SPD-Politiker Kelber für strikte Durchsetzung der EU-Datenschutzregeln

Ulrich Kelber will sich als neuer Bundesdatenschutzbeauftragter für die Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung stark machen.
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DSGVO – Die Datenschutzgrundverordnung der EU sorgt für viel Unsicherheit in der Wirtschaft.Foto: iStock
Epoch Times29. November 2018

Als neuer Bundesdatenschutzbeauftragter will sich der scheidende SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber für die strikte Anwendung der seit Mai geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere gegen international agierende Konzerne wie Facebook oder Google einsetzen.

Eine der Herausforderungen liege in der Umsetzung und Durchsetzung des europaweit gültigen Datenschutzrechts, berichtet das „Handelsblatt“. „Wichtig ist vor allem eine Harmonisierung in der Praxis, gerade auch gegenüber den großen Internetkonzernen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben“, sagte Kelber der Zeitung.

In allen EU-Staaten solle die „gleiche Praxis in der Durchsetzung“ gelten, sagte er mit Blick auf die unterschiedlichen Sichtweisen des Hamburger und des irischen Datenschutzbeauftragten zur Facebook-Tochter WhatsApp.

Zugleich brachte Kelber eine Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts ins Spiel. Es müssten „unbedingt“ auch Scoring (Verhaltensvorhersagen) und Profiling (Profilbildung mittels personenbezogener Daten) reguliert werden.

Kelber, der Anfang 2019 offiziell in sein Amt eingeführt wird, nannte die Sicherheitspolitik als weiteres großes Themenfeld, das er künftig genauer in den Blick nehmen will. Es müsse „sichergestellt sein, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes ihre in den letzten Jahren massiv ausgeweiteten Befugnisse nur gesetzes- und datenschutzkonform nutzen“, sagte der am Donnerstag neu gewählte Bundesdatenschutzbeauftragte.

Daneben werde sich seine Behörde bei weiteren Punkten mit Beratung, Sensibilisierung und Information von Regierung, Parlament und Öffentlichkeit engagieren. Konkret nannte Kelber die Digitalisierung der öffentlichen Dienstleistungen, die in Fragen des Datenschutzes „vorbildlich“ umgesetzt werden müsse, genauso wie die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. (dts)



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