationen“ auf und will diesen Prozess als „Schiedsrichter“ aktiv begleiten. Das könnte auch für Neueinsteiger bei den Betreibern die Chancen auf einen Markteintritt erhöhen. Rechtlich verpflichten, ihre Netze mit Konkurrenten zu teilen, kann die Behörde die Anbieter bislang aber nicht.

WIE LÄUFT DIE AUKTION AB?

Die Versteigerung findet in einem Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz statt und wird wohl mehrere Tage dauern. Dabei bekommen die verschiedenen Bieter jeweils einen abgeschirmten Raum, von dem aus sie nur mit ihrer Zentrale kommunizieren dürfen und die Gebote für einzelne Frequenzblöcke in einem Computer abgeben.

Insgesamt gibt es 41 Blöcke, auf die die Firmen in mehreren Runden bieten können. Das Mindestgebot liegt je nach Frequenz und Verfügbarkeit zwischen 1,7 und fünf Millionen Euro. Es wird mit Erlösen in Milliardenhöhe gerechnet. (afp)



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