Schweizer Facebook-Nutzer für „Likes“ zu ehrverletzenden Inhalten verurteilt

3.700 Euro auf Bewährung für ein "Like": Ein Nutzer gab "Likes" für eine Nachricht im Zusammenhang mit Tierschutzvereinen und wurde verklagt. Der Chef des Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken gewann den Prozess.
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3.700 Euro auf Bewährung für ein "Like": Ein Nutzer gab "Likes" für eine Nachricht im Zusammenhang mit Tierschutzvereinen und wurde verklagt.Foto: GERARD JULIEN,GERARD JULIEN/AFP/Getty Images
Epoch Times30. Mai 2017

Ein Bezirksgericht in Zürich hat einen 45-jährigen Facebook-Nutzer wegen Betätigung des „Like“-Knopfes an Kommentaren mit ehrverletzenden Inhalten zu einer Geldstrafe von umgerechnet 3.700 Euro auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht kam in seinem Urteil, das afp am Dienstag vorlag, zu dem Schluss, dass das „Liken“ dieser Posts die Ehre des Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken, Erwin Kessler, verletzt habe. Der Name des Verurteilten wurde nicht mitgeteilt, er kann in Berufung gehen.

Der Streit entzündete sich 2015 an Debatten darüber, welche Tierschutzvereine an einem veganen Straßenfest teilnehmen dürften, wie der Zürcher „Tages-Anzeiger“ berichtete.

Der Vereinsvorsitzende klagte

Kessler war 1998 zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt worden, weil er zwischen der Praxis des Schächtens von Tieren, wie sie von Juden und Muslimen beim Schlachten angewendet wird, und Nazi-Praktiken Vergleiche angestellt hatte.

Kessler habe wegen der Facebook-Debatten 2015 gegen mehrere Diskussionsteilnehmer Strafanzeige erstattet, sagte der Anwalt eines Betroffenen, Amr Abdelaziz. Es seien schon mehrere Urteile ergangen.

Der am Montag vom Bezirksgericht Zürich erlassene Urteilsspruch sei aber der erste Fall, in dem das „Liken“ ausdrücklich als Grund für die Strafe aufgeführt werde.

Indem er fremde Facebook-Einträge mit einem „Gefällt mir“-Zeichen versehe, verbreite er sie an seine Facebook-Kontakte weiter und mache sie einer Vielzahl von Menschen zugänglich, entschied das Gericht.

Das könne bei den verwendeten Nachrichten als Ehrverletzung angesehen werden. Der Verurteilte habe Kessler und seinem Verein kein aktuelles rassistisches, anti-semitisches oder faschistisches Verhalten nachweisen können. (afp)



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