Verzicht auf eine Zahnzusatzversicherung – Eine Entscheidung mit einem hohen finanziellen Risiko

Aufgrund der Gesundheitsreform der vergangenen Jahre wurden zudem zahlreiche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz, kieferorthopädische Operationen und Zahnbehandlungen extrem gekürzt. Die Deutschen müssen immer häufiger zuzahlen – und das kann ohne Zahnzusatzversicherung teuer werden.
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Beim Zahnarzt.Foto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Epoch Times7. Februar 2017

Beinahe die Hälfte der Deutschen entscheidet sich ganz bewusst gegen eine Zahnzusatzversicherung. Zu dieser Erkenntnis kam das Portal zahnzusatzversicherungen-vergleich.com bei einer im April 2016 in Kooperation mit dem Online-Marktforschungsinstitut promio.net durchgeführten Umfrage unter 1.029 Teilnehmern. Dabei antworteten 42,47 Prozent der Befragten, dass sie noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben und dies auch in Zukunft nicht tun möchten. Doch diese Entscheidung birgt ein großes finanzielles Risiko. Obwohl sich der Zahnzustand der Deutschen laut diesem Artikel in den letzten Jahrzehnten besserte, steigt der Behandlungsbedarf mit zunehmendem Alter. Aufgrund der Gesundheitsreform der vergangenen Jahre wurden zudem zahlreiche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz, kieferorthopädische Operationen und Zahnbehandlungen extrem gekürzt. Die Deutschen müssen immer häufiger zuzahlen – und das kann ohne Zahnzusatzversicherung teuer werden.

Welche Zahnbehandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss bei den folgenden zahnärztlichen Behandlungen momentan nichts zuzahlen, weil es sich dabei um Sachleistungen handelt, die die Krankenkassen übernehmen:

– Entfernung von harten Zahnbelägen (Zahnsteinentfernung)

– Wurzelkanalbehandlungen

– Zahnfüllungen

– paradontologische und kieferchirurgische Leistungen

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Alle Behandlungen über die vertragszahnärztliche Versorgung hinaus und alle im Rahmen der Mehrkostenregelung frei gewählten Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für eine Prophylaxe-Behandlung kommen sie demnach ebenso wenig auf wie für Inlays. Auch bei Zahnersatz erhalten gesetzlich Versicherte lediglich einen Zuschuss von 50 Prozent.

Viele Deutsche wähnen sich auf der sicheren Seite, indem sie regelmäßig zum Zahnarzt gehen und ihre Zahnarztbesuche im Bonusheft dokumentieren lassen. Tatsächlich lässt sich so zwar der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse etwas erhöhen, allerdings bleiben Patienten trotz gepflegtem Bonusheft meist auf mindestens der Hälfte der Kosten sitzen. Dabei handelt es sich oft um höhere Summen, denn gerade Zahnersatz kann mit mehreren Hundert Euro zu Buche schlagen und bei größeren Behandlungen werden die Gesamtkosten für den Zahnarztbesuch schnell vierstellig.

Welche Leistungen übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Die Zahnarztkosten, welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht zahlen, werden von den meisten Zahnzusatzversicherungen übernommen. Man sollte sich daher rechtzeitig mit diesem Thema befassen. Laut einer Umfrage von zahnzusatzversicherungen-vergleich.com unter Versicherten wurde die Zahnzusatzversicherung insbesondere für die folgenden Behandlungen eingesetzt:

Behandlung

Prozent

Professionelle Zahnreinigung

58,56

Zahnbehandlung

43,09

Prophylaxe

35,91

Zahnfüllungen

43,09

Schienen und Aufbissbehelfe

13,26

Zahnkronen

62,98

Zahnprothesen

37,57

Inlays

24,31

Kieferorthopädie

13,81

Für welche Leistungen die Versicherung tatsächlich aufkommt, richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem jeweiligen Anbieter. Lars Weiland erklärt auf zahnzusatzversicherungen-vergleich.com, wie man eine gute Zahnzusatzversicherung erkennt und welche Leistungen unbedingt enthalten sein sollten: „Prävention sollte schon aus eigenem Interesse stets an erster Stelle stehen. Wir haben alle ja nur ein paar Zähne und eine Mundgesundheit. Hauptgrund für eine Zahnzusatzversicherung sollte zudem der Schutz vor hohen Kosten sein.“ Aus diesem Grund sollten Patienten, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, auf die Abdeckung der folgenden Leistungen achten:

  • Prophylaxe wie professionelle Zahnreinigung und andere Präventivmaßnahmen
  • Zahnersatz wie Zahnprothesen, Zahnbrücken, Inlays, Stiftzähne und Zahnkronen
  • Reparaturen am Zahnersatz

Zudem empfiehlt Lars Weiland, die individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Wer erblich mit schlechten Zähnen vorbelastet ist, sollte eine Versicherung mit einem umfangreichen Tarif wählen, der viele Leistungen abdeckt.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen?

In der Umfrage von zahnzusatzversicherungen-vergleich.com gaben 23,91 Prozent der Befragten an, dass sie zwar noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, aber in den nächsten sechs Monaten einen Tarifabschluss planen. Grundsätzlich gilt dabei: Je früher die Versicherung beginnt, desto besser. „Viele Menschen beschäftigen sich erst mit dem Thema Zahnzusatzversicherung, wenn es zu spät ist und eine größere und teure Behandlung ansteht. Dann übernimmt auch keine normale Zahnzusatzversicherung die Kosten“, erklärt Lars Weiland. Deshalb sei es sinnvoller, schon in jungen Jahren an die Versicherung zu denken. Der Grund: Die Beiträge sind dann noch vergleichsweise gering und der Versicherungsnehmer kann von Prämien profitieren.

Wie findet man eine Zahnzusatzversicherung, die günstig und gut ist?

Um eine Zahnzusatzversicherung zu finden, die zu den eigenen Ansprüchen passt und gleichzeitig einen günstigen Tarif bietet, empfiehlt Lars Weiland eine ausführliche Recherche. Zunächst sollte man entscheiden, auf welchen Leistungsumfang persönlich viel Wert gelegt wird. Anschließend können online mehrere Anbieter miteinander verglichen werden. Wie hoch der Preis für die Versicherung ausfällt, hängt unter anderem vom Alter der Person ab. Doch auch hier gibt es Unterschiede: Eine 35-Jährige wird je nach Anbieter zwischen fünf und mehr als 40 Euro zahlen. Auch Vorerkrankungen und die eigenen Behandlungspläne können die Tarifhöhe beeinflussen. (red)



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